Rechtsprechung
BFH, 10.04.2014 - X B 250/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: abgekürzte Leibrente
- openjur.de
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: abgekürzte Leibrente
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, EStG VZ 2008
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: abgekürzte Leibrente
- Bundesfinanzhof
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: abgekürzte Leibrente
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 10 Abs 1 Nr 1a EStG 2002, EStG VZ 2008
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: abgekürzte Leibrente - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 1
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Sonderausgabenabzugsfähigkeit einer Leibrente mangels Darlegung eines Divergenzfalls - datenbank.nwb.de
Zahlung wiederkehrender Leistungen auf eine fest bestimmte Zeit als entgeltliches Rechtsgeschäft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Sonderausgabenabzugsfähigkeit einer Leibrente setzt Zahlung auf Lebenszeit voraus
Verfahrensgang
- FG Köln, 17.10.2013 - 1 K 2457/11
- BFH, 10.04.2014 - X B 250/13
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 22.07.2014 - XI B 29/14
Verweis einer Rechnung auf ergänzende Geschäftsunterlagen - Vorliegen einer …
a) Eine Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO setzt voraus, dass das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der Bundesfinanzhof (BFH), der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), das Bundesverfassungsgericht, der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, ein anderes oberstes Bundesgericht oder ein anderes FG; das FG muss seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Februar 2010 V B 38/08, BFH/NV 2010, 1117;… vom 21. Januar 2013 III B 167/11, BFH/NV 2013, 754; vom 10. April 2014 X B 250/13, BFH/NV 2014, 1045, jeweils m.w.N.). - BFH, 29.03.2016 - XI B 77/15
Zum Vertrauensschutz bei Ausfuhrlieferungen
a) Eine Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO setzt voraus, dass das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH, der EuGH, das Bundesverfassungsgericht, der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, ein anderes oberstes Bundesgericht oder ein anderes FG; das FG muss seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. Oktober 2011 V B 35/11, BFH/NV 2012, 76, Rz 5;… vom 21. Januar 2013 III B 167/11, BFH/NV 2013, 754, Rz 7; vom 10. April 2014 X B 250/13, BFH/NV 2014, 1045, Rz 2;… vom 22. Juli 2014 XI B 29/14, BFH/NV 2014, 1780, Rz 10; jeweils m.w.N.). - BFH, 18.07.2017 - XI B 24/17
Vorsteuerabzug einer Gemeinde bei Verpachtung von Schulmensa und Freibad - …
a) Die Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO wegen Divergenz setzt voraus, dass das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der Rechtsprechung anderer Gerichte abgewichen ist; das FG muss seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. April 2014 X B 250/13, BFH/NV 2014, 1045, Rz 2;… vom 29. März 2016 XI B 77/15, BFH/NV 2016, 1181, Rz 26; jeweils m.w.N.).