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   BFH, 10.04.2019 - VI R 17/17 (NV)   

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https://dejure.org/2019,20561
BFH, 10.04.2019 - VI R 17/17 (NV) (https://dejure.org/2019,20561)
BFH, Entscheidung vom 10.04.2019 - VI R 17/17 (NV) (https://dejure.org/2019,20561)
BFH, Entscheidung vom 10. April 2019 - VI R 17/17 (NV) (https://dejure.org/2019,20561)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 4, EStG § 9 Abs 4a, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 9 Abs 4 S 3, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG VZ 2014
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.04.2019 VI R 40/16 - Erste Tätigkeitsstätte des fliegenden Personals nach neuem Reisekostenrecht

  • Bundesfinanzhof

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.04.2019 VI R 40/16 - Erste Tätigkeitsstätte des fliegenden Personals nach neuem Reisekostenrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 4 EStG 2009, § 9 Abs 4a EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG 2009, § 9 Abs 4 S 3 EStG 2009, § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.04.2019 VI R 40/16 - Erste Tätigkeitsstätte des fliegenden Personals nach neuem Reisekostenrecht

  • IWW

    § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § ... 15 des Aktiengesetzes (AktG), § 9 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes, § 9 Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Sätze 1 und 2 EStG, § 9 Abs. 4a Satz 1 EStG, § 9 Abs. 4 Satz 1 EStG, § 15 AktG, § 9 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 9 Abs. 4 Satz 3 EStG, § 9 Abs. 4 Satz 4 EStG, § 9 Abs. 4 Satz 3 1. Alternative EStG, § 9 Abs. 4 Satz 3 2. Alternative EStG, § 118 Abs. 2 FGO, Verordnung (EG) Nr. 859/2008, § 104 Abs. 2 FGO, § 121 Satz 1 FGO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Berücksichtigungsfähigkeit von Fahrten einer Flugbegleiterin und eines Flugzeugführers zwischen Wohnung und Heimatsflughafen

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.04.2019 VI R 40/16 - Erste Tätigkeitsstätte des fliegenden Personals nach neuem Reisekostenrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erste Tätigkeitsstätte des fliegenden Personals nach neuem Reisekostenrecht

  • rechtsportal.de

    Umfang der Berücksichtigungsfähigkeit von Fahrten einer Flugbegleiterin und eines Flugzeugführers zwischen Wohnung und Heimatsflughafen

  • rechtsportal.de

    Umfang der Berücksichtigungsfähigkeit von Fahrten einer Flugbegleiterin und eines Flugzeugführers zwischen Wohnung und Heimatflughafen

  • datenbank.nwb.de

    Erste Tätigkeitsstätte des fliegenden Personals nach neuem Reisekostenrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erste Tätigkeitsstätte des fliegenden Personals

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 4, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a
    Erste Tätigkeitsstätte, Flugzeugführer, Flughafen, Zuordnung

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.05.2015 - VI R 44/13

    Ermäßigt zu besteuernder Arbeitslohn für eine mehrjährige Tätigkeit - Verletzung

    Auszug aus BFH, 10.04.2019 - VI R 17/17
    Handelt es sich um ein aufgrund mündlicher Verhandlung beschlossenes und gemäß § 104 Abs. 2 FGO zuzustellendes Urteil, kann maßgebender Zeitpunkt auch die formlose Bekanntgabe der von den Richtern am Bundesfinanzhof unterschriebenen Urteilsformel durch die Geschäftsstelle an einen der Beteiligten sein (Senatsurteil vom 7. Mai 2015 - VI R 44/13, BFHE 249, 523, BStBl II 2015, 890, Rz 20, m.w.N.).

    b) Gehen vor der Wirksamkeit eines nach der mündlichen Verhandlung (nur) beschlossenen Urteils noch das Verfahren betreffende Schriftsätze ein, muss der Bundesfinanzhof die Frage der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung prüfen und seine hierüber getroffene Ermessensentscheidung (vgl. § 93 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 121 Satz 1 FGO) sowie die zugrunde liegenden Erwägungen in einem gesonderten Beschluss oder als Teil des Urteils zum Ausdruck bringen; hierauf haben die Prozessbeteiligten zur Wahrung ihres rechtlichen Gehörs einen Anspruch (Senatsurteil in BFHE 249, 523, BStBl II 2015, 890, Rz 21, m.w.N.).

  • FG Niedersachsen, 30.11.2016 - 9 K 130/16

    Einkommensteuerliche Zuordnung der betrieblichen Einrichtung des Entleihers die

    Auszug aus BFH, 10.04.2019 - VI R 17/17
    Soweit sich die Kläger für ihre gegenteilige Auffassung auf das Niedersächsische FG berufen, das mit Urteil vom 30. November 2016 - 9 K 130/16 (EFG 2017, 202) entschieden hat, die Weisung des Leiharbeitgebers, "bis auf Weiteres" in einer betrieblichen Einrichtung des Entleihers tätig zu sein, könne entgegen dem BMF-Schreiben in BStBl I 2014, 1412, Rz 13 nicht als unbefristete Zuordnung des Arbeitnehmers i.S. des § 9 Abs. 4 Satz 3  1. Alternative EStG angesehen werden, verkennen sie, dass diese Entscheidung zu einem mit dem Streitfall nicht vergleichbaren Sachverhalt ergangen ist.

    Darüber hinaus hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 10. April 2019 - VI R 6/17 (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt) die Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen FG in EFG 2017, 202 nur im Ergebnis als unbegründet zurückgewiesen.

  • FG Hessen, 23.02.2017 - 1 K 1824/15

    § 9 Abs.1 u. Abs.4 EStG 2014

    Auszug aus BFH, 10.04.2019 - VI R 17/17
    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 23.02.2017 - 1 K 1824/15 aufgehoben.

    Sie beantragen, das Urteil des Hessischen FG vom 23. Februar 2017 - 1 K 1824/15 sowie die Einspruchsentscheidung des FA vom 4. September 2015 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid 2014 vom 23. Juni 2015 dahingehend zu ändern, dass bei den Einkünften der Klägerin aus nichtselbständiger Arbeit weitere Werbungskosten in Höhe von 562 EUR und bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit weitere Werbungskosten in Höhe von 1.513 EUR berücksichtigt werden.

  • BFH, 11.04.2019 - VI R 40/16

    Erste Tätigkeitsstätte einer Flugzeugführerin nach neuem Reisekostenrecht

    Auszug aus BFH, 10.04.2019 - VI R 17/17
    Denn auf den qualitativen Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen kommt es nach der gesetzlichen Neuregelung für das Auffinden einer ersten Tätigkeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 4 EStG nicht mehr an (Senatsurteil vom 11. April 2019 - VI R 40/16, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).
  • BFH, 10.04.2019 - VI R 6/17

    Erste Tätigkeitsstätte bei einem befristeten Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus BFH, 10.04.2019 - VI R 17/17
    Darüber hinaus hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 10. April 2019 - VI R 6/17 (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt) die Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen FG in EFG 2017, 202 nur im Ergebnis als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 26.10.2022 - VI R 48/20

    Erste Tätigkeitsstätte bei Ableistung von Arbeitsbereitschafts- und

    So entspricht es regelmäßig der Lebenswirklichkeit, dass der Arbeitnehmer der betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers zugeordnet ist, in der er tatsächlich tätig ist oder werden soll (z.B. Senatsurteile in BFHE 264, 271, BStBl II 2019, 536, Rz 17, und vom 10.04.2019 - VI R 17/17, Rz 20).

    Ebenso wenig kann im Streitfall ohne Weiteres auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats zurückgegriffen werden, wonach es regelmäßig der Lebenswirklichkeit entspricht, dass der Arbeitnehmer der betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers zugeordnet ist, in der er tatsächlich tätig ist oder werden soll (z.B. Senatsurteile in BFHE 264, 271, BStBl II 2019, 536, Rz 17, und vom 10.04.2019 - VI R 17/17, Rz 20).

  • FG Hessen, 26.04.2021 - 1 K 1824/15

    Flughafen als erste Tätigkeitsstätte eines Piloten und einer Flugbegleiterin gem.

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat auf die Revision der Kläger mit Urteil vom 10.04.2019 (VI R 17/17) das Urteil des Senats aufgehoben und die Sache an das Hessische Finanzgericht zurückverwiesen.

    Nach den im Revisionsverfahren vom BFH ausgeführten Grundsätzen gilt folgendes (Urteil des BFH vom 10.04.2019 VI R 17/17, BFH/NV 2019, 904):.

    (Urteil des BFH vom 10.04.2019 VI R 17/17, BFH/NV 2019, 904).

    Denn auf den qualitativen Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen kommt es nach der gesetzlichen Neuregelung für das Auffinden einer ersten Tätigkeitsstätte im Sinne des § 9 Abs. 4 EStG nicht mehr an (BFH-Urteile vom 11.04.2019 VI R 40/16, BStBl II 2019, 546 vom 10.04.2019 VI R 17/17 BFH/NV 2019, 904).

    Insbesondere hat die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung, da der BFH die Rechtsgrundsätze in den Urteilen vom VI R 40/16 und VI R 17/17 entschieden hat.

  • FG Hamburg, 24.11.2022 - 6 K 207/21

    Erste Tätigkeitsstätte bei fliegendem Personal - Rechtsmittelverfahren vor dem

    Der Beklagte wendete sich mit Schreiben vom 22. Mai 2020 an die Kläger und teilte ihnen mit, dass die anhängigen Klageverfahren vor dem BFH unter den Aktenzeichen VI R 40/16 und VI R 17/17, welche zum Ruhen des Einspruchsverfahrens der Kläger führten, nunmehr rechtskräftig seien.

    Ferner verweisen die Kläger auf ein Urteil des hessischen Finanzgerichts vom 23. Februar 2017 (1 K 1824/15, EFG 2017, 823) und auf ein Urteil des BFH vom 10. April 2019 (VI R 17/17, BFH/NV 2019, 904).

    Dem daraufhin ergangenen Urteil des Hessischen Finanzgericht vom 26. April 2021 (1 K 1824/15, juris) lägen auf Grund einer Vielzahl von neuen Beweisen andere Tatsachen zu Grunde als dem BFH in seinem Urteil vom 10. April 2019 (VI R 17/17, BFH/NV 2019, 904).

    Der Beklagte verweist hierfür auf die Entscheidungen des BFH vom 11. April 2019 (VI R 40/16, BStBl. II 2019, 546) und vom 10. April 2019 (VI R 17/17, BFH/NV 2019, 904).

    Ein wichtiger Grund für ein weiteres Ruhen lag nicht vor, weil der BFH im Jahr 2019 den Begriff der ersten Tätigkeitsstätte im Sinne von § 9 Abs. 4 EStG für fliegendes Personal geklärt hatte (vgl. BFH, Urteile vom 10. April 2019, VI R 17/17, BFH/NV 2019, 904 und vom 11. April 2019, VI R 40/16, BStBl. II 2019, 546).

  • FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2020 - 1 K 629/19

    Erste Tätigkeitsstätte eines Lok- bzw. Triebwagenführers nach neuem

    Das Verfahren hat zwischenzeitlich bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) in den Verfahren mit den Az. VI R 17/17 und VI R 27/17 geruht.

    Nach Ergehen der Entscheidungen des BFH in den Verfahren mit den Az. VI R 17/17 und VI R 27/17 hat der Kläger im Schriftsatz vom 24. Februar 2020 vorgebracht, er habe in der Z zu keiner Zeit eine Arbeitsleistung erbracht.

    Nach Ergehen der Entscheidungen des BFH in den Verfahren mit den Az. VI R 17/17 und VI R 27/17 hat der Beklagte ausgeführt, der BFH habe bestätigt, dass die Neuregelung des Reisekostenrechts verfassungsgemäß sei.

    Ortsfeste betriebliche Einrichtungen sind räumlich zusammengefasste Sachmittel, die der Tätigkeit des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten dienen und mit dem Erdboden verbunden oder dazu bestimmt sind, überwiegend standortgebunden genutzt zu werden (vgl. dazu und im Folgenden BFH-Urteil vom 10. April 2019 VI R 17/17, juris).

    Dies folgt nach Auffassung des BFH (beispielhaft BFH-Urteil vom 10. April 2019 VI R 17/17, juris) insbesondere aus § 9 Abs. 4 Satz 3 EStG, der zumindest für den Regelfall davon ausgeht, dass der Arbeitnehmer an diesem Ort auch tätig werden soll.

  • FG Hessen, 25.03.2021 - 4 K 1788/19

    Einordnung eines Bundeswehrstandortes als erste Tätigkeitstätte;

    Dabei ist aber zu beachten, dass der dem Weisungsrecht des Dienstherrn geschuldete allgemeine Vorbehalt der jederzeitigen Umsetzung oder Versetzung einer dauerhaften Zuordnung an sich nicht entgegensteht (vgl. dazu umfassend BFH, Urteil vom 10. April 2019, VI R 6/17, BStBl II 2019, 539 sowie BFH, Urteil vom 10. April 2019, VI R 17/17, BFH/NV 2019, 904).
  • BFH, 22.11.2022 - VI R 6/21

    Erste Tätigkeitsstätte eines Zeitsoldaten

    Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer aus der Sicht ex ante nach den arbeitsrechtlichen Festlegungen an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten tätig werden sollte (Senatsurteile in BFHE 264, 258, BStBl II 2019, 539, Rz 20, und vom 10.04.2019 - VI R 17/17, Rz 19).
  • BFH, 14.09.2023 - VI R 27/21

    Zur Feststellung der Zuordnung des Arbeitnehmers im steuerlichen Reisekostenrecht

    Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer aus der Sicht ex ante nach den arbeitsrechtlichen Festlegungen an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten tätig werden sollte (Senatsurteile vom 10.04.2019 - VI R 6/17, BFHE 264, 258, BStBl II 2019, 539, Rz 20 und vom 10.04.2019 - VI R 17/17, Rz 19).
  • FG Niedersachsen, 14.06.2022 - 13 K 82/21

    Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte eines Finanzbeamten zur

  • FG Nürnberg, 06.12.2023 - 8 K 672/22

    Erste Tätigkeitsstätte, Werbungskostenabzug, Steuerberatungskosten,

  • FG Baden-Württemberg, 18.03.2022 - 5 K 1483/20

    Erste Tätigkeitsstätte eines Flugzeugführers nach neuem Reisekostenrecht

  • FG Niedersachsen, 13.05.2022 - 14 K 212/19

    Steuerfreiheit von Zahlungen für Verpflegungsmehraufwendungen

  • FG München, 21.03.2023 - 6 K 1233/20

    Erste Tätigkeitsstätte bei Leiharbeitnehmern

  • FG Nürnberg, 08.03.2023 - 5 K 211/22

    Ermittlung von Fahrtkosten und Ansatz von Mehraufwendungen für Verpflegung

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