Rechtsprechung
   BFH, 10.08.1988 - II B 138/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1413
BFH, 10.08.1988 - II B 138/87 (https://dejure.org/1988,1413)
BFH, Entscheidung vom 10.08.1988 - II B 138/87 (https://dejure.org/1988,1413)
BFH, Entscheidung vom 10. August 1988 - II B 138/87 (https://dejure.org/1988,1413)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,1413) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 153, 519
  • BB 1988, 1881
  • BB 1988, 1951
  • BStBl II 1988, 842
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 23.01.1985 - II R 2/83

    Revision - Kostentragung - Beigeladener

    Auszug aus BFH, 10.08.1988 - II B 138/87
    Mit ihrem Antrag, die Beschwerde zurückzuweisen, hat sie kein eigenes Kostenrisiko i.S. des § 135 Abs. 3 FGO getragen (vgl. Urteil vom 23. Januar 1985 II R 2/83, BFHE 143, 119, BStBl II 1985, 368).
  • BFH, 16.03.2021 - II R 3/19

    Erbschaft- und Schenkungsteuer

    Zudem hat er das Verfahren weder durch einen eigenen Sachvortrag noch durch Rechtsausführungen gefördert (vgl. BFH-Beschluss vom 10.08.1988 - II B 138/87, BFHE 153, 519, BStBl II 1988, 842).
  • BFH, 19.08.1999 - IV R 73/98

    Bilanzenzusammenhang und rückwirkendes Ereignis

    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht nach § 139 Abs. 4 FGO erstattungsfähig, weil sie durch ihren Antrag, die Revision zurückzuweisen, kein eigenes Kostenrisiko i.S. von § 135 Abs. 3 FGO getragen und das Verfahren auch nicht durch selbständige, über das Vorbringen der Klägerin hinausgehende Ausführungen gefördert hat (vgl. BFH-Beschluß vom 10. August 1988 II B 138/87, BFHE 153, 519, BStBl II 1988, 842; Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 139 Rz. 34).
  • FG Köln, 01.03.2016 - 15 K 317/12

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Rechtsberatungskosten einer Kanzlei als

    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nach § 139 Abs. 4 FGO nicht erstattungsfähig, da sie das Verfahren weder durch einen eigenen Sachvortrag noch durch Rechtsausführungen wesentlich gefördert hat (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 10.08.1988, II B 138/87, BStBl II 1988, 842).
  • BFH, 17.04.2014 - III B 9/13

    Darlegung des Klärungsbedarfs bei geltend gemachter grundsätzlicher Bedeutung -

    Er befasst sich nicht mit den vom Kläger geltend gemachten Zulassungsgründen (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 10. August 1988 II B 138/87, BFHE 153, 519, BStBl II 1988, 842).
  • BFH, 22.10.1991 - VIII R 81/87

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen aus Billigkeitsgründen

    Auch der Umstand, daß der Beigeladene die Zurückweisung der Revision beantragt hat, kann eine Kostenerstattung nach § 139 Abs. 4 FGO nicht rechtfertigen, weil der II. Senat des BFH in dem Beschluß vom 10. August 1988 II B 138/87 (BFHE 153, 519, BStBl II 1988, 842) entschieden hat, daß die eigene Antragstellung des Beigeladenen im Revisionsverfahren dann zu keiner Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten führt, wenn er dadurch kein eigenes Kostenrisiko i. S. des § 135 Abs. 3 FGO trägt.
  • FG Köln, 14.08.2008 - 15 K 3288/06

    Wahlrecht zwischen der Sofortversteuerung einer Abfindung oder der späteren

    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nach § 139 Abs. 4 FGO nicht erstattungsfähig, da sie das Verfahren weder durch einen eigenen Sachvortrag noch durch Rechtsausführungen wesentlich gefördert hat (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 10.08.1988, II B 138/87, BStBl II 1988, 842).
  • FG Rheinland-Pfalz, 05.10.2000 - 4 K 3272/98

    Bekanntwerden einer weiteren Grundstücksveräußerung nach Ablauf der

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 135 Abs. 1 und Abs. 3 FGO ; einen Kostenerstattungsanspruch hat die Beigeladene nicht, da sie weder einen eigenen Sachantrag gestellt noch das Verfahren durch ihren Sachvortrag wesentlich gefördert hat (BFH vom 10. August 1988 II B 138/87, BStBl II 1988, 842 ).
  • FG Hessen, 07.11.2008 - 3 K 2236/03

    Zulässigkeit der Klage eines Sozialleistungsträgers bei fehlender Hinzuziehung

    Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nach § 139 Abs. 4 FGO nicht erstattungsfähig, da er das Verfahren weder durch einen eigenen Sachvortrag noch durch Rechtsausführungen wesentlich gefördert hat (vgl. BFH-Beschluss vom 10.08.1988 II B 138/87, BStBl. II 1988, 842).
  • FG Köln, 19.04.2018 - 13 K 2410/12
    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nach § 139 Abs. 4 FGO nicht erstattungsfähig, da sie das Verfahren weder durch einen eigenen Sachvortrag noch durch Rechtsausführungen wesentlich gefördert haben (vgl. BFH-Beschluss vom 10.08.1988 - II B 138/87, BStBl II 1988, 842).
  • BFH, 24.10.2007 - X R 33/06

    Erstattung außergerichtlicher Kosten des Klägers im Revisionsverfahren

    Bloße Formalanträge (im Streitfall die Revision zurückzuweisen) begründen noch kein Kostenrisiko (BFH-Beschluss vom 10. August 1988 II B 138/87, BFHE 153, 519, BStBl II 1988, 842; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 139 Rz 136).
  • FG Baden-Württemberg, 06.02.2023 - 10 K 1285/20

    Verlustberücksichtigung bei Veräußerung eines durch Kapitalerhöhung unter

  • BFH, 13.06.2001 - VI B 234/00

    Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen

  • FG Köln, 10.07.2019 - 7 K 3133/17

    Fststellung einer Mitunternehmereigenschaft bei der Gewerbesteuerfestsetzung

  • FG Köln, 28.09.2017 - 7 K 1175/16

    Einkommensteuer: Werbebeiträge beim Franchisenehmer sofort abziehbare

  • FG Köln, 11.12.2008 - 15 K 4963/01

    Bestimmung der Höhe eines durch Einbringung von Gesellschaftsanteilen in eine

  • FG Baden-Württemberg, 30.01.2009 - 10 K 3404/08

    Folgeänderung aufgrund geänderten Gewinnfeststellungsbescheids bei unauffindbaren

  • FG Hessen, 07.11.2008 - 3 K 2236/06

    Kindergeldberechtigung von Asylbewerbern, die in Gemeinschaftsunterkünften

  • FG Baden-Württemberg, 28.06.2021 - 10 K 3032/19

    Außerbilanzielle Hinzurechnung von Ausgleichszahlungen als verdeckte

  • FG Köln, 04.06.2009 - 15 K 2578/05

    Beteiligung an einer gewerblich tätigen GmbH als Sonderbetriebsvermögen bei einer

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.04.2000 - 5 K 2268/98

    Ermessensreduzierung auf Null bei vorläufiger

  • FG Köln, 05.01.2000 - 9 K 8042/98

    Pauschbetrag nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 2 ErbStG ohne tatsächliche eigene

  • FG Niedersachsen, 13.11.1997 - XIV 484/93

    Stellung als zivilrechtlicher Gesellschafter einer Personengesellschaft als

  • FG Baden-Württemberg, 18.01.1995 - 13 K 212/93
  • FG Hamburg, 05.10.1998 - V 318/95

    Familienrechtliche Mitwirkungspflicht des Klägers bei einer einvernehmlichen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht