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   BFH, 10.03.1983 - V R 137/82   

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https://dejure.org/1983,17399
BFH, 10.03.1983 - V R 137/82 (https://dejure.org/1983,17399)
BFH, Entscheidung vom 10.03.1983 - V R 137/82 (https://dejure.org/1983,17399)
BFH, Entscheidung vom 10. März 1983 - V R 137/82 (https://dejure.org/1983,17399)
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  • BFH, 06.02.1979 - VII R 82/78

    Nichtzulassungsbeschwerde - Revision - Streitwert - Unzulässiges Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 10.03.1983 - V R 137/82
    Das verbleibende Risiko mußte das FA auf sich nehmen (vgl. BFH-Urteil vom 27.6.1978 VII B 18/77), oder --um jedweden möglichen Nachteil zu vermeiden-- sowohl Nichtzulassungsbeschwerde als auch Revision einlegen (vgl. BFH-Urteil vom 6.2.1979 VII R 82/78).
  • BFH, 16.07.1971 - III R 68/69

    Revision - Beschwerde - Nichtzulassung der Revision - Verwerfung der Beschwerde

    Auszug aus BFH, 10.03.1983 - V R 137/82
    Diese prozessuale Wirkung setzt aber die Zulässigkeit der NZB voraus (vgl. BFH-Beschluß vom 16.7.1971 III R 68/69).
  • BFH, 27.06.1978 - VII B 18/77

    Nichtzulassungsbeschwerde - Streitwertbemessung - Untersagung der Hilfeleistung

    Auszug aus BFH, 10.03.1983 - V R 137/82
    Das verbleibende Risiko mußte das FA auf sich nehmen (vgl. BFH-Urteil vom 27.6.1978 VII B 18/77), oder --um jedweden möglichen Nachteil zu vermeiden-- sowohl Nichtzulassungsbeschwerde als auch Revision einlegen (vgl. BFH-Urteil vom 6.2.1979 VII R 82/78).
  • BFH, 07.02.1977 - IV B 62/76

    Beschwerde - Keine Prozeßvertretung - Nachträgliche Genehmigung - Rückwirkung auf

    Auszug aus BFH, 10.03.1983 - V R 137/82
    NVS: Wiedereinsetzung in dem vorigen Stand: Eine Fristversäumung ist dann als entschuldigt anzusehen, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (vgl. BFH-Beschluß vom 7.2.1977 IV B 62/76).7.
  • BFH, 18.10.1974 - VI R 126/72

    Rechtmäßigkeit eines Bescheids - Rechtsstreit - Lohnsteuer-Jahresausgleich -

    Auszug aus BFH, 10.03.1983 - V R 137/82
    NV: Hat der Kläger zwar keinen bezifferten Klageantrag gestellt, war aber sein Interesse darauf gerichtet, das FA zu verpflichten, eine Umsatzsteuerveranlagung durchzuführen und entsprechend seiner Steuererklärung die Festsetzung einer negativen Steuer zu erreichen, ist es nicht gerechtfertigt, in Anlehnung an die zur Untätigkeitsklage bzw. Klage, mit der die Verpflichtung zur Bekanntgabe eines Verwaltungsakts begehrt wird, entwickelten Grundsätze den Wert des Streitgegenstandes nur auf einen Bruchteil des streitigen Betrages festzusetzen (vgl. BFH-Urteil vom 18.10.1974 VI R 126/72).
  • BFH, 21.06.1968 - III B 58/67

    Besonderheiten des Bewertungsrechts - Streitwert - Rechtsschutzinteresse -

    Auszug aus BFH, 10.03.1983 - V R 137/82
    Die zum Bewertungsrecht ergangenen Entscheidungen vom 21.6.1968 III B 58/67 und vom 13.8.1976 III B 33/75 stellen auf hier nicht zu beachtende Besonderheiten des Bewertungsrechts ab.4.
  • BFH, 13.08.1976 - III B 33/75

    Streitwert bei Anfechtung der Artfeststellung - Auswirkung der Artänderung im

    Auszug aus BFH, 10.03.1983 - V R 137/82
    Die zum Bewertungsrecht ergangenen Entscheidungen vom 21.6.1968 III B 58/67 und vom 13.8.1976 III B 33/75 stellen auf hier nicht zu beachtende Besonderheiten des Bewertungsrechts ab.4.
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