Rechtsprechung
BFH, 10.03.2016 - VI R 38/13 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
BGB § 1626 Abs 3 S 1, BGB § 1684 Abs 1, EStG § 33 Abs 1, EStG § 33 Abs 2, FamFG § 137 Abs 2, FamFG § 137 Abs 3, EStG VZ 2010
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- Bundesfinanzhof
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1626 Abs 3 S 1 BGB, § 1684 Abs 1 BGB, § 33 Abs 1 EStG 2009, § 33 Abs 2 EStG 2009, § 137 Abs 2 FamFG
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen - IWW
§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 33 Abs. 1 EStG, § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 33 EStG, § 623 Abs. 1 der Zivilprozessordnung, § 137 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), § 137 Abs. 2 FamFG, § 137 Abs. 3 FamFG, § 1711 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), § 1711 BGB, § 1705 BGB, § 1626 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 1684 Abs. 1 2. Halbsatz BGB, § 1684 Abs. 3 BGB, § 135 Abs. 1 FGO
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der Kosten familienrechtlicher Auseinandersetzungen als außergewöhnliche Belastung
- rewis.io
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung der Kosten familienrechtlicher Auseinandersetzungen als außergewöhnliche Belastung
- rechtsportal.de
EStG § 33
Berücksichtigung der Kosten familienrechtlicher Auseinandersetzungen als außergewöhnliche Belastung - datenbank.nwb.de
Kosten familienrechtlicher und sonstiger Regelungen im Zusammenhang mit einer Ehescheidung außerhalb des sog. Zwangsverbunds keine außergewöhnliche Belastungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Kosten für Folgesachen im Rahmen der Ehescheidung ausserhalb des Zwangsverbund sind keine aussergewöhnlichen Belastungen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen
Sonstiges
- juris (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- FamRZ 2016, 1359
Wird zitiert von ... (8)
- BFH, 13.08.2020 - VI R 15/18
Prozesskosten in Zusammenhang mit einem Umgangsrechtsstreit als außergewöhnliche …
In allen anderen Fällen, die Streitigkeiten über das Umgangsrecht außerhalb des sogenannten Zwangsverbunds bei Ehescheidungen betrafen, hat der BFH dagegen die Abzugsfähigkeit als außergewöhnliche Belastungen verneint (aus neuerer Zeit z.B. Senatsurteile vom 10.03.2016 - VI R 38/13, und vom 28.04.2016 - VI R 15/15; zustimmend z.B. Mellinghoff in Kirchhof, EStG, 19. Aufl., § 33 Rz 47b). - BFH, 13.08.2020 - VI R 27/18
Prozesskosten nur bei Gefährdung der materiellen Existenzgrundlage als …
In allen anderen Fällen, die Streitigkeiten über das Umgangsrecht außerhalb des sogenannten Zwangsverbunds bei Ehescheidungen betrafen, hat der BFH dagegen die Abziehbarkeit als außergewöhnliche Belastungen verneint (aus neuerer Zeit z.B. Senatsurteile vom 10.03.2016 - VI R 38/13, und vom 28.04.2016 - VI R 15/15; zustimmend z.B. Mellinghoff in Kirchhof, EStG, 19. Aufl., § 33 Rz 47b). - BFH, 14.12.2016 - VI R 49/15
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
Ebenso sind auch die Aufwendungen des Klägers für die Streitigkeiten mit seiner (geschiedenen) Ehefrau über das Aufenthaltsbestimmungs- und das Besuchsrecht für das gemeinsame Kind (s. dazu auch Senatsurteile vom 10. März 2016 VI R 38/13, BFH/NV 2016, 1009, und in BFH/NV 2016, 1545) nicht als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd zu berücksichtigen.
- BFH, 28.04.2016 - VI R 15/15
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen - Keine Berücksichtigung von …
NV: Dies gilt auch für Aufwendungen für die vergleichsweise Beilegung von Streitigkeiten über die elterliche Sorge für die gemeinsamen Kinder, das Umgangsrecht, den Kindesunterhalt sowie den Ehegattenunterhalt einschließlich des teilweisen Unterhaltsverzichts, den Zugewinn, den Hausrat und das in gemeinsamem Eigentum stehende Einfamilienhaus (vgl. Senatsurteil vom 10.03.2016 VI R 38/13).Gerichts- und Rechtsanwaltskosten wegen eines Streits der (früheren) Ehegatten über Folgesachen eines Ehescheidungsverfahrens außerhalb des sogenannten Zwangsverbunds stellen danach grundsätzlich keine außergewöhnlichen Belastungen dar (vgl. Senatsurteil vom 10. März 2016 VI R 38/13).
Entsprechend sind die Aufwendungen des Klägers für die vergleichsweise Beilegung der Streitigkeiten über die elterliche Sorge für die gemeinsamen Kinder, das Umgangsrecht (vgl. dazu Senatsurteil vom 10. März 2016 VI R 38/13) und den Kindesunterhalt sowie den Ehegattenunterhalt einschließlich des teilweisen Unterhaltsverzichts, den Zugewinn, den Hausrat und das Einfamilienhaus nicht als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd zu berücksichtigen.
- FG München, 07.05.2018 - 7 K 257/17
Geltendmachung von Prozesskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung
Soweit nach der Rechtsprechung (…BFH-Urteile vom 14.12.2016 VI R 49/15, BFH/NV 2017, 895; vom 10.03.2016 VI R 38/13, BFH/NV 2016, 1009;… vom 28.04.2016 VI R 15/15, BFH/NV 2016, 1545) Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für die Streitigkeiten mit seiner (geschiedenen) Ehefrau über das Aufenthaltsbestimmungs- und das Besuchsrecht für das gemeinsame Kind nicht als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd zu berücksichtigen sind, steht dies einer Berücksichtigung der Aufwendungen im Streitfall nicht entgegen. - BFH, 28.04.2016 - VI R 5/15
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen - Keine Berücksichtigung von …
Dasselbe gilt für die Streitigkeiten über den Aufstockungsunterhalt, das Umgangsrecht (vgl. Senatsurteil vom 10. März 2016 VI R 38/13, BFH/NV 2016, 1009) und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. - BFH, 15.06.2016 - VI R 26/13
Prozesskosten im Zusammenhang mit einem Scheidungsfolgeverfahren nach britischem …
aa) Der Senat führt für die bis einschließlich 2012 anzuwendende Fassung des § 33 EStG die Rechtsprechung zur Berücksichtigung von durch Ehescheidungsverfahren entstandenen Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen fort (…Senatsurteile vom 20. Januar 2016 VI R 66/12, BFH/NV 2016, 998;… VI R 70/12, BFH/NV 2016, 905; vom 10. März 2016 VI R 38/13, BFH/NV 2016, 1009). - FG Baden-Württemberg, 28.01.2015 - 1 K 59/13
Versorgungsausgleich anlässlich Ehescheidung und Anwaltskosten wegen …