Rechtsprechung
   BFH, 10.08.1989 - X R 98/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4752
BFH, 10.08.1989 - X R 98/88 (https://dejure.org/1989,4752)
BFH, Entscheidung vom 10.08.1989 - X R 98/88 (https://dejure.org/1989,4752)
BFH, Entscheidung vom 10. August 1989 - X R 98/88 (https://dejure.org/1989,4752)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,4752) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 12.07.1988 - X B 151/87
    Auszug aus BFH, 10.08.1989 - X R 98/88
    Der erkennende Senat hat mit Beschluß vom 25. April 1988 X B 151/87 die Revision gegen das FG-Urteil zugelassen; der Beschluß wurde dem FA am 4. Mai 1988 zugestellt.

    Erst aus dem Kostenbeschluß des erkennenden Senats vom 12. Juli 1988 X B 151/87, der ihm am 2. August 1988 zugegangen sei, habe es von der Zulassung erfahren.

  • BFH, 24.03.1987 - I R 202/83

    Verdeckte Einlage eines Firmen- oder Geschäftswerts, der bei Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 10.08.1989 - X R 98/88
    Sachlich werde unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 24. März 1987 I R 202/83 (BFHE 149, 542, BStBl II 1987, 705) geltend gemacht, daß der Geschäftswert-Differenzbetrag als verdeckte Einlage den Veräußerungsgewinn erhöhe.

    Der I. Senat des BFH hat nach Ergehen der Vorentscheidung - unter Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung - entschieden, daß bei einem Verkauf eines Einzelunternehmens an eine zuvor bar gegründete GmbH der Übergang des Geschäftswerts Gegenstand einer verdeckten Einlage sein kann und in diesem Fall die in dem eingelegten Geschäftswert enthaltenen stillen Reserven von dem Einzelunternehmer-Gesellschafter gemäß § 16 Abs. 3 Sätze 1 und 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu versteuern sind (BFHE 149, 542, BStBl II 1987, 705).

  • BFH, 09.04.1987 - V B 111/86

    Beginn der Rechtsmittelfrist - Entscheidung des Finanzgerichts - Wiederholte

    Auszug aus BFH, 10.08.1989 - X R 98/88
    Dem FA ist regelmäßig nach denselben Grundsätzen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren wie einem durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater vertretenen Steuerpflichtigen (BFH-Beschluß vom 9. April 1987 V B 111/86, BFHE 149, 146, BStBl II 1987, 441; Gräber / Koch, Finanzgerichtsordnung, § 56 Anm. 37).
  • BGH, 23.10.1980 - VII ZB 19/80

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BFH, 10.08.1989 - X R 98/88
    Zu den Pflichten eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters gehört es, eingehende Fristenpost sorgfältig zu behandeln (Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 23. Oktober 1980 VII ZB 19/80, Versicherungsrecht - VersR - 1981, 79).
  • BFH, 29.01.1975 - I R 135/70

    Ausländische Basisgesellschaft - Rechtsmißbrauch - Errichtung - Wirtschaftliche

    Auszug aus BFH, 10.08.1989 - X R 98/88
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. Januar 1975 I R 135/70 (BFHE 115, 107, BStBl II 1975, 553) statt.
  • BFH, 01.12.1992 - VIII R 57/90

    Folgen der Zahlung eines Spitzenausgleichs bei einer Realteilung

    Aus den gleichen Gründen ist er auch in der Aufgabebilanz zu erfassen; es gilt insoweit nichts anderes als für den Fall der Einbringung eines Unternehmens in eine Personengesellschaft (vgl. BFH in BFHE 132, 425, BStBl II 1981, 419) oder in eine Kapitalgesellschaft (vgl. BFH in BFHE 149, 542, BStBl II 1987, 705; vom 2. September 1988 III R 117/86, BFH/NV 1990, 20, und vom 10. August 1989 X R 98/88, BFH/NV 1990, 289).
  • BFH, 21.06.1994 - VIII R 5/92

    Identität erhaltende Umwandlung - Sonderbetriebsvermögen

    Ein originärer Geschäftswert - dessen Ansatz in der Eröffnungsbilanz der KG mit dem Teilwert Voraussetzung für eine Tarifbegünstigung ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 132, 425, BStBl II 1981, 419, und vom 24. März 1987 I R 202/83, BFHE 149, 542, BStBl II 1987, 705 sowie vom 10. August 1989 X R 98/88, BFH/NV 1990, 289) - war nach dem vom FG festgestellten Sachverhalt nicht vorhanden.
  • BFH, 16.06.2004 - X R 34/03

    Aufdeckung stiller Reserven bei Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern eines

    Auch in der Folgezeit ist die Rechtsprechung des BFH davon ausgegangen, dass einer verdeckten Einlage aus dem Betriebsvermögen eine Entnahme zwangsläufig vorausgeht; denn es handele sich um eine Zuführung von Wirtschaftsgütern des (bisherigen) Betriebsvermögens zu außerbetrieblichen Zwecken, so dass die übergehenden stillen Reserven und ein übergehender (originärer) Geschäftswert versteuert werden müssten (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1990 VIII R 17/85, BFHE 163, 352, BStBl II 1991, 512; vom 10. August 1989 X R 98/88, BFH/NV 1990, 289; vom 14. Januar 1993 IV R 121/91, BFH/NV 1993, 525, m.w.N.).
  • BFH, 14.01.1993 - IV R 121/91

    Übertragung wesentlicher Betriebsgrundlagen des Unternehmens einer Gesellschaft

    Dieser Entscheidung, der der BFH auch in BFHE 163, 352, BStBl II 1991, 512 und in BFH/NV 1990, 20 sowie mit Urteil vom 10. August 1989 X R 98/88 (BFH/NV 1990, 289) gefolgt ist, schließt sich der erkennende Senat an.

    Diese Grundsätze gelten jedoch nicht, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Unternehmens teilentgeltlich auf eine Kapitalgesellschaft übertragen werden und hinsichtlich des unentgeltlichen Teils eine verdeckte Einlage in die Kapitalgesellschaft anzunehmen ist (vgl. BFH in BFH/NV 1990, 289).

  • BFH, 23.06.2004 - X R 37/03

    Veräußerungsgeschäfte bzw. verdeckte Einlagen bei teilentgeltlicher Übertragung

    Auch in der Folgezeit ist die Rechtsprechung des BFH davon ausgegangen, dass einer verdeckten Einlage aus dem Betriebsvermögen eine Entnahme zwangsläufig vorausgeht; denn es handele sich um eine Zuführung von Wirtschaftsgütern des (bisherigen) Betriebsvermögens zu außerbetrieblichen Zwecken, so dass die übergehenden stillen Reserven und ein übergehender (originärer) Geschäftswert versteuert werden müssten (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1990 VIII R 17/85, BFHE 163, 352, BStBl II 1991, 512; vom 10. August 1989 X R 98/88, BFH/NV 1990, 289; vom 14. Januar 1993 IV R 121/91, BFH/NV 1993, 525, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 10.05.2006 - 12 K 135/02

    Verpachtung; Kundenstamm; Einzelunternehmer; Ruhender Gewerbebetrieb

    In der Folgezeit hat der BFH seine Auffassung bestätigt (vgl. BFH-Urteil vom 10. August 1989 X R 98/88 , BFH/NV 1990, 289; BFH-Urteil vom 18. Dezember 1990 VIII R 17/85 , BStBl. II 1991, 512; BFH-Urteil vom 14. Januar 1993 IV R 121/91 , BFH/NV 1993, 525; BFH-Urteil vom 16. Juni 2004 X R 34/03 , BFH/NV 2004, 1701 m.w,N.).
  • BFH, 24.07.1996 - I R 113/95

    Betriebserwerb durch GmbH: Bewertung der Wirtschaftsgüter

    So hat der Senat in BFHE 149, 542, BStBl II 1987, 705 entschieden (vgl. ebenso BFH-Urteile vom 2. September 1988 III R 117/86, BFH/NV 1990, 20; vom 10. August 1989 X R 98/88, BFH/NV 1990, 289), daß die mit dem Verkauf sämtlicher wesentlichen Wirtschaftsgüter dem Betriebsvermögen verbundene Einlage eines Geschäftswerts mit dem Teilwert gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG anzusetzen ist.
  • BFH, 23.04.1993 - III R 73/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Revisionsfrist -

    Das FA ist insoweit nicht anders zu behandeln als ein durch einen Angehörigen der rechts- oder steuerberatenden Berufe vertretener Steuerpflichtiger (BFH-Urteil vom 10. August 1989 X R 98/88, BFH/NV 1990, 289).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht