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   BFH, 10.07.2017 - X B 38/17   

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https://dejure.org/2017,39228
BFH, 10.07.2017 - X B 38/17 (https://dejure.org/2017,39228)
BFH, Entscheidung vom 10.07.2017 - X B 38/17 (https://dejure.org/2017,39228)
BFH, Entscheidung vom 10. Juli 2017 - X B 38/17 (https://dejure.org/2017,39228)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Übertragung einer § 6b EStG-Rücklage - Zulassung der Revision aufgrund eines materiell-rechtlichen Fehlers

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 6b Abs 3, EStG § 6b Abs 7, EStG § 24 Nr 2, FGO § 115 Abs 2
    Übertragung einer § 6b EStG-Rücklage - Zulassung der Revision aufgrund eines materiell-rechtlichen Fehlers

  • Bundesfinanzhof

    Übertragung einer § 6b EStG-Rücklage - Zulassung der Revision aufgrund eines materiell-rechtlichen Fehlers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6b Abs 3 EStG 2002, § 6b Abs 7 EStG 2002, § 24 Nr 2 EStG 2002, § 115 Abs 2 FGO
    Übertragung einer § 6b EStG-Rücklage - Zulassung der Revision aufgrund eines materiell-rechtlichen Fehlers

  • IWW

    § 6b d... es Einkommensteuergesetzes (EStG), § 24 Nr. 2 EStG, § 6b EStG, § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 6b Abs. 4 Nr. 3 EStG, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 6b Abs. 3 Satz 4 EStG, § 6b Abs. 3 Satz 2 EStG, § 6b Abs. 7 EStG, § 6b Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG, § 6b Abs. 4 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 6b Abs. 3 EStG, § 6b Abs. 3 Satz 5 EStG, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 115 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Auflösung einer Rücklage mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Übertragung einer § 6b EStG-Rücklage - Zulassung der Revision aufgrund eines materiell-rechtlichen Fehlers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Auflösung einer Rücklage mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Auflösung einer Rücklage mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Übertragung einer § 6b EStG-Rücklage - Zulassung der Revision aufgrund eines materiell-rechtlichen Fehlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Reinvestitionsrücklage - und ihre Auflösung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Münster, 13.05.2016 - 7 K 716/13

    Übertragung der § 6b-Rücklage vor Fertigstellung des Ersatzwirtschaftsguts

    Auszug aus BFH, 10.07.2017 - X B 38/17
    aa) Das FG Münster hat mit Urteil vom 13. Mai 2016  7 K 716/13 E (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2016, 1164) gegen die Auffassung der Finanzverwaltung in R 6b.2 Abs. 8 der Einkommensteuer-Richtlinien sinngemäß entschieden, dass eine § 6b EStG-Rücklage zeitlich bereits vor --grundsätzlich sogar unabhängig von-- der Anschaffung oder Fertigstellung eines Ersatzwirtschaftsguts auf einen anderen Betrieb übertragen werden kann, jedenfalls aber dann, wenn zum Zeitpunkt der Übertragung bereits mit der Herstellung des Wirtschaftsguts begonnen worden ist.

    Wenn das FG schließlich annahm, dass die gescheiterte Übertragung der in der Rücklage verhafteten stillen Reserven auf ein Wirtschaftsgut in einem anderen Betrieb des Klägers (alternativ nach Maßgabe der Überlegungen des FG Münster in EFG 2016, 1164: die gescheiterte Übertragung der Rücklage auf einen anderen Betrieb) gerade nicht hilfsweise als Auflösung der Rücklage ohne solche Übertragung zu verstehen war, hat es damit lediglich die aus der Buchhaltung ersichtlichen Erklärungen in einer Weise ausgelegt, die jedenfalls nicht offenkundig dem Akteninhalt widersprach oder sonst widersinnig gewesen wäre.

  • BFH, 19.12.2012 - IV R 41/09

    Ausübung des Wahlrechts bei Übertragung der § 6b-Rücklage in einen anderen

    Auszug aus BFH, 10.07.2017 - X B 38/17
    Während das FG die Auffassung vertrete, eine Auflösung sei nicht wirksam erfolgt, weil nicht ersichtlich sein soll, auf welche Ersatzwirtschaftsgüter die Rücklage übertragen worden sei, habe der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 19. Dezember 2012 IV R 41/09 (BFHE 240, 73, BStBl II 2013, 313) ausgeführt, dass für die Bildung und Auflösung der Rücklage die Steuer- bzw. Sonderbilanz des veräußernden Betriebs maßgeblich sei.

    Inwieweit die Kläger die Divergenz zu dem BFH-Urteil in BFHE 240, 73, BStBl II 2013, 313 den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO entsprechend dargelegt haben, kann offenbleiben, denn sie liegt nicht vor.

  • BFH, 08.02.2017 - X B 80/16

    Billigkeitsmaßnahme bei verfrühter Klagerücknahme

    Auszug aus BFH, 10.07.2017 - X B 38/17
    Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsfähig, wenn sie nicht entscheidungserheblich ist; sie ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie offensichtlich so zu beantworten ist wie es das FG getan hat (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Februar 2017 X B 80/16, BFH/NV 2017, 760, unter II.1.a) oder vom BFH bereits geklärt worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2011 XI B 21/11, BFH/NV 2012, 813, unter II.1.a).
  • BFH, 22.11.2018 - VI R 50/16

    Keine Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG ohne Abzug von den Anschaffungs-

    Auszug aus BFH, 10.07.2017 - X B 38/17
    Gegen dieses Urteil ist Revision eingelegt (VI R 50/16).
  • BFH, 09.12.2015 - X R 56/13

    Änderung von Antrags- und Wahlrechten

    Auszug aus BFH, 10.07.2017 - X B 38/17
    Nach Eintritt der Bestandskraft, die hinsichtlich des Jahres 2001 unstreitig eingetreten ist, kann das Wahlrecht zur Auflösung der Rücklage nicht mehr ausgeübt werden (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 2015 X R 56/13, BFHE 252, 241, BStBl II 2016, 967, unter II.2.a aa).
  • BFH, 22.12.2011 - XI B 21/11

    Umsatzbesteuerung der entgeltlichen Leistungen eines Forstverbandes an seine

    Auszug aus BFH, 10.07.2017 - X B 38/17
    Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsfähig, wenn sie nicht entscheidungserheblich ist; sie ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie offensichtlich so zu beantworten ist wie es das FG getan hat (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Februar 2017 X B 80/16, BFH/NV 2017, 760, unter II.1.a) oder vom BFH bereits geklärt worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2011 XI B 21/11, BFH/NV 2012, 813, unter II.1.a).
  • BFH, 22.06.2010 - I R 77/09

    Kein Übergang einer § 6b-Rücklage auf einen neuen Rechtsträger bei Abspaltung

    Auszug aus BFH, 10.07.2017 - X B 38/17
    aa) Eine nach § 6b Abs. 3 EStG gebildete Rücklage kann in jedem Wirtschaftsjahr des Reinvestitionszeitraums freiwillig aufgelöst werden (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juni 2010 I R 77/09, BFH/NV 2011, 10, unter II.5.) bzw. ist bei entsprechendem Fristablauf nach § 6b Abs. 3 Satz 5 EStG aufzulösen.
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