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   BFH, 10.02.2016 - VII B 185/14   

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BFH, 10.02.2016 - VII B 185/14 (https://dejure.org/2016,5305)
BFH, Entscheidung vom 10.02.2016 - VII B 185/14 (https://dejure.org/2016,5305)
BFH, Entscheidung vom 10. Februar 2016 - VII B 185/14 (https://dejure.org/2016,5305)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Führung eines Zusatzes zur Berufsbezeichnung des Steuerberaters - Art und Weise der Gestaltung von Werbemitteln - Kein Klärungsbedarf zur Auslegung des § 43 Abs. 2 Satz 2 StBerG

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    StBerG § 43 Abs 2 S 2, EGRL 123/2006 Art 2 Abs 3, EGRL 123/2006 Art 24, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, EGRL 123/2006 Art 4 Nr 12, GG Art 12 Abs 1
    Führung eines Zusatzes zur Berufsbezeichnung des Steuerberaters - Art und Weise der Gestaltung von Werbemitteln - Kein Klärungsbedarf zur Auslegung des § 43 Abs. 2 Satz 2 StBerG

  • Bundesfinanzhof

    Führung eines Zusatzes zur Berufsbezeichnung des Steuerberaters - Art und Weise der Gestaltung von Werbemitteln - Kein Klärungsbedarf zur Auslegung des § 43 Abs. 2 Satz 2 StBerG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 43 Abs 2 S 2 StBerG, Art 2 Abs 3 EGRL 123/2006, Art 24 EGRL 123/2006, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO
    Führung eines Zusatzes zur Berufsbezeichnung des Steuerberaters - Art und Weise der Gestaltung von Werbemitteln - Kein Klärungsbedarf zur Auslegung des § 43 Abs. 2 Satz 2 StBerG

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Untersagung der Führung der zusätzlichen Bezeichnung "zertifizierter Rating-Analyst" durch einen Steuerberater mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Führung eines Zusatzes zur Berufsbezeichnung des Steuerberaters - Art und Weise der Gestaltung von Werbemitteln - Kein Klärungsbedarf zur Auslegung des § 43 Abs. 2 Satz 2 StBerG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Untersagung der Führung der zusätzlichen Bezeichnung "zertifizierter Rating-Analyst" durch einen Steuerberater mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; StBerG § 43 Abs. 2 S. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Untersagung der Führung der zusätzlichen Bezeichnung "zertifizierter Rating-Analyst" durch einen Steuerberater mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung des § 43 Abs. 2 Satz 2 StBerG nicht klärungsbedürftig; räumliche Trennung zwischen der Berufsbezeichnung "Steuerberater" und einer Zusatzqualifikation (hier: Art und Weise der Gestaltung von Werbemitteln hinsichtlich der räumlichen Beziehung zwischen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerberater - und die Werbung als "Zertifizierter Rating-Analyst"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • LG Freiburg, 01.06.2011 - StL 2/11

    Im Geschäftsverkehr ist neben der Berufsbezeichnung "Steuerberater" der Zusatz

    Auszug aus BFH, 10.02.2016 - VII B 185/14
    In einem berufsgerichtlichen Verfahren erteilte ihm das Landgericht (LG) Freiburg daraufhin mit Urteil vom 1. Juni 2011 StL 2/11 - 3 StV 115/09 (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2011, 1482) einen Verweis und verhängte eine Geldbuße.

    Weiterhin weiche das FG mit seiner Forderung, bei kleinformatigen Werbungen die Angabe "Zusatzqualifikation" hinzuzufügen, von der Entscheidung des LG Freiburg in DStR 2011, 1482 ab.

    Eine Abweichung zur Entscheidung des LG Freiburg in DStR 2011, 1482 liegt bereits deshalb nicht vor, weil die vom LG Freiburg angesprochenen möglichen Varianten einer Trennlinie bzw. einer anderen oder kleineren Schrifttype im Fall der kleinformatigen Werbung nicht Gegenstand der vom FG zu beurteilenden Werbemittel waren.

  • BVerfG, 09.06.2010 - 1 BvR 1198/10

    Vereinbarkeit von § 43 Abs 2 S 2 StBerG (Beschränkung des Führens weiterer

    Auszug aus BFH, 10.02.2016 - VII B 185/14
    Dieses sog. Abstandsgebot halte einer verfassungsrechtlichen Prüfung Stand (Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 9. Juni 2010  1 BvR 1198/10, DStR 2010, 1694).

    Das BVerfG hat diese Entscheidung mit seinem Nichtannahmebeschluss in DStR 2010, 1694 gebilligt und den Hinweis auf eine nicht amtlich verbürgte besondere Qualifikation nur "bei Bestehen einer inhaltlichen oder räumlichen Verbindung zu der amtlichen Berufsbezeichnung" als unzulässig angesehen.

    Vielmehr knüpfen sowohl das FG als auch das LG Köln in seiner Entscheidung in DStR 2013, 2651 an die vom BVerfG im Beschluss in DStR 2010, 1694 bestätigten Grundsätze zur Auslegung des § 43 Abs. 2 Satz 2 StBerG an.

  • BFH, 23.02.2010 - VII R 24/09

    Steuerberatungsrecht: Führen eines Zusatzes zur Berufsbezeichnung

    Auszug aus BFH, 10.02.2016 - VII B 185/14
    Diese Werbemittel verstießen gegen § 43 Abs. 2 Satz 2 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) und seine Auslegung durch den Bundesfinanzhof (BFH), wonach ein Zusatz im beruflichen Verkehr nur dann zulässig sei, wenn er von der Berufsbezeichnung und dem Namen des Steuerberaters inhaltlich und räumlich deutlich abgesetzt werde (Urteil vom 23. Februar 2010 VII R 24/09, BFHE 228, 568, BStBl II 2010, 706).

    Denn der Senat hat bereits in seinem Urteil in BFHE 228, 568, BStBl II 2010, 706 entschieden, dass "im betreffenden Schriftstück Berufsbezeichnung und Zusatz in einer erkennbaren Verbindung stehen und aufeinander bezogen" sein müssen, damit es sich um "Zusätze" i.S. des § 43 Abs. 2 Satz 2 StBerG handelt.

    Zum einen war die RL 2006/123/EG bereits zum Zeitpunkt des vom Senat in seinem Urteil in BFHE 228, 568, BStBl II 2010, 706 entschiedenen Streitfalls in Kraft, auch wenn Art. 44 Abs. 1 dieser Richtlinie eine Umsetzung bis spätestens 28. Dezember 2009 vorsieht.

  • LG Köln, 30.09.2013 - 171 StL 8/13

    Berufsbezeichnung Steuerberater

    Auszug aus BFH, 10.02.2016 - VII B 185/14
    Denn das LG Köln habe in seinem Beschluss vom 30. September 2013  171 StL 8/13 (DStR 2013, 2651) lediglich eine klare räumliche Trennung verlangt.

    Vielmehr knüpfen sowohl das FG als auch das LG Köln in seiner Entscheidung in DStR 2013, 2651 an die vom BVerfG im Beschluss in DStR 2010, 1694 bestätigten Grundsätze zur Auslegung des § 43 Abs. 2 Satz 2 StBerG an.

  • FG Baden-Württemberg, 29.10.2014 - 2 K 3426/11

    Berufsrecht der Steuerberater: Verwendung des Zusatzes "Zertifizierter

    Auszug aus BFH, 10.02.2016 - VII B 185/14
    Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 29. Oktober 2014  2 K 3426/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten, insbesondere der konkreten Gestaltung der Werbemittel Nr. 1 bis 8, wird auf die in den Entscheidungen der Finanzgerichte 2015, 1128 abgedruckten Gründe verwiesen.

  • BFH, 02.12.2011 - VII B 110/11

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BFH, 10.02.2016 - VII B 185/14
    Soweit der Kläger eine Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO geltend macht, muss er tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2011 VII B 110/11, BFH/NV 2012, 616).
  • BFH, 03.06.2011 - VII B 203/10

    Zulassung der Revision zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung -

    Auszug aus BFH, 10.02.2016 - VII B 185/14
    Neben den Fällen der Divergenz kann eine Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zwar auch dann in Betracht kommen, wenn das angefochtene Urteil auf einem so schweren Rechtsfehler beruht, dass sein Fortbestand das Vertrauen in die Rechtsprechung beschädigen könnte (Senatsbeschluss vom 3. Juni 2011 VII B 203/10, Zeitschrift für Steuern und Recht 2011, R 1220, m.w.N.).
  • BFH, 31.01.2008 - VIII B 253/05

    Klärungsbedarf bei einer höchstrichterlich bereits entschiedenen Rechtsfrage -

    Auszug aus BFH, 10.02.2016 - VII B 185/14
    Bei Streitfragen, die maßgeblich von der Beurteilung des Einzelfalls abhängen, bedarf es substantiierter Darlegungen, weshalb der Rechtsfrage ausnahmsweise eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommen soll (BFH-Beschluss vom 31. Januar 2008 VIII B 253/05, BFH/NV 2008, 740, 741, m.w.N.).
  • BFH, 27.10.2010 - VII B 119/10

    Kein Anspruch auf Zulassung zur Eignungsprüfung nach dreimaligem Scheitern in der

    Auszug aus BFH, 10.02.2016 - VII B 185/14
    Die Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO entfällt --ebenso wie § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO-- mangels einer ungeklärten Rechtsfrage, deren Beantwortung aus Gründen der Rechtsklarheit oder der Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2010 VII B 119/10, BFH/NV 2011, 456).
  • EuGH, 17.12.2015 - C-342/14

    X-Steuerberatungsgesellschaft - Vorlage zur Vorabentscheidung - Anerkennung von

    Auszug aus BFH, 10.02.2016 - VII B 185/14
    Zum anderen geht das FG zwar unzutreffend von einer fehlenden Anwendbarkeit der RL 2006/123/EG auf Steuerberater aus, da die Ausnahme für "Steuern" in Art. 2 Abs. 3 der Richtlinie --wie auch aus der ausdrücklichen Einbeziehung der Steuerberatung in Nr. 33 der Erwägungsgründe eindeutig erkennbar-- nur die Besteuerung der Dienstleister erfasst (vgl. auch BFH-Vorlagebeschluss vom 20. Mai 2014 II R 44/12, BFHE 246, 278, BStBl II 2014, 907; indirekt bestätigt durch den Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil X-Steuerberatungsgesellschaft vom 17. Dezember 2015 C-342/14, EU:C:2015:827, Der Betrieb 2016, 47).
  • BFH, 16.07.2012 - VII B 167/11

    Milchabgabe: Verbot der Ost-West-Saldierung; Vereinbarkeit der Milchabgabe mit

  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 15/12

    Wettbewerbsverstoß eines Rechtsanwalts durch standeswidriges Verhalten:

  • BFH, 20.05.2014 - II R 44/12

    EuGH-Vorlage: Befugnis einer im EU-Ausland niedergelassenen

  • OLG Karlsruhe, 19.06.2012 - StO 1/11
  • BFH, 31.01.2019 - VII B 147/18

    Entscheidungsgründe im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom

    Die Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO entfällt --ebenso wie § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO-- mangels einer ungeklärten Rechtsfrage, deren Beantwortung aus Gründen der Rechtsklarheit oder der Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 10. Februar 2016 VII B 185/14, BFH/NV 2016, 787).
  • BFH, 31.01.2019 - VII B 115/18

    Verbrennung von Erdgas zur Erzeugung einer Schutzgasatmosphäre

    Die Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO entfällt --ebenso wie § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO-- mangels einer ungeklärten Rechtsfrage, deren Beantwortung aus Gründen der Rechtsklarheit oder der Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 10. Februar 2016 VII B 185/14, BFH/NV 2016, 787).
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