Rechtsprechung
BFH, 10.05.1991 - V B 97/89 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,22709) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 25.06.1976 - III R 167/73
Zur Frage, wann die Vermietung von Ferienwohnungen einen Gewerbebetrieb …
Auszug aus BFH, 10.05.1991 - V B 97/89
Wenn das FG in der Vermietung der Ferienwohnungen einen selbständigen Gewerbebetrieb gesehen haben sollte, sei es von der einschlägigen BFH-Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 28. Juni 1984 IV R 150/82, BFHE 141, 330, BStBl II 1985, 211, [BFH 28.06.1984 - IV R 150/82] und vom 25. Juni 1976 III R 167/73, BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728 [BFH 25.06.1976 - III R 167/73]) abgewichen, wenn es hierin eine reine Vermögensverwaltung gesehen haben sollte, habe es gegen zwingendes Bilanzsteuerrecht (§ 4 des Einkommensteuergesetzes - EStG -) verstoßen. - BFH, 28.06.1984 - IV R 150/82
Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermgensverwaltung bei Vermietung von …
Auszug aus BFH, 10.05.1991 - V B 97/89
Wenn das FG in der Vermietung der Ferienwohnungen einen selbständigen Gewerbebetrieb gesehen haben sollte, sei es von der einschlägigen BFH-Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 28. Juni 1984 IV R 150/82, BFHE 141, 330, BStBl II 1985, 211, [BFH 28.06.1984 - IV R 150/82] und vom 25. Juni 1976 III R 167/73, BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728 [BFH 25.06.1976 - III R 167/73]) abgewichen, wenn es hierin eine reine Vermögensverwaltung gesehen haben sollte, habe es gegen zwingendes Bilanzsteuerrecht (§ 4 des Einkommensteuergesetzes - EStG -) verstoßen. - BFH, 16.07.1987 - V R 22/78
Pferdepension, Pferdehaltung, Reitunterricht und Reitanlagen als einheitlicher …
Auszug aus BFH, 10.05.1991 - V B 97/89
Sie stelle auch keinen Nebenbetrieb im Verhältnis zum landwirtschaftlichen Betrieb des Klägers dar (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Juli 1987 V R 22/78, BFHE 151, 204, BStBl II 1988, 83 [BFH 16.07.1987 - V R 22/78]) und könne ferner angesichts des Umfanges nicht als so geringfügig angesehen werden, daß sie als gelegentliche Nebenleistung zu den landwirtschaftlichen Umsätzen gerechnet werden dürfte.