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   BFH, 10.05.1993 - I R 137/90   

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https://dejure.org/1993,12315
BFH, 10.05.1993 - I R 137/90 (https://dejure.org/1993,12315)
BFH, Entscheidung vom 10.05.1993 - I R 137/90 (https://dejure.org/1993,12315)
BFH, Entscheidung vom 10. Mai 1993 - I R 137/90 (https://dejure.org/1993,12315)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Festsetzung des Streitwerts eines Revisionsverfahrens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 28.01.1986 - VII E 7/85

    Erinnerung gegen eine Kostenrechnung

    Auszug aus BFH, 10.05.1993 - I R 137/90
    Als Streitwert des vollen Interesses ist daher die Differenz zwischen dem festgesetzten und dem vorstehend dargelegten begehrten Gewerbesteuermeßbetrag anzusetzen, beschränkt auf den Zerlegungsanteil der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) und vervielfältigt mit deren für das jeweils laufende Jahr geltenden Hebesatz (BFH-Beschluß vom 28. Januar 1986 VII E 7/85, BFH/NV 1986, 424; Gutachten des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 18. November 1937 VI D 1/37, RStBl 1937, 1231, und Tipke/Kruse, a.a.O., Gewerbesteuer).
  • BFH, 25.03.1986 - III R 134/80

    Zulässigkeit eines Antrags auf mündliche Verhandlung

    Auszug aus BFH, 10.05.1993 - I R 137/90
    Da sonach im erstinstanzlichen und im Revisionsverfahren das volle Interesse der Hauptsache bestritten war, ist der Streitwert nicht deswegen zu ermäßigen, weil Gegenstand des Revisionsverfahrens ein Zwischenurteil bildete (vgl. Tipke/ Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 14. Aufl., vor § 135 FGO Tz. 103 Zwischenstreit und BFH-Beschluß vom 17. Oktober 1985 IV S 19/85, BFH/NV 1986, 631).
  • BFH, 10.03.1972 - III B 28/70

    Rechtsschutzbedürfnis - Festsetzung des Streitwerts - Höhe des Streitwerts -

    Auszug aus BFH, 10.05.1993 - I R 137/90
    Insbesondere besteht dafür ein Rechtsschutzbedürfnis, weil der Streitwert weder beziffert ist noch eindeutig und einfach errechnet oder aus dem Sachantrag ermittelt werden kann (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. März 1972 III B 28/70, BFHE 105, 89, BStBl II 1972, 492).
  • BFH, 13.03.1986 - VIII B 45/85

    Verfassungsgemäßheit des Ausschlusses der Beschwerde gegen die Versagung der

    Auszug aus BFH, 10.05.1993 - I R 137/90
    Als Streitwert des vollen Interesses ist daher die Differenz zwischen dem festgesetzten und dem vorstehend dargelegten begehrten Gewerbesteuermeßbetrag anzusetzen, beschränkt auf den Zerlegungsanteil der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) und vervielfältigt mit deren für das jeweils laufende Jahr geltenden Hebesatz (BFH-Beschluß vom 28. Januar 1986 VII E 7/85, BFH/NV 1986, 424; Gutachten des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 18. November 1937 VI D 1/37, RStBl 1937, 1231, und Tipke/Kruse, a.a.O., Gewerbesteuer).
  • BFH, 17.10.1985 - IV S 19/85

    Festsetzung des Streitwerts durch das Gericht

    Auszug aus BFH, 10.05.1993 - I R 137/90
    Da sonach im erstinstanzlichen und im Revisionsverfahren das volle Interesse der Hauptsache bestritten war, ist der Streitwert nicht deswegen zu ermäßigen, weil Gegenstand des Revisionsverfahrens ein Zwischenurteil bildete (vgl. Tipke/ Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 14. Aufl., vor § 135 FGO Tz. 103 Zwischenstreit und BFH-Beschluß vom 17. Oktober 1985 IV S 19/85, BFH/NV 1986, 631).
  • RFH, 18.11.1937 - VI D 1/37
    Auszug aus BFH, 10.05.1993 - I R 137/90
    Als Streitwert des vollen Interesses ist daher die Differenz zwischen dem festgesetzten und dem vorstehend dargelegten begehrten Gewerbesteuermeßbetrag anzusetzen, beschränkt auf den Zerlegungsanteil der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) und vervielfältigt mit deren für das jeweils laufende Jahr geltenden Hebesatz (BFH-Beschluß vom 28. Januar 1986 VII E 7/85, BFH/NV 1986, 424; Gutachten des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 18. November 1937 VI D 1/37, RStBl 1937, 1231, und Tipke/Kruse, a.a.O., Gewerbesteuer).
  • BFH, 25.08.2006 - V E 6/05

    NZB; Streitwert

    Der Streitwert eines Zwischenurteils, das über den Steueranspruch im Ganzen befindet, entspricht dem Streitwert des Endurteils (BFH-Urteil vom 25. November 1987 I R 182/83, BFH/NV 1988, 786; BFH-Beschlüsse vom 10. Mai 1993 I R 137/90, BFH/NV 1994, 55; vom 29. September 2004 X E 3/04, BFH/NV 2005, 235).
  • FG Düsseldorf, 20.03.2017 - 14 K 2779/14

    Anforderungen an die Festsetzung des Streitwertes im finanzgerichtlichen

    Hierdurch lässt sich die Bedeutung der Sache für die Klägerin im Zusammenhang mit den ihr bis 2007 jährlich zugeflossenen Gewerbesteuereinnahmen (221.473 Euro) hinreichend bemessen (vgl. BFH-Beschluss vom 10.05.1993 I R 137/90, BFH/NV 1994, 55; Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, Vorbm.
  • BFH, 29.09.2004 - X E 3/04

    Zwischenurteil; gewerblicher Wertpapierhandel; Streitwert

    Der Streitwert eines Zwischenurteils, das über den Steueranspruch im Ganzen befindet, entspricht dem Streitwert des Endurteils (BFH-Entscheidungen vom 25. November 1987 I R 182/83, BFH/NV 1988, 786, unter 1.b, und vom 10. Mai 1993 I R 137/90, BFH/NV 1994, 55).
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