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   BFH, 10.02.2012 - VI S 10/11   

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https://dejure.org/2012,8363
BFH, 10.02.2012 - VI S 10/11 (https://dejure.org/2012,8363)
BFH, Entscheidung vom 10.02.2012 - VI S 10/11 (https://dejure.org/2012,8363)
BFH, Entscheidung vom 10. Februar 2012 - VI S 10/11 (https://dejure.org/2012,8363)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Bestimmung des örtlich zuständigen FG durch den BFH

  • openjur.de

    Bestimmung des örtlich zuständigen FG durch den BFH

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 38 Abs 1, FGO § 38 Abs 2, FGO § 39 Abs 1 Nr 5, FGO § 39 Abs 2 S 1, GVG § 17a Abs 2 S 3, ZPO § 12
    Bestimmung des örtlich zuständigen FG durch den BFH

  • Bundesfinanzhof

    Bestimmung des örtlich zuständigen FG durch den BFH

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 38 Abs 1 FGO, § 38 Abs 2 FGO, § 39 Abs 1 Nr 5 FGO, § 39 Abs 2 S 1 FGO, § 17a Abs 2 S 3 GVG
    Bestimmung des örtlich zuständigen FG durch den BFH

  • rewis.io

    Bestimmung des örtlich zuständigen FG durch den BFH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 38; FGO § 39 Abs. 1 Nr. 5
    Bedeutung des Sitzes einer beklagten GmbH für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Finanzgerichts; Anrufung des BFH zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts

  • datenbank.nwb.de

    Bestimmung eines örtlich zuständigen FG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.08.2008 - VI B 68/08

    Bestimmung des örtlich zuständigen Finanzgerichts durch den BFH, wenn der

    Auszug aus BFH, 10.02.2012 - VI S 10/11
    Schlechthin als nicht mehr nachvollziehbar erscheint der arbeitsgerichtliche Verweisungsbeschluss jedoch nicht, nachdem bei auch lohnsteuerliche Fragen berührenden Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Zulässigkeit des Rechtswegs von Arbeits- und Finanzgerichten nicht durchweg einheitlich beurteilt wird (vgl. BFH-Beschluss vom 26. August 2008 VI B 68/08, BFH/NV 2008, 2036).

    Insoweit entsteht jedenfalls im Anschluss an eine hinsichtlich des Rechtswegs bindende Verweisung eine Lücke, die die Anwendung des § 39 Abs. 1 Nr. 5 FGO eröffnet (BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 2036).

    Dies folgt aus der allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundregel, wonach hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit auf den Sitz des Beklagten abzustellen ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 2036, unter Hinweis auf die Regelung des § 38 Abs. 1 FGO sowie des § 17 Abs. 1 i.V.m. § 12 der Zivilprozessordnung --ZPO--; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 39 Rz 8).

  • BFH, 29.02.2024 - VI S 24/23

    Geltendmachung der Energiepreispauschale durch Abgabe der

    Insoweit entsteht jedenfalls im Anschluss an eine hinsichtlich des Rechtswegs bindende Verweisung eine Lücke, die die Anwendung des § 39 Abs. 1 Nr. 5 FGO eröffnet (Senatsbeschluss vom 10.02.2012 - VI S 10/11).
  • BFH, 10.11.2020 - XI S 17/20

    Zuständiges Gericht für eine Klage, mit der ein Insolvenzverwalter die

    In dem Verfahren muss außerdem der Finanzrechtsweg eröffnet sein (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26.08.2008 - VI B 68/08, BFH/NV 2008, 2036, unter II.1.a, Rz 6; vom 10.02.2012 - VI S 10/11, BFH/NV 2012, 771, Rz 7; vom 09.04.2014 - III S 4/14, BFH/NV 2014, 1077, Rz 6).

    Außerdem ist eine Zuständigkeit gemäß § 38 FGO nicht gegeben, wenn die Beklagten --wie hier-- keine Behörden sind (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2008, 2036, unter II.1.b, Rz 7; in BFH/NV 2012, 771, Rz 8; in BFH/NV 2014, 1077, Rz 8).

    Dieser Beschluss ist gemäß § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 37 Abs. 2 ZPO unanfechtbar (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 771, Rz 11; in BFH/NV 2014, 1077, Rz 11).

  • BFH, 09.04.2014 - III S 4/14

    Bestimmung des örtlichen zuständigen FG nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 FGO

    Insoweit entsteht jedenfalls im Anschluss an eine hinsichtlich des Rechtswegs bindende Verweisung eine Lücke, die die Anwendung des § 39 Abs. 1 Nr. 5 FGO eröffnet (BFH-Beschlüsse vom 26. August 2008 VI B 68/08, BFH/NV 2008, 2036, und vom 10. Februar 2012 VI S 10/11, BFH/NV 2012, 771).

    Diese Regelung findet im vorliegenden Fall entsprechende Anwendung (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 771).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2013 - 5 L 31.13

    Unterbringung in einer geschlossenen Station einer psychiatrischen Klinik;

    Jedenfalls kommt eine Durchbrechung der Bindungswirkung allenfalls bei "extremen Verstößen" gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften in Betracht (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 2013 - BVerwG 8 AV 2.12 -, juris Rn. 6 f., und des Bundesgerichtshofs vom 14. Mai 2013 - X ARZ 167/13 -, juris Rn. 13, jeweils m.w.N.; ähnlich auch Bundesfinanzhof, Beschluss vom 10. Februar 2012 - VI S 10/11 -, juris Rn. 7 "offensichtlich unhaltbar", Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 12. Juli 2006 - 5 AS 7/06 -, juris Rn. 5 bei "krassen Rechtsverletzungen", und Bundessozialgericht, Beschluss vom 16. November 2006 - B 12 SF 4/06 S -, juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2013 - 5 L 31.13

    Unterbringung in einer geschlossenen Station einer psychiatrischen Klinik;

    Jedenfalls kommt eine Durchbrechung der Bindungswirkung allenfalls bei "extremen Verstößen" gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften in Betracht (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 2013 - BVerwG 8 AV 2.12 -, juris Rn. 6 f., und des Bundesgerichtshofs vom 14. Mai 2013 - X ARZ 167/13 -, juris Rn. 13, jeweils m.w.N.; ähnlich auch Bundesfinanzhof, Beschluss vom 10. Februar 2012 - VI S 10/11 -, juris Rn. 7 "offensichtlich unhaltbar", Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 12. Juli 2006 - 5 AS 7/06 -, juris Rn. 5 bei "krassen Rechtsverletzungen", und Bundessozialgericht, Beschluss vom 16. November 2006 - B 12 SF 4/06 S -, juris Rn. 6).
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