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   BFH, 10.05.2004 - III B 85/03   

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https://dejure.org/2004,12581
BFH, 10.05.2004 - III B 85/03 (https://dejure.org/2004,12581)
BFH, Entscheidung vom 10.05.2004 - III B 85/03 (https://dejure.org/2004,12581)
BFH, Entscheidung vom 10. Mai 2004 - III B 85/03 (https://dejure.org/2004,12581)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht und des Rechts auf Gehör durch einen Verstoß gegen den Inhalt der Akten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 31.05.1994 - IX B 15/94

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Aufklärungsrüge und eines

    Auszug aus BFH, 10.05.2004 - III B 85/03
    Ein Aktenverstoß begründet dann einen Verfahrensmangel, wenn der Widerspruch zwischen dem Akteninhalt und den tatsächlichen Annahmen des FG dadurch erklärt werden muss, dass das FG den Akteninhalt nicht vollständig und richtig zur Kenntnis genommen und bei seiner Entscheidung berücksichtigt hat und dadurch der Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör und § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO verletzt wird (vgl. BFH-Entscheidungen vom 18. Juni 1993 V R 93/88, BFH/NV 1995, 364, 365; vom 31. Mai 1994 IX B 15/94, BFH/NV 1995, 128, und vom 7. Oktober 1996 VIII B 138/95, BFH/NV 1997, 412).
  • BFH, 28.06.2002 - III B 41/02

    Verfahrensmangel; Darlegungserfordernisse

    Auszug aus BFH, 10.05.2004 - III B 85/03
    Wird ein Verfahrensmangel geltend gemacht, so muss der Beschwerdeführer --ausgehend von der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des Finanzgerichts (FG)-- für eine Rüge, das FG habe seine Überzeugung nicht aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gebildet (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) dartun, das FG habe eine aktenkundige Tatsache nicht berücksichtigt und diese Tatsache sei auch aus der Sicht des FG entscheidungserheblich gewesen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juni 2002 III B 41/02, BFH/NV 2002, 1337).
  • BFH, 18.06.1993 - V R 93/88

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 10.05.2004 - III B 85/03
    Ein Aktenverstoß begründet dann einen Verfahrensmangel, wenn der Widerspruch zwischen dem Akteninhalt und den tatsächlichen Annahmen des FG dadurch erklärt werden muss, dass das FG den Akteninhalt nicht vollständig und richtig zur Kenntnis genommen und bei seiner Entscheidung berücksichtigt hat und dadurch der Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör und § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO verletzt wird (vgl. BFH-Entscheidungen vom 18. Juni 1993 V R 93/88, BFH/NV 1995, 364, 365; vom 31. Mai 1994 IX B 15/94, BFH/NV 1995, 128, und vom 7. Oktober 1996 VIII B 138/95, BFH/NV 1997, 412).
  • BFH, 08.09.2000 - VII B 92/00

    Bestimmung des Einspruchsführers

    Auszug aus BFH, 10.05.2004 - III B 85/03
    In Wahrheit richtet sich das Vorbringen des Klägers im Streitfall nicht gegen die vermeintliche Nichtberücksichtigung des Akteninhalts, sondern gegen die von dem FG aus dem Akteninhalt gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen, mithin dessen Beweiswürdigung, die zum Bereich der Rechtsanwendung gehört und deren (möglicherweise zu rügende) Fehlerhaftigkeit eine Zulassung der Revision nicht rechtfertigen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 8. September 2000 VII B 92/00, BFH/NV 2001, 605).
  • BFH, 07.10.1996 - VIII B 138/95
    Auszug aus BFH, 10.05.2004 - III B 85/03
    Ein Aktenverstoß begründet dann einen Verfahrensmangel, wenn der Widerspruch zwischen dem Akteninhalt und den tatsächlichen Annahmen des FG dadurch erklärt werden muss, dass das FG den Akteninhalt nicht vollständig und richtig zur Kenntnis genommen und bei seiner Entscheidung berücksichtigt hat und dadurch der Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör und § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO verletzt wird (vgl. BFH-Entscheidungen vom 18. Juni 1993 V R 93/88, BFH/NV 1995, 364, 365; vom 31. Mai 1994 IX B 15/94, BFH/NV 1995, 128, und vom 7. Oktober 1996 VIII B 138/95, BFH/NV 1997, 412).
  • BFH, 27.04.2012 - III B 238/11

    Umfang der Sachaufklärungspflicht des FG - Rechtliches Gehör - Verstoß gegen den

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt jedoch nicht vor, wenn das FG den Akteninhalt vollständig zur Kenntnis genommen und in bestimmter Weise bewertet hat (Senatsbeschluss vom 10. Mai 2004 III B 85/03, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 08.04.2005 - V B 116/03

    Alternative Begründung im Rahmen der Verweigerung der Gewährung der

    Eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) oder des rechtlichen Gehörs durch einen Verstoß gegen den Inhalt der Akten liegt deshalb nur vor, wenn das FG den Akteninhalt nicht vollständig berücksichtigt hat, nicht aber, wenn es ihn zur Kenntnis genommen und in bestimmter Weise bewertet hat (BFH-Beschluss vom 10. Mai 2004 III B 85/03, juris STRE200450667).
  • BFH, 28.04.2009 - VIII B 42/08

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt nämlich nicht vor, wenn das FG den Akteninhalt vollständig zur Kenntnis genommen und in bestimmter Weise bewertet hat (BFH-Beschluss vom 10. Mai 2004 III B 85/03, [...]).
  • BFH, 08.04.2005 - V B 117/03

    Alternative Begründung im Rahmen der Verweigerung der Gewährung der

    Eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) oder des rechtlichen Gehörs durch einen Verstoß gegen den Inhalt der Akten liegt deshalb nur vor, wenn das FG den Akteninhalt nicht vollständig berücksichtigt hat, nicht aber, wenn es ihn zur Kenntnis genommen und in bestimmter Weise bewertet hat (BFH-Beschluss vom 10. Mai 2004 III B 85/03, juris STRE200450667).
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