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   BFH, 10.02.2011 - XI B 98/10   

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https://dejure.org/2011,8996
BFH, 10.02.2011 - XI B 98/10 (https://dejure.org/2011,8996)
BFH, Entscheidung vom 10.02.2011 - XI B 98/10 (https://dejure.org/2011,8996)
BFH, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - XI B 98/10 (https://dejure.org/2011,8996)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Bindung des FG an die rechtliche Beurteilung des BFH - Vorsteuerabzug aus Bauerrichtungskosten und "laufenden Kosten" eines gemischt genutzten Gebäudes - Erfordernis der vorherigen Zuordnung des Gebäudes zum Unternehmen

  • openjur.de

    Bindung des FG an die rechtliche Beurteilung des BFH; Vorsteuerabzug aus Bauerrichtungskosten und "laufenden Kosten" eines gemischt genutzten Gebäudes; Erfordernis der vorherigen Zuordnung des Gebäudes zum Unternehmen

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 116 Abs 6, FGO § 126 Abs 5, UStG § 15 Abs 1 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Bindung des FG an die rechtliche Beurteilung des BFH - Vorsteuerabzug aus Bauerrichtungskosten und "laufenden Kosten" eines gemischt genutzten Gebäudes - Erfordernis der vorherigen Zuordnung des Gebäudes zum Unternehmen

  • Bundesfinanzhof

    Bindung des FG an die rechtliche Beurteilung des BFH - Vorsteuerabzug aus Bauerrichtungskosten und "laufenden Kosten" eines gemischt genutzten Gebäudes - Erfordernis der vorherigen Zuordnung des Gebäudes zum Unternehmen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 116 Abs 6 FGO, § 126 Abs 5 FGO, § 15 Abs 1 Nr 1 UStG 1993, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Bindung des FG an die rechtliche Beurteilung des BFH - Vorsteuerabzug aus Bauerrichtungskosten und "laufenden Kosten" eines gemischt genutzten Gebäudes - Erfordernis der vorherigen Zuordnung des Gebäudes zum Unternehmen

  • IWW
  • rewis.io

    Bindung des FG an die rechtliche Beurteilung des BFH - Vorsteuerabzug aus Bauerrichtungskosten und "laufenden Kosten" eines gemischt genutzten Gebäudes - Erfordernis der vorherigen Zuordnung des Gebäudes zum Unternehmen

  • ra.de
  • rewis.io

    Bindung des FG an die rechtliche Beurteilung des BFH - Vorsteuerabzug aus Bauerrichtungskosten und "laufenden Kosten" eines gemischt genutzten Gebäudes - Erfordernis der vorherigen Zuordnung des Gebäudes zum Unternehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 116 Abs. 6
    Beachtung der bindenden Wirkung des im ersten Rechtsgang erlassenen Revisionsurteils hinsichtlich des begehrten Vorsteuerabzugs aus den "laufenden Kosten" durch das Finanzgericht

  • rechtsportal.de

    FGO § 116 Abs. 6
    Beachtung der bindenden Wirkung des im ersten Rechtsgang erlassenen Revisionsurteils hinsichtlich des begehrten Vorsteuerabzugs aus den "laufenden Kosten" durch das Finanzgericht

  • datenbank.nwb.de

    Bindung des FG an die rechtliche Beurteilung des BFH bei Zurückverweisung der Entscheidung; Zuordnung des Gebäudes zum Unternehmen: Vorsteuerabzug aus Bauerrichtungskosten und laufenden Kosten eines gemischt genutzten Gebäudes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 27.03.2014 - X B 75/13

    Umfang der Bindungswirkung bei Zurückverweisung - Sachurteilsvoraussetzungen

    Geschieht dies nicht, ohne dass eine Ausnahme von der Bindungswirkung vorliegt, handelt es sich nicht um eine Divergenz, sondern um einen Verfahrensmangel, der mit der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision geltend gemacht werden kann (inzwischen ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Beschlüsse vom 21. März 2013 VI B 155/12, BFH/NV 2013, 1103; in BFH/NV 2012, 1626; in BFH/NV 2011, 1527; vom 10. Februar 2011 XI B 98/10, BFH/NV 2011, 864, und vom 28. Januar 2008 V B 63/07, nicht veröffentlicht; Gräber/Ruban, a.a.O., § 126 Rz 25; Bergkemper in HHSp, § 126 FGO Rz 87, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 24.05.2011 - X B 206/10

    Verpflichtung des FG zu weiteren Ermittlungen im zweiten Rechtsgang - Abweichung

    Geschieht dies nicht, ohne dass eine Ausnahme von der Bindungswirkung vorliegt, handelt es sich nicht um eine Divergenz, sondern um einen Verfahrensmangel, der mit der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision geltend gemacht werden kann (inzwischen ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Beschlüsse vom 10. Februar 2011 XI B 98/10, BFH/NV 2011, 864, und vom 28. Januar 2008 V B 63/07, nicht veröffentlicht, juris; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 126 Rz 25; Bergkemper in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 126 FGO Rz 87, jeweils m.w.N.; anders noch Beschluss vom 27. Juli 1989 V B 117/87, BFH/NV 1990, 577; zweifelnd auch Rüsken in Beermann/Gosch, FGO § 126 Rz 114).
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