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   BFH, 10.07.1996 - II R 32/94   

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https://dejure.org/1996,3238
BFH, 10.07.1996 - II R 32/94 (https://dejure.org/1996,3238)
BFH, Entscheidung vom 10.07.1996 - II R 32/94 (https://dejure.org/1996,3238)
BFH, Entscheidung vom 10. Juli 1996 - II R 32/94 (https://dejure.org/1996,3238)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bewertung einer grundpfandrechtlich gesicherten Forderung nach den Grundsätzen der mittelbaren Grundstückschenkung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Keine mittelbare Grundstücksschenkung beim Erwerb von Todes wegen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 10 Abs 1, ErbStG § 12 Abs 1, BewG § 12 Abs 1, ErbStG § 3 Abs 1 Nr 1
    Bewertung; Erbfolge; Grundschuld; Mittelbare Grundstücksschenkung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 06.03.1985 - II R 19/84

    Schenkung eines zu errichtenden Gebäudes

    Auszug aus BFH, 10.07.1996 - II R 32/94
    Während bei einer Schenkung die Vermögensmehrung des Bedachten in anderer Gestalt erscheinen kann als die Vermögensminderung des Schenkers (vgl. Senatsentscheidung vom 6. März 1985 II R 19/84, BFHE 143, 291, BStBl II 1985, 382), besteht beim Erwerb durch Erbanfall grundsätzlich Identität zwischen dem, was der Erblasser im Todeszeitpunkt hatte, und demjenigen, was auf den Erben im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (vgl. § 1922 BGB) übergeht.
  • BFH, 23.01.1991 - II B 46/90

    Grundsätze der mittelbaren Grundstücksschenkung beim Erwerb von Todes wegen durch

    Auszug aus BFH, 10.07.1996 - II R 32/94
    Er setzt die gesamte auf dieses Vermögen bezogene Rechts- und Pflichtenstellung des Erblassers fort, und zwar grundsätzlich mit demselben rechtlichen Inhalt und in demselben Entwicklungszustand, wie er beim Erbfall gegeben war (vgl. Senatsbeschluß vom 23. Januar 1991 II B 46/90, BFHE 163, 233, BStBl II 1991, 310).
  • BFH, 22.05.2002 - II R 61/99

    Verfassungswidrigkeit des ErbStG

    Der Erbe wird als Gesamtrechtsnachfolger Inhaber des Vermögens des Erblassers mit demselben rechtlichen Inhalt und demselben Entwicklungsstand, wie er im Zeitpunkt des Eintritts des Erbanfalls gegeben war (vgl. Urteile des BFH vom 28. Juni 1995 II R 89/92, BFHE 178, 214, BStBl II 1995, 786, und vom 10. Juli 1996 II R 32/94, BFH/NV 1997, 28).
  • BFH, 24.10.2001 - II R 61/99

    Verfassungsmäßigkeit des ErbStG

    Aus diesen Regelungen ergibt sich, dass es für die Frage, was bei einem Erwerb durch Erbanfall als Bereicherung des Erwerbers und damit als steuerpflichtiger Erwerb gilt (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG) und wie dieser Erwerb zu bewerten ist, darauf ankommt, was zum Vermögen des Erblassers gehörte; denn der Erbe wird mit dem Erbanfall Inhaber des Vermögens des Erblassers mit demselben rechtlichen Inhalt und demselben Entwicklungsstand, wie er beim Erbfall gegeben war (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juni 1995 II R 89/92, BFHE 178, 214, BStBl II 1995, 786, und vom 10. Juli 1996 II R 32/94, BFH/NV 1997, 28).
  • BFH, 03.07.2003 - II B 90/02

    Kein mittelbarer Grundstückserwerb von Todes wegen

    Mit den Entscheidungen vom 23. Januar 1991 II B 46/90 (BFHE 163, 233, BStBl II 1991, 310) sowie vom 10. Juli 1996 II R 32/94 (BFH/NV 1997, 28) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass das Rechtsinstitut der mittelbaren Grundstücksschenkung beim Erwerb von Todes wegen durch Erbfall keine Entsprechung hat.

    Dies gilt auch, wenn sich Erblasser und Erbe einig gewesen waren, dass der Erbe nach Eintritt des Erbfalls ein bestimmtes Grundstück erwerben solle (so BFHE 163, 233, BStBl II 1991, 310) oder wenn der nach dem Tod des Erblassers erfolgte Kauf eines bestimmten Grundstücks einem gemeinsamen Plan von Erblasser und Erben entsprach (so BFH/NV 1997, 28).

  • FG Baden-Württemberg, 19.11.1999 - 9 K 249/97

    Bewertung eines Übernahmerechts an einem Grundstück bei der Erbschaftsteuer

    Die Rechtsgrundsätze zur gemischten Schenkung sind auf Erwerbe von Todes wegen beim Anfall eines Vermächtnisses nicht anwendbar (vgl. in diesem Zusammenhang: BFH-Urteil vom 10. Juli 1996 II R 32/94, BFH/NV 1997, 28 ; BFH-Beschluß vom 23. Januar 1991 II B 46/90, BStBl II 1991, 310 ).
  • FG Düsseldorf, 10.07.2002 - 4 K 3731/01

    Erbschaftsteuer; Vorausvermächtnis; Bebautes Grundstück; Brand; Erbfall;

    Darüber hinaus können die Grundsätze über die mittelbare Grundstücksschenkung nicht bei Erwerben von Todes wegen angewendet werden (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 1996 - II R 32/94 - BFH/NV 1997, 28 (29); das von Meincke, ErbStG, 10. Auflage 1994, § 12 Rdnr. 119 zitierte Urteil des Reichsfinanzhofs vom 23. März 1933 - III A 836/31 - Reichssteuerblatt 1933, 845 (847) betrifft nur den Anspruch auf eine Neuwertentschädigung und ist zudem bei Erwerben von Todes wegen durch das Urteil des BFH vom 10. Juli 1996 - II R 32/94 - überholt).
  • BFH, 21.05.2001 - II R 40/99

    Nacherbschaft - Entgelt für die Übertragung der Anwartschaft

    Nur beim Erwerb durch Erbanfall (§ 1922 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG muss sich das, was Gegenstand des Erwerbs des Erben sein soll, bereits im Vermögen des Erblassers befunden haben (vgl. BFH-Urteil vom 10. Juli 1996 II R 32/94, BFH/NV 1997, 28).
  • FG Köln, 07.11.2000 - 9 K 7272/97

    Erwerb aufgrund eines Kaufrechtsvermächtnisses

    Denn es stellt sich bereits die Frage, ob nicht einer derartigen Handhabung die Rechtsprechung des BFH entgegensteht, wonach die Grundsätze der mittelbaren Grundstücksschenkung auf Erwerbe von Todes wegen durch Erbanfall nicht anwendbar sind (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28. Juni 1995 II R 89/92, BStBl. II 1995, 786, und vom 10. Juli 1996 II R 32/94, BFH/NV 1997, 28 , sowie BFH-Beschluss vom 23. Januar 1991 II B 46/90, BStBl. II 1991, 310).
  • FG München, 01.03.2000 - 4 K 1952/97

    6b-Rücklage: Keine Nachlassminderung durch latente Ertragsteuerbelastung des

    Die Grundsätze einer mittelbaren Grundstücksschenkung sind auf Erwerbe von Todes wegen nicht anwendbar (vgl. BFH-Urteil vom 10.7. 1996 II R 32/94, BFH/NV 1997, 28 ).
  • FG Nürnberg, 16.01.1998 - IV 223/97

    Erbschaftsteuer; im Erbzeitpunkt erklärte Auflassung und Eintragungsbewilligung

    Während bei einer Schenkung die Vermögensmehrung des Bedachten in anderer Gestalt erscheinen kann als die Vermögensminderung des Schenkers, besteht beim Erwerb durch Erbanfall grundsätzlich Identität zwischen dem, was der Erblasser im Todeszeitpunkt hatte, und demjenigen, was auf den Erben im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergeht (vgl. BFH-Urteil vom 10.07.1996 II R 32/94 , BFH/NV 1997, 28).
  • FG Nürnberg, 03.04.2003 - IV 392/01

    Ansatz des Sachleistungsanspruchs statt des Einheitswerts bei im Erbzeitpunkt

    Während bei einer Schenkung die Vermögensmehrung des Bedachten in anderer Gestalt erscheinen kann als die Vermögensminderung des Schenkers, besteht beim Erwerb durch Erbanfall grundsätzlich Identität zwischen dem, was der Erblasser im Todeszeitpunkt hatte und demjenigen, was auf den Erben im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergeht (vgl. BFH-Urteil vom 10.07.1996 II R 32/94, BFH/NV 1997, 28 ).
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