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   BFH, 10.05.1961 - IV 101/60 U   

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https://dejure.org/1961,1071
BFH, 10.05.1961 - IV 101/60 U (https://dejure.org/1961,1071)
BFH, Entscheidung vom 10.05.1961 - IV 101/60 U (https://dejure.org/1961,1071)
BFH, Entscheidung vom 10. Mai 1961 - IV 101/60 U (https://dejure.org/1961,1071)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nahezu unveränderte Übernahme des Buchergebnisses des Steuerpflichtigen als Schätzungsgrundlage durch das Finanzamt - Erstmaliger Einwand gegen Schätzungsergebnis nach 1 3/4 Jahren - Anlass für weitere Ermittlungen des Finanazgerichts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 73, 146
  • DB 1961, 968
  • BStBl III 1961, 321
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 03.10.1951 - IV 40/51 U

    Berichtigung einer Steuerschätzung nach Bekanntwerden neuer Tatsachen

    Auszug aus BFH, 10.05.1961 - IV 101/60 U
    Das Finanzamt habe auf Grund der Fest-US stellungen des Prüfers in Übereinstimmung mit der Entscheidung des erkennenden Senats IV 40/51 U vom 3. Oktober 1951 (BStBl 1951 III S. 202, Slg. Bd. 55 S. 494) davon ausgehen können, daß neue Tatsachen bzw. neue Schätzungsunterlagen festgestellt seien, die eine neue, d.h. eine anderweitige Schätzung rechtfertigten.
  • BFH, 05.12.1957 - IV 515/56 U

    Übergang zu anderer Schätzungsart bei Berichtigung einer auf Schätzung beruhenden

    Auszug aus BFH, 10.05.1961 - IV 101/60 U
    Die neuerliche Schätzung des Finanzamts beruht auf der für das Finanzamt neuen Tatsache der nachträglich erstellten Buchunterlagen und damit auf neuen tatsächlichen Feststellungen, die zu einer neuen und anderweitigen Schätzungsgrundlage geführt haben (Urteil des Bundesfinanzhofs IV 515/56 U vom 5. Dezember 1957, BStBl 1958 III S. 52, Slg. Bd. 66 S. 132).
  • BFH, 09.10.1952 - IV 244/52 U

    Ordnungsmäßigkeit der kaufmännischen Buchführung - Versagung der Vergünstigung

    Auszug aus BFH, 10.05.1961 - IV 101/60 U
    Die nicht zeitgerechte Verbuchung dieser Eingänge und Ausgänge bedeutet nicht nur einen formalen, sondern auch einen sachlichen Mangel der Buchführung (Urteile des Bundesfinanzhofs IV 244/52 U vom 9. Oktober 1952 und IV 63/53 U vom 10. Juni 1954, BStBl 1954 III S. 71 bzw. 298, Slg. Bd. 58 S. 414 bzw. Bd. 59 S. 227).
  • FG Hessen, 22.08.2012 - 4 K 1620/10

    Auflösung der Rückstellung für Bestandspflege - Rückstellung für die zukünftige

    Die Klägerin hätte die Schätzung des FA durch Beibringung der fehlenden Nachweise entkräften können und müssen (BFH vom 10.05.1961 - IV 101/60 U, BStBl. III 1961, 371; BFH vom 05.02.1993 - VIII B 103/92, BFH/NV 1993, 351), was jedoch nicht geschehen ist.
  • BFH, 05.02.1993 - VIII B 103/92

    Ermittlung der Höhe der Besteuerungsgrundlagen durch Schätzung - Darlegung der

    Da jede Schätzung gewisse Unsicherheiten enthält (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 226, 228), muß der Steuerpflichtige, will er eine abweichende Schätzung herbeiführen, erweisbare Tatsachen oder Erfahrungssätze vortragen, die geeignet sind, zu dem Schluß zu gelangen, daß ein anderer als der von der Finanzbehörde geschätzte Betrag wahrscheinlicher sei (vgl. BFH-Urteile vom 10. Mai 1961 IV 101/60 U, BFHE 73, 146, BStBl III 1961, 321; vom 18. August 1960 IV 299/58 U, BFHE 71, 545, BStBl III 1960, 451; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 14. Aufl., § 162 AO 1977 Tz.10).
  • OLG Köln, 28.08.1979 - 1 Ss 574/79
    Denn die Selbstanzeige erfordert keine bestimmte Form, kann daher auch mündliche erfolgen (OLG Hamburg NJW 70, 1385, 1386; OLG Hamm DB 61, 968; Franzen-Gast-Samson Rz. 44 zu § 371 AO).
  • OLG Karlsruhe, 08.02.1996 - 2 Ss 107/95

    Strafbefehl über eine Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen wegen einer

    Das Amtsgericht, das sich auf veröffentlichte Rechtsprechung nicht stützen konnte, hat im Einklang mit der überwiegenden Meinung in der steuerrechtlichen Literatur (Klein/Orlopp AO 5. Aufl. Anm. 10; Engelhardt in Hübschmann/Hepp/Spitaler a.a.O. Rdnr. 267 i.V.m. Rdnr. 276; Himsel in Koch/Scholtz AO 4. Aufl. Rdnr. 44; Franzen in Franzen/Gast/Samson Steuerstrafrecht 3. Aufl. Rdnr. 169; jew. zu § 371; Samson wistra 1990, 245, 249; vgl. auch Brauns wistra 1985, 171, 174) sowie in Anlehnung an den eingeschränkten Umfang der Berichtigungserklärung bei der Selbstanzeige eines leichtfertig Handelnden (vgl. dazu nur Klein/Orlopp a.a.O. Anm. 7 [S. 1394 f.]; Samson in Franzen/Gast/Samson a.a.O. Rdnr. 58; jew. zu § 378; Senat, B.v. 30.11.1995 -2 Ss 158/95- [zur Veröffentlichung bestimmt] unter Hinweis auf BayObLG MDR 1978, 865 ff; DB 1981, 874 ff und OLG Hamm DB 1961, 968) in der Anerkennung des von den Prüfern erarbeiteten Zahlenwerks und in der Stellung des Antrags auf pauschalierte Lohnsteuerfestsetzung durch die Geschäftsführer das nach §§ 378 Abs. 3, 371 Abs. 4 Satz 1 1. Halbsatz AO notwendige Verhalten gesehen.
  • FG München, 17.09.2002 - 6 K 3622/01

    Tatsächliche Verständigung über Besteuerungsgrundlagen im Schrotthandel;

    Das Gericht folgt dem FA D auch darin, dass jede Schätzung gewisse Unsicherheiten enthält und dass der Steuerpflichtige, will er eine abweichende Schätzung herbeiführen, erweisbare Tatsachen oder Erfahrungssätze vortragen muss (was im Streitfall nicht geschehen ist), die geeignet sind, zu dem Schluss zu gelangen, dass ein anderer als der von der Finanzbehörde geschätzte Betrag wahrscheinlich ist (vgl. BFH-Urteil vom 10. Mai 1961 IV 101/60 U, BStBl III 1961, 321).
  • BFH, 20.01.1988 - I R 1/84

    Steuerrechtlicher Charakter von in nachträglich erstellten Bilanzen enthaltenen

    Die in den nachträglich erstellten Bilanzen enthaltenen steuererheblichen Sachverhalte sind Tatsachen i. S. des § 173 AO 1977 (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Mai 1961 IV 101/60 U, BFHE 73, 146, BStBl III 1961, 321).
  • FG Bremen, 19.06.2003 - 1 K 636/02

    Steuererklärungsfrist für eigene Einkünfte eines Notars; Einkommensteuer 1999 und

    Da jede Schätzung gewisse Unsicherheiten enthält, muss der Steuerpflichtige, will er eine abweichende Schätzung herbeiführen, nachgewiesene Tatsachen oder Erfahrungssätze vortragen, die geeignet sind, zu dem Schluss zu gelangen, dass in seinem konkreten Fall ein anderer als der von der Finanzbehörde geschätzte Betrag wahrscheinlicher sei (vgl. BFH-Urteil vom 10.05.1961 IV 101/60 U, BFHE 73, 146, BStBl III 1961, 321; BFH-Urteil vom 18.08.1960 IV 299/58 U, BFHE 71, 545, BStBl III 1960, 451).
  • FG Bremen, 19.07.2003 - 1 K 636/02

    Schätzungsbescheide zur Einkommensteuer; Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen

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  • FG Brandenburg, 04.09.1996 - 5 K 687/96

    Änderung des Einkommensteuerbescheids aufgrund einer Korrektur von

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