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   BFH, 10.05.2005 - IX B 5/05   

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https://dejure.org/2005,12879
BFH, 10.05.2005 - IX B 5/05 (https://dejure.org/2005,12879)
BFH, Entscheidung vom 10.05.2005 - IX B 5/05 (https://dejure.org/2005,12879)
BFH, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - IX B 5/05 (https://dejure.org/2005,12879)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Steuerbarkeit einer Nutzungsüberlassung im Rahmen der familiären Haushaltsgemeinschaft - Einkünfteerzielung durch Mietvertrag zwischen Familienangehörigen oder Lebenspartnern in der gemeinsamen Wohnung

  • Judicialis

    FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2 § 12 § 21
    VuV; Nutzungsüberlassung im Rahmen familiärer Haushaltsgemeinschaft

  • datenbank.nwb.de

    Nutzungsüberlassung in Haushaltsgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 30.01.1996 - IX R 100/93

    Keine steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Partnern

    Auszug aus BFH, 10.05.2005 - IX B 5/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist in diesen Fällen nicht der zivilrechtliche Vertrag, sondern die persönliche Beziehung der Partner Grundlage des gemeinsamen Wohnens (vgl. BFH-Beschluss vom 16. November 2001 IX B 55/01, BFH/NV 2002, 345, und BFH-Urteil vom 30. Januar 1996 IX R 100/93, BFHE 180, 74, BStBl II 1996, 359).

    Ein Widerspruch zu Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes kommt nicht in Betracht, denn die Rechtsprechung wendet gleiche Grundsätze auch dann an, wenn z.B. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in einer Wohnung zusammen leben (vgl. BFH-Urteil in BFHE 180, 74, BStBl II 1996, 359).

  • BFH, 16.11.2001 - IX B 55/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Wertung des Sachvortrags -

    Auszug aus BFH, 10.05.2005 - IX B 5/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist in diesen Fällen nicht der zivilrechtliche Vertrag, sondern die persönliche Beziehung der Partner Grundlage des gemeinsamen Wohnens (vgl. BFH-Beschluss vom 16. November 2001 IX B 55/01, BFH/NV 2002, 345, und BFH-Urteil vom 30. Januar 1996 IX R 100/93, BFHE 180, 74, BStBl II 1996, 359).
  • BFH, 16.01.2003 - IX B 172/02

    Mietverträge mit Kindern

    Auszug aus BFH, 10.05.2005 - IX B 5/05
    Vollzieht sich die Nutzungsüberlassung im Rahmen der familiären Haushaltsgemeinschaft, so ist sie grundsätzlich der nicht steuerbaren Privatsphäre zuzuordnen (§ 12 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) und kann auch nicht durch einen Mietvertrag in den Bereich der Einkünfteerzielung (§ 2 EStG) verlagert werden (BFH-Beschluss vom 16. Januar 2003 IX B 172/02, BFHE 201, 254, BStBl II 2003, 301, m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • BFH, 20.02.2008 - IX B 192/07

    Grundsätzliche Bedeutung und Divergenz bei Mietverhältnis und

    Zudem rechtfertigt es gerade "die persönliche Beziehung der Vertragspartner" nicht, dass Nutzungsüberlassungen im familiären Bereich durch schuldrechtliche Verträge in den Bereich der Einkünfteerzielung verlagert werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Mai 2005 IX B 5/05, BFH/NV 2005, 1551; vom 4. Juli 2007 IX B 50/07, BFH/NV 2007, 1875).
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