Rechtsprechung
BFH, 10.03.2016 - VI R 70/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Zivilprozesskosten im Zusammenhang mit Erbstreitigkeiten
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 33, EStG VZ 2011
Zivilprozesskosten im Zusammenhang mit Erbstreitigkeiten
- Bundesfinanzhof
Zivilprozesskosten im Zusammenhang mit Erbstreitigkeiten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 33 EStG 2009, EStG VZ 2011
Zivilprozesskosten im Zusammenhang mit Erbstreitigkeiten - IWW
§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes, § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 33 EStG, § 135 Abs. 1 FGO
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastungen
- rewis.io
Zivilprozesskosten im Zusammenhang mit Erbstreitigkeiten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung der Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastungen
- rechtsportal.de
EStG § 33
Berücksichtigung der Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastungen - datenbank.nwb.de
Zivilprozesskosten im Zusammenhang mit Erbstreitigkeiten nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erbstreitigkeiten als außergewöhnliche Belastung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Prozesskosten
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 21.10.2014 - 9 K 2257/13
- BFH, 10.03.2016 - VI R 70/14
Wird zitiert von ... (3)
- FG Nürnberg, 25.07.2018 - 3 K 99/18
Berücksichtigung von Rechtsanwaltskosten wegen Erbstreitigkeiten als …
Dabei wurde aber gemäß den Schreiben des Finanzamts vom 14.09.2015 und vom 20.07.2015 nicht über die Berücksichtigung von Rechtsanwaltskosten für Erbstreitigkeiten als außergewöhnliche Belastung entschieden, da der Einspruch insoweit ruhe, bis die entsprechenden Verfahren (Az. VI R 17/14 und VI R 70/14) durch den BFH entschieden worden seien.Aus dem Anwendungsbereich des § 33 EStG ausgeschlossen sind dagegen die üblichen Aufwendungen der Lebensführung, die in Höhe des Existenzminimums durch den Grundfreibetrag abgegolten sind (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 15. Juni 2016 VI R 29/15, BFH/NV 2016, 1550; vom 10. März 2016 VI R 70/14, BFH/NV 2016, 1011; vom 18. Juni 2015 VI R 17/14, BStBl II 2015, 800;… Schmidt/Loschelder, EStG 37. Auflage, § 33 Rz. 35 "Prozesskosten").
Der BFH kehrte sodann unter Aufgabe seiner in dem Urteil in BStBl II 2011, 1015 vertretenen Ansicht zu der früheren Rechtsprechung zur Abziehbarkeit der Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastung zurück (BFH-Urteile vom 10. März 2016 - VI R 70/14, BFH/NV 2016, 1011; vom 18. Juni 2015 VI R 17/14, BStBl II 2015, 800).
Dies gilt auch dann, wenn eine Wohnung in dem Haus zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird (BFH in BFH/NV 2016, 1011).
Die Aufwendungen sind den Klägern daher nicht zwangsläufig i.S. von § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG erwachsen (BFH-Urteile vom 10. März 2016 - VI R 70/14, BFH/NV 2016, 1011; vom 18. Juni 2015 VI R 17/14, BStBl II 2015, 800; BFH-Beschluss vom 21.02.2018 VI R 11/16, DStR 2018, 1114).
- BFH, 15.06.2016 - VI R 25/14
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung
Nichts anderes gilt für Prozesskosten zur Abwehr von entsprechenden Ansprüchen (vgl. auch Senatsurteil vom 10. März 2016 VI R 70/14, BFH/NV 2016, 1011). - FG München, 10.09.2015 - 15 K 632/13
Abzug von Schuldzinsen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; …
Hinsichtlich der Frage, ob die Kosten eines Zivilprozesses wegen Erbschaftsstreitigkeiten außergewöhnliche Belastungen sein können, sind bereits die Verfahren VI R 29/15, VI R 70/14 und VI R 20/14 vor dem BFH anhängig.