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   BFH, 10.05.1995 - IX R 73/91   

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https://dejure.org/1995,2764
BFH, 10.05.1995 - IX R 73/91 (https://dejure.org/1995,2764)
BFH, Entscheidung vom 10.05.1995 - IX R 73/91 (https://dejure.org/1995,2764)
BFH, Entscheidung vom 10. Mai 1995 - IX R 73/91 (https://dejure.org/1995,2764)
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Volltextveröffentlichungen (4)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 177, 464
  • BB 1995, 1786
  • DB 1995, 1791
  • BStBl II 1995, 713
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus BFH, 10.05.1995 - IX R 73/91
    Nach der Entscheidung des Großen Senats vom 4. Juli 1990 Gr S 1/89 (BFHE 160, 466, 476, BStBl II 1990, 830) gilt dieser Herstellungskostenbegriff auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

    Die Herstellungskosten als Grundlage für die Bemessung der Absetzung für Abnutzung und der erhöhten Absetzungen sind bei den Überschußeinkünften in gleicher Weise wie bei den Gewinneinkünften zu ermitteln (Beschluß des Großen Senats in BFHE 160, 466, 476, BStBl II 1990, 830).

  • BFH, 01.12.2015 - IX R 18/15

    Entfernungspauschale bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Steuerpflichtige, die im Zusammenhang mit ihrer Vermietungstätigkeit außerhalb ihrer Wohnung eine regelmäßige Tätigkeitsstätte begründet haben, können die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte nur mit der Entfernungspauschale von 0, 30 EUR je Entfernungskilometer geltend machen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Mai 1995 IX R 73/91, BFHE 177, 464, BStBl II 1995, 713; Hessisches FG, Urteil vom 29. April 1993  10 K 3886/09, EFG 1993, 781; Fuhrmann in Korn, § 9 EStG, Rz 301).
  • FG Niedersachsen, 29.07.2009 - 14 K 20/08

    Berücksichtigung der Aufwendungen eines als Diensthundeführer tätigen

    Da der Kläger aber keine näheren Angaben zu diesen Fahrten gemacht und auch vorgetragen hat, in dem geltend gemachten Pauschalbetrag seien Fahrtkosten enthalten, die für den Zwingerbau angefallen seien, die also als (nachträgliche) Herstellungskosten zu aktivieren wären (vgl. BFH-Urteil vom 10. Mai 1995 IX R 73/91, BFHE 177, 464, BStBl II 1995, 713), ist es sachgerecht, den als Werbungskosten abziehbaren Betrag auf 75 EUR zu begrenzen.
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.02.2015 - 7 K 7084/13

    Einkommensteuer 2009 und 2010

    Der BFH hat lediglich entschieden, dass § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, Abs. 3 EStG auf Fahrtkosten, die zu den Herstellungskosten des Vermietungsobjekts gehören, nicht anwendbar ist, weil die Herstellungskosten als Grundlage für die Bemessung der Absetzung für Abnutzung und der erhöhten Absetzungen bei den Überschusseinkünften in gleicher Weise wie bei den Gewinneinkünften zu ermitteln sind (BFH v. 10.05.1995 - IX R 73/91, BStBl II 1995, 713).
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