Rechtsprechung
BFH, 10.05.2005 - IV B 114/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Rückstellung für Mehrsteuern aufgrund einer Betriebsprüfung; Gewinnverteilung bei einer Klage gegen Gewinnfeststellungsbescheid als selbständiger Streitgegenstand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Anerkennung von Rückstellungen; Klagebefugnis einer Gesellschaft sowie der Gesellschafter; Klage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid; Zulässigkeit der Rüge der "Vorberatung"; Inhalt der Akten unter dem Aspekt des Gesamtergebnis des Verfahrens; ...
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 30.04.2003 - 16 K 445/99
- BFH, 10.05.2005 - IV B 114/03
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 11.01.2012 - IV B 142/10
Darlegung von Verfahrensmängeln; Abzugsverbot für Geldbußen bei …
Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt allerdings nicht vor, wenn das FG das angefochtene Urteil auf einen rechtlichen Gesichtspunkt gestützt hat, der im bisherigen Verfahren zumindest am Rande angesprochen worden ist (…BFH-Urteil vom 23. September 1999 VI R 106/98, BFH/NV 2000, 448, m.w.N.;… ferner BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 2003 I B 49/02, BFH/NV 2003, 1058, unter II.1. der Gründe, m.w.N.; vom 10. Mai 2005 IV B 114/03, juris, unter I.2.b der Gründe). - BFH, 14.12.2006 - VIII B 108/05
Verfahrensfehler; Verstoß gegen den Inhalt der Akten
Eine Überraschungsentscheidung liegt indes nicht schon dann vor, wenn das Gericht in seiner Entscheidung Gesichtspunkte als maßgeblich herausstellt, die bisher nicht im Vordergrund standen; denn die --fachkundig vertretenen-- Prozessparteien müssen grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einrichten (…BFH-Beschlüsse vom 8. April 2005 IV B 105/03, BFH/NV 2005, 1355; vom 10. Mai 2005 IV B 114/03, juris; vom 27. Januar 2004 III B 60/03, juris;… vom 22. Januar 2003 VIII B 63/02, BFH/NV 2003, 790). - BFH, 20.04.2011 - IV B 32/10
Sachaufklärungspflicht
Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt allerdings nicht vor, wenn das FG das angefochtene Urteil auf einen rechtlichen Gesichtspunkt gestützt hat, der im bisherigen Verfahren zumindest am Rande angesprochen worden ist (…BFH-Urteil vom 23. September 1999 VI R 106/98, BFH/NV 2000, 448, m.w.N.;… ferner BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 2003 I B 49/02, BFH/NV 2003, 1058, unter II.1. der Gründe, m.w.N.; vom 10. Mai 2005 IV B 114/03, juris, unter I.2.b der Gründe).
- BFH, 18.08.2006 - IV B 101/05
NZB: Verfahrensmangel, Berücksichtigung des Akteninhalts
Dies kann der Fall sein, wenn ein bisher nicht erörterter Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung gemacht wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens und unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht hat rechnen müssen (Senatsbeschluss vom 10. Mai 2005, IV B 114/03, juris). - BFH, 12.04.2007 - IV B 42/06
Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Anforderungen an die Darlegung einer …
Eine Verletzung des Rechts auf Gehör kann vorliegen, wenn das Gericht einen bisher nicht erörterten Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung macht, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens und unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht hat rechnen müssen (Senatsbeschluss vom 10. Mai 2005 IV B 114/03, juris, unter I.2.b der Gründe). - BFH, 28.06.2006 - IV B 93/05
Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör; rückwirkende Anwendung einer …
Dies kann der Fall sein, wenn ein bisher nicht erörterter Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung gemacht wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens und unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretener Rechtsauffassungen nicht hat rechnen müssen (Senatsbeschluss vom 10. Mai 2005 IV B 114/03, juris).