Rechtsprechung
BFH, 10.06.2011 - IX B 13/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei begehrter Rechtsfortbildungsrevision
- openjur.de
Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei begehrter Rechtsfortbildungsrevision
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, FGO § 116 Abs 3 S 3
Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei begehrter Rechtsfortbildungsrevision
- Bundesfinanzhof
Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei begehrter Rechtsfortbildungsrevision
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei begehrter Rechtsfortbildungsrevision - rewis.io
Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei begehrter Rechtsfortbildungsrevision
- ra.de
- rewis.io
Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei begehrter Rechtsfortbildungsrevision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 10d
Einkommensteuerfestsetzung nach Eröffnung des Konkursverfahrens - datenbank.nwb.de
Zulassung der Revision wegen der Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Rechtsfortbildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 08.12.2010 - 1 K 116/09
- BFH, 10.06.2011 - IX B 13/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 27.05.2008 - IX B 12/08
Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Darlegungsanforderungen bei …
Auszug aus BFH, 10.06.2011 - IX B 13/11
Soweit sich die Beschwerde auf die Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur Rechtsfortbildung beruft, fehlt es auch an der Darlegung, inwiefern eine abstrakt formulierte Rechtsfrage in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten ist und weshalb eine höchstrichterliche Klärung über die materiell-rechtliche Beurteilung des Streitfalls hinaus aus Gründen der Rechtsklarheit bzw. Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. Mai 2008 IX B 12/08, BFH/NV 2008, 1509). - BFH, 05.03.2008 - X R 60/04
Geltendmachung von Einkommensteuer aus nach Eröffnung des Konkursverfahrens …
Auszug aus BFH, 10.06.2011 - IX B 13/11
Das explizit genannte Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. März 2008 X R 60/04, BFHE 220, 299, BStBl II 2008, 787 betrifft nicht die vorliegend streitige gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs gemäß § 10d des Einkommensteuergesetzes, sondern die Einkommensteuerfestsetzung.
- BFH, 19.05.2015 - V B 133/14
Aufgrund unrichtigen Steuerausweises entstandene Umsatzsteuer besteht bis zur …
Eine Zulassung der Revision wegen der Erforderlichkeit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Fortbildung des Rechts verlangt substantiierte und konkrete Angaben dazu, weshalb eine Entscheidung des BFH zu einer bestimmten, abstrakt formulierten Rechtsfrage aus Gründen der Rechtsklarheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse liegt, weshalb die aufgeworfene Rechtsfrage klärungsbedürftig und im angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig ist (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Juni 2011 IX B 13/11, BFH/NV 2011, 2074). - BFH, 25.01.2013 - V B 95/12
Teiloption bei Grundstücksvermietung
b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) erfordert die Zulassung der Revision wegen der Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts substantiierte und konkrete Angaben dazu, weshalb eine Entscheidung des BFH zu einer bestimmten, abstrakt formulierten Rechtsfrage aus Gründen der Rechtsklarheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse liegt, weshalb die aufgeworfene Rechtsfrage klärungsbedürftig und im angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. Juni 2011 IX B 13/11, BFH/NV 2011, 2074).