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   BFH, 10.03.2020 - X B 136/19   

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https://dejure.org/2020,14493
BFH, 10.03.2020 - X B 136/19 (https://dejure.org/2020,14493)
BFH, Entscheidung vom 10.03.2020 - X B 136/19 (https://dejure.org/2020,14493)
BFH, Entscheidung vom 10. März 2020 - X B 136/19 (https://dejure.org/2020,14493)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung, § 72 Abs. 2 Satz 3 FGO, § 160 Abs. 2 der Zivilprozessordnung, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung des Gerichts bei Streit über die Wirksamkeit einer Klagerücknahme; Wirksamkeit der Klagerücknahme bei Veranlassung durch objektiv unzutreffende rechtliche Hinweise des Finanzgerichts

  • rewis.io

    Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Klagerücknahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 72 Abs. 2 Satz 3, § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Entscheidung des Gerichts bei Streit über die Wirksamkeit einer Klagerücknahme

  • datenbank.nwb.de

    Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Klagerücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Klagerücknahme

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 13.01.2010 - IX B 109/09

    Fehler im Besteuerungsverfahren kein Verfahrensmangel - Wirksamkeit der

    Auszug aus BFH, 10.03.2020 - X B 136/19
    b) Ebenfalls zutreffend macht der Kläger geltend, dass das FG nicht die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage hätte prüfen dürfen, sondern das Fehlen bzw. Vorliegen der Sachentscheidungsvoraussetzung der Klagerücknahme hätte feststellen müssen (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BFH-Entscheidungen vom 30.01.1980 - VI B 116/79, BFHE 129, 538, BStBl II 1980, 300; vom 28.03.1990 - II B 163/89, BFHE 159, 486, BStBl II 1990, 503, und vom 13.01.2010 - IX B 109/09, BFH/NV 2010, 917).
  • BFH, 06.07.2005 - XI R 15/04

    Unwirksamkeit der Klagerücknahme bei fehlerhaftem Hinweis durch den Vorsitzenden

    Auszug aus BFH, 10.03.2020 - X B 136/19
    So ist eine Klagerücknahme insbesondere unwirksam, wenn ein rechtsunkundiger Kläger in unzulässiger Weise zur Abgabe einer solchen Erklärung veranlasst worden ist, z.B. wenn sie auf Druck, Drohung, Täuschung oder auch einer unbewussten Irreführung seitens des FG --etwa durch objektiv unzutreffende rechtliche Hinweise-- beruht (BFH-Urteil vom 06.07.2005 - XI R 15/04, BFHE 210, 4, BStBl II 2005, 644, unter II.2.).
  • BFH, 30.01.1980 - VI B 116/79

    Einstellungsbeschluß - Klagerücknahme - Fortsetzung des Verfahrens -

    Auszug aus BFH, 10.03.2020 - X B 136/19
    b) Ebenfalls zutreffend macht der Kläger geltend, dass das FG nicht die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage hätte prüfen dürfen, sondern das Fehlen bzw. Vorliegen der Sachentscheidungsvoraussetzung der Klagerücknahme hätte feststellen müssen (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BFH-Entscheidungen vom 30.01.1980 - VI B 116/79, BFHE 129, 538, BStBl II 1980, 300; vom 28.03.1990 - II B 163/89, BFHE 159, 486, BStBl II 1990, 503, und vom 13.01.2010 - IX B 109/09, BFH/NV 2010, 917).
  • BFH, 28.03.1990 - II B 163/89

    Über Unwirksamkeit der Klagerücknahme nach Beschwerde gegen Beschluß nach § 72

    Auszug aus BFH, 10.03.2020 - X B 136/19
    b) Ebenfalls zutreffend macht der Kläger geltend, dass das FG nicht die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage hätte prüfen dürfen, sondern das Fehlen bzw. Vorliegen der Sachentscheidungsvoraussetzung der Klagerücknahme hätte feststellen müssen (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BFH-Entscheidungen vom 30.01.1980 - VI B 116/79, BFHE 129, 538, BStBl II 1980, 300; vom 28.03.1990 - II B 163/89, BFHE 159, 486, BStBl II 1990, 503, und vom 13.01.2010 - IX B 109/09, BFH/NV 2010, 917).
  • BFH, 12.08.2009 - X S 47/08

    Unwiderruflichkeit und Unanfechtbarkeit einer Klagerücknahme - Nachträgliche

    Auszug aus BFH, 10.03.2020 - X B 136/19
    U.a. auf der Grundlage des § 72 Abs. 2 Satz 3 FGO sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung aber verschiedene Ausnahme-Fallgruppen von diesem Grundsatz entwickelt worden (vgl. zu diesen Ausnahmen zusammenfassend Senatsbeschluss vom 12.08.2009 - X S 47/08 (PKH), BFH/NV 2009, 1997, unter II.2.b).
  • BFH, 16.04.2019 - X B 16/19

    Erledigung eines Antrags auf Augenscheinsbeweis in Bezug auf die

    Auszug aus BFH, 10.03.2020 - X B 136/19
    Dies hätte vorausgesetzt, dass in der Beschwerdebegründung einander widersprechende abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und der herangezogenen Divergenzentscheidung andererseits gegenüberstellt werden (Senatsbeschluss vom 16.04.2019 - X B 16/19, BFH/NV 2019, 925, Rz 11, m.w.N.).
  • BFH, 11.07.2007 - XI R 1/07

    Anlauf der Frist für die Geltendmachung einer unwirksamen Klagerücknahme - Fehlen

    Auszug aus BFH, 10.03.2020 - X B 136/19
    a) Im Ausgangspunkt zu Recht weist der Kläger aber --entgegen der in der Beschwerdeerwiderung zum Ausdruck kommenden Auffassung des FA-- darauf hin, dass das Fehlen einer (wirksamen) Klagerücknahme eine Sachentscheidungsvoraussetzung ist und es einen Verfahrensmangel darstellt, wenn das FG eine Sachentscheidungsvoraussetzung unzutreffend beurteilt (zum Ganzen Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11.07.2007 - XI R 1/07, BFHE 218, 20, BStBl II 2007, 833, unter II.1.).
  • BFH, 26.10.2006 - V R 40/05

    Elektronisch übermittelte Klagerücknahme - Klagerücknahme nicht widerruflich

    Auszug aus BFH, 10.03.2020 - X B 136/19
    Danach ist die Erklärung der Klagerücknahme zwar grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (BFH-Urteil vom 26.10.2006 - V R 40/05, BFHE 215, 53, BStBl II 2007, 271, unter II.4.a, m.w.N.).
  • BGH, 31.05.2012 - 2 StR 610/11

    Freispruch eines Proberichters vom Vorwurf der Rechtsbeugung aufgehoben

    Auszug aus BFH, 10.03.2020 - X B 136/19
    aa) Der Kläger beruft sich zunächst auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 31.05.2012 - 2 StR 610/11 (Neue Zeitschrift für Strafrecht 2013, 106).
  • FG Berlin-Brandenburg, 20.07.2022 - 7 K 7068/21

    Zur Beurteilung der Wirksamkeit einer Klagerücknahme wegen "offensichtlichen

    Eine Anfechtung oder ein Widerruf einer Erklärung, mit der eine Klage zurückgenommen wird, kommt nach der ständigen Rechtsprechung des BFH grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. z.B. BFH, Urteil vom 26.10.2006 - V R 40/05, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 2007, 271; Beschlüsse vom 12.06.2015 - III B 81/14, BFH/NV 2015, 1268; vom 10.03.2020 - X B 136/19, BFH/NV 2020, 774).
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