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   BFH, 10.08.2016 - XI R 41/14   

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https://dejure.org/2016,45326
BFH, 10.08.2016 - XI R 41/14 (https://dejure.org/2016,45326)
BFH, Entscheidung vom 10.08.2016 - XI R 41/14 (https://dejure.org/2016,45326)
BFH, Entscheidung vom 10. August 2016 - XI R 41/14 (https://dejure.org/2016,45326)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Übernahme der einem kommunalen Zweckverband obliegenden Trinkwasserversorgung gegen Weiterleitung von Zuschüssen; keine Organschaft mit Nichtunternehmer als Organträger - Kein Entgelt von dritter Seite

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1, UStG § 2 Abs 2 Nr 2, UStG § 10 Abs 1 S 3, UStG § 12 Abs 2 Nr 1, UStG § 12 Anl 2 Nr 34, FGO § 118 Abs 2, EWGRL 388/77 Art 4 Abs 4 UAbs 2
    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Übernahme der einem kommunalen Zweckverband obliegenden Trinkwasserversorgung gegen Weiterleitung von Zuschüssen; keine Organschaft mit Nichtunternehmer als Organträger - Kein Entgelt von dritter Seite

  • Bundesfinanzhof

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Übernahme der einem kommunalen Zweckverband obliegenden Trinkwasserversorgung gegen Weiterleitung von Zuschüssen; keine Organschaft mit Nichtunternehmer als Organträger - Kein Entgelt von dritter Seite

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 1 UStG 1999, § 2 Abs 2 Nr 2 UStG 1999, § 10 Abs 1 S 3 UStG 1999, § 12 Abs 2 Nr 1 UStG 1999, § 12 Anl 2 Nr 34 UStG 1999
    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Übernahme der einem kommunalen Zweckverband obliegenden Trinkwasserversorgung gegen Weiterleitung von Zuschüssen; keine Organschaft mit Nichtunternehmer als Organträger - Kein Entgelt von dritter Seite

  • IWW

    § 57 des Sächsischen Wassergesetzes, § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetz... es (UStG), § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG, Anlage 2 zum UStG, § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 2 Abs. 1 UStG, Richtlinie 77/388/EWG, § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, § 118 Abs. 2 FGO, §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 118 Abs. 1 FGO, § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG, Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG, § 126 Abs. 4 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Vereinnahmung von Zuschüssen durch eine aus einem kommunalen Zweckverband ausgegliederte GmbH mit der Aufgabe der Wasserversorgung

  • rewis.io

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Übernahme der einem kommunalen Zweckverband obliegenden Trinkwasserversorgung gegen Weiterleitung von Zuschüssen; keine Organschaft mit Nichtunternehmer als Organträger - Kein Entgelt von dritter Seite

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Unternehmer, Unternehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Übernahme der einem kommunalen Zweckverband obliegenden Trinkwasserversorgung gegen Weiterleitung von Zuschüssen; keine Organschaft mit Nichtunternehmer als Organträger

  • rechtsportal.de

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Vereinnahmung von Zuschüssen durch eine aus einem kommunalen Zweckverband ausgegliederte GmbH mit der Aufgabe der Wasserversorgung

  • datenbank.nwb.de

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Übernahme der einem kommunalen Zweckverband obliegenden Trinkwasserversorgung gegen Weiterleitung von Zuschüssen; keine Organschaft mit Nichtunternehmer als Organträger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übernahme der Trinkwasserversorgung - und die umsatzsteuerliche Behandlung der Zuschüsse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Organschaft- und ein Nichtunternehmer als Organträger?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Trinkwasserversorgung gegen Weiterleitung von Zuschüssen

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Die vertragliche Übernahme der einem kommunalen Zweckverband obliegenden Trinkwasserversorgung durch eine GmbH gegen Weiterleitung von Fördergeldern begründet einen Leistungsaustausch

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Leistungsaustausch bei Weiterleitung von Fördergeldern eines Zweckverbandes

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1, UStG § 12 Abs 2 Nr 1
    Leistungsaustausch, Zweckverband, Fördermittel, Entgelt, Ermäßigter Steuersatz

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 255, 300
  • BStBl II 2017, 590
 
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Wird zitiert von ... (33)

  • BFH, 04.07.2018 - VI R 16/17

    Arbeitnehmerbesteuerung: Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn

    Zwar gehört die Auslegung von Verträgen und Willenserklärungen zum Bereich der tatsächlichen Feststellungen und bindet den BFH gemäß § 118 Abs. 2 FGO, wenn sie den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt, d.h. jedenfalls möglich ist (ständige Rechtsprechung, s. BFH-Urteil vom 10. August 2016 XI R 41/14, BFHE 255, 300, Rz 38, m.w.N.).
  • BFH, 11.12.2019 - XI R 16/18

    EuGH-Vorlage zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

    d) Der vorlegende Senat weist dazu vorab darauf hin, dass das nationale Recht insoweit nicht richtlinienkonform auslegbar sein dürfte (vgl. BFH-Urteil vom 10.08.2016 - XI R 41/14, BFHE 255, 300, BStBl II 2017, 590, Rz 30).
  • BFH, 14.11.2018 - XI R 16/17

    Garantiezusage eines Kfz-Händlers als Versicherungsleistung

    aa) Zum Bereich der tatsächlichen Würdigung des FG, an die der BFH gemäß § 118 Abs. 2 FGO grundsätzlich gebunden ist, gehört auch die Auslegung von Verträgen (vgl. BFH-Urteile vom 18. Januar 2005 V R 17/02, BFH/NV 2005, 1394; in BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109, Rz 33; vom 28. August 2013 XI R 4/11, BFHE 243, 41, BStBl II 2014, 282; vom 10. August 2016 XI R 41/14, BFHE 255, 300, BStBl II 2017, 590, Rz 38).
  • BFH, 18.12.2019 - XI R 31/17

    Zuschüsse einer Stadt an einen Fremdenverkehrsverein

    Ein steuerbarer Umsatz in Form einer Leistung gegen Entgelt i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) liegt vor, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Leistung bildet (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10.08.2016 - XI R 41/14, BFHE 255, 300, BStBl II 2017, 590, Rz 32; vom 22.02.2017 - XI R 17/15, BFHE 257, 169, BStBl II 2017, 812, Rz 22; Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- Saudaçor vom 29.10.2015 - C-174/14, EU:C:2015:733, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2015, 901, Rz 32; Ntp.

    Der Leistungsempfänger muss identifizierbar sein; er muss einen Vorteil erhalten, der zu einem Verbrauch i.S. des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems führt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 255, 300, BStBl II 2017, 590, Rz 32; in BFHE 257, 169, BStBl II 2017, 812, Rz 22).

    Bei Leistungen, zu deren Ausführung sich die Vertragsparteien in einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet haben, liegt der erforderliche Leistungsaustausch grundsätzlich vor (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 250, 268, BStBl II 2015, 862, Rz 20; in BFHE 255, 300, BStBl II 2017, 590, Rz 33).

    Eine Leistung gegen Entgelt liegt dagegen nicht vor, wenn ein "Zuschuss" lediglich der Förderung des Zahlungsempfängers im allgemeinen Interesse dient und nicht Gegenwert für eine steuerbare Leistung des Zahlungsempfängers an den Geldgeber sein soll (z.B. BFH-Urteile in BFHE 250, 268, BStBl II 2015, 862, Rz 21; in BFHE 255, 300, BStBl II 2017, 590, Rz 34, jeweils m.w.N.).

    Das Revisionsgericht prüft, ob das FG die gesetzlichen Auslegungsregeln sowie die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet hat, d.h. die Auslegung jedenfalls möglich ist; ferner prüft das Revisionsgericht, ob die Vorinstanz die für die Auslegung bedeutsamen Begleitumstände erforscht und rechtlich zutreffend gewürdigt hat (vgl. BFH-Urteile in BFHE 255, 300, BStBl II 2017, 590, Rz 38; vom 14.11.2018 - XI R 16/17, BFHE 263, 71, Rz 25; vom 14.02.2019 - V R 22/17, BFHE 264, 83, BStBl II 2019, 350, Rz 27; BFH-Beschluss in BFH/NV 2018, 739, Rz 17, jeweils m.w.N.).

    Bei dieser Würdigung ist das FG zutreffend von der dargelegten ständigen Rechtsprechung des BFH ausgegangen, dass bei Leistungen, zu deren Ausführung sich die Vertragsparteien in einem gegenseitigen Vertrag verpflichten, grundsätzlich ein Leistungsaustausch vorliegt, und dass für die Annahme eines Leistungsaustauschs die Bezeichnung der Zuwendung ohne Bedeutung ist (vgl. BFH-Beschluss vom 29.03.2007 - V B 208/05, BFH/NV 2007, 1542, unter II.1., Rz 9; BFH-Urteil in BFHE 255, 300, BStBl II 2017, 590, Rz 35).

    Ebenfalls hat das FG berücksichtigt, dass der Umstand, dass die Zahlungen gegebenenfalls nicht nach Maßgabe individueller Leistungen, sondern pauschal und auf jährlicher Basis zur Deckung der Betriebskosten des Klägers (bzw. von K) erfolgen, für sich allein nichts am unmittelbaren Zusammenhang zwischen der erbrachten Dienstleistung und der empfangenen Gegenleistung ändert (s. allgemein EuGH-Urteil Saudaçor, EU:C:2015:733, UR 2015, 901, Rz 36), zumal für das Vorliegen eines Leistungsaustauschs unerheblich ist, ob das Entgelt dem Wert der Leistung entspricht (vgl. BFH-Urteile vom 19.06.2011 - XI R 8/09, BFHE 234, 455, BStBl II 2016, 185, Rz 11; in BFHE 255, 300, BStBl II 2017, 590, Rz 35).

    c) Dass der Kläger mit seinen Einwendungen im Kern lediglich die nach den Umständen des Streitfalls rechtlich nicht zu beanstandende Würdigung der Sachumstände durch das FG angreift, reicht für einen Erfolg der Revision nicht aus (vgl. allgemein BFH-Urteile vom 13.11.2013 - XI R 24/11, BFHE 243, 471, Rz 42 ff.; in BFHE 255, 300, BStBl II 2017, 590, Rz 42).

  • BFH, 07.02.2018 - XI R 17/17

    Ermäßigter Steuersatz für das Legen eines Hauswasseranschlusses

    cc) Der erkennende Senat hat zur Steuerermäßigung für das Legen eines Hauswasseranschlusses als Lieferung von Wasser in seinem Urteil vom 10. August 2016 XI R 41/14 (BFHE 255, 300, BStBl II 2017, 590, Rz 56) entschieden, dass.

    c) Aus Rz 58 des BFH-Urteils in BFHE 255, 300, BStBl II 2017, 590 ergibt sich ebenfalls nichts anderes, weil die hier zu beurteilenden Leistungen der Klägerin nach den tatsächlichen Feststellungen des FG die Wasserleitung von der Grundstücksgrenze bis ins Haus betreffen und damit nicht dem Aufbau und Betrieb einer leistungsfähigen Wasserversorgung für den jeweiligen Zweckverband gedient haben.

  • BFH, 31.05.2017 - XI R 2/14

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Wärmeabgabe aus einer sog. KWK-Anlage

    Auch Subventionen und Zahlungen aus öffentlicher Hand an einen Unternehmer, der Leistungen an Dritte erbringt, gehören gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG zum Entgelt für diese Umsätze, wenn der Zuschuss dem Leistungsempfänger zugutekommt (vgl. BFH-Urteil vom 10. August 2016 XI R 41/14, BFHE 255, 300, BStBl II 2017, 590, Rz 50).
  • BFH, 23.11.2022 - I R 36/19

    Wirtschaftliches Eigentum an einem GmbH-Anteil bei einem

    aa) Die Auslegung von Verträgen und Willenserklärungen gehört zum Bereich der tatsächlichen Feststellungen und bindet den BFH im Revisionsverfahren gemäß § 118 Abs. 2 FGO, wenn sie den Grundsätzen der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt, d.h. jedenfalls möglich ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 10.08.2016 - XI R 41/14, BFHE 255, 300, BStBl II 2017, 590, Rz 38, m.w.N.).
  • BFH, 23.09.2020 - XI R 35/18

    Tätigkeiten einer gemeinnützigen GmbH zugunsten ihrer Mitglieder: Steuerbarkeit;

    b) Weiterhin ist das FG im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass ein steuerbarer Umsatz in Form einer Leistung gegen Entgelt i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG voraussetzt, dass der Leistungsempfänger identifizierbar sein und einen Vorteil erhalten muss, der zu einem Verbrauch im Sinne des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems führt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 14.01.2016 - V R 63/14, BFHE 253, 279, BStBl II 2016, 360, Rz 14; vom 06.04.2016 - V R 12/15, BFHE 253, 475, BStBl II 2017, 188, Rz 26; vom 10.08.2016 - XI R 41/14, BFHE 255, 300, BStBl II 2017, 590, Rz 32; vom 18.12.2019 - XI R 21/18, BFHE 267, 560, Rz 17; BFH-Beschluss vom 18.12.2019 - XI R 31/17, BFH/NV 2020, 565, Rz 13, m.w.N.).
  • BFH, 20.10.2021 - XI R 10/21

    Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit

    Das Revisionsgericht prüft, ob das FG die gesetzlichen Auslegungsregeln sowie die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet hat, d.h. die Auslegung jedenfalls möglich ist; ferner prüft das Revisionsgericht, ob die Vorinstanz die für die Auslegung bedeutsamen Begleitumstände erforscht und rechtlich zutreffend gewürdigt hat (vgl. BFH-Urteile in BFHE 255, 300, BStBl II 2017, 590, Rz 38; vom 14.11.2018 - XI R 16/17, BFHE 263, 71, BStBl II 2021, 461, Rz 25; vom 14.02.2019 - V R 22/17, BFHE 264, 83, BStBl II 2019, 350, Rz 27, jeweils m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 21.03.2018 - XI B 113/17, BFH/NV 2018, 739, Rz 17; in BFH/NV 2020, 565, Rz 16).
  • BFH, 17.05.2017 - II R 35/15

    Aufstockung einer Beteiligung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft als

    aa) Die Auslegung von Verträgen und Willenserklärungen gehört zum Bereich der tatsächlichen Feststellungen und bindet den BFH gemäß § 118 Abs. 2 FGO, wenn sie den Grundsätzen der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt, d.h. jedenfalls möglich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 10. August 2016 XI R 41/14, BFHE 255, 300, Rz 38, m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 16.05.2017 - 4 K 46/16

    Umsatzsteuerbarkeit der Durchführung einer Maßnahme der Arbeitsmarktförderung -

  • BFH, 11.07.2019 - II R 4/17

    Verpflichtung zur Weitergabe der Erbschaft als Nachlassverbindlichkeit

  • BFH, 13.06.2018 - XI R 5/17

    EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerpflicht bei Subventionen

  • BFH, 12.11.2020 - V R 22/19

    Vorabgewinn als umsatzsteuerbares Sonderentgelt; Regelsteuersatz für die

  • BFH, 14.11.2018 - XI R 27/16

    Besteuerung von Anzahlungen auf künftige Bestattungsleistungen

  • FG Schleswig-Holstein, 24.11.2020 - 4 K 32/18

    Vorsteuerabzugsberechtigung einer Gemeinde bei Vermietung einer selbst

  • FG Schleswig-Holstein, 16.02.2017 - 4 K 35/14

    Unternehmerische Tätigkeit einer Gemeinde bei der Vermietung einer Anlegerbrücke

  • BFH, 21.03.2018 - XI B 113/17

    Keine Anwendung des Art. 13 MwStSystRL auf eine beliehene GmbH, die von der

  • BFH, 22.01.2020 - XI R 26/19

    Über einen Betriebsfonds gezahlte Zuschüsse der EU zur Anschaffung von

  • BFH, 09.05.2017 - VIII R 1/14

    Vorzeitige Zahlung eines abgezinsten Kaufpreises für einen Mitunternehmeranteil -

  • BFH, 17.05.2017 - II R 7/15

    Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei einem weiteren Flächenerwerb nach

  • BFH, 13.06.2018 - XI R 6/17

    EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerpflicht bei Subventionen

  • FG Köln, 18.01.2017 - 10 K 3615/14

    Verbindlichkeiten/Bewertung - Behandlung einer vorzeitig gekündigten

  • BFH, 13.09.2022 - XI R 8/20

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von "Marktgebühren" einer

  • FG Münster, 02.11.2021 - 15 K 2736/18

    Besteuerung der Bereitstellung von Flüssigfuttermittel für die Schweinemast über

  • FG Düsseldorf, 25.11.2016 - 1 K 2068/13

    Richtige Bemessungsgrundlage für die im Rahmen der operationellen Programme

  • BFH, 17.05.2017 - II R 8/15

    Im wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.05.2017 II R 7/15 -

  • BFH, 11.10.2022 - XI R 12/20

    Weiterbelastung von Kosten keine umsatzsteuerbare sonstige Leistung

  • FG Münster, 05.05.2022 - 5 K 1753/20

    Unselbständige Stiftungen können kein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsempfänger

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - 7 K 7226/15

    Umsatzsteuerliche Qualifizierung von "Mitgliedsbeiträgen" zum verbilligten Bezug

  • FG Düsseldorf, 25.11.2016 - 1 K 2023/13

    Erhöhung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für die im Rahmen der

  • FG Nürnberg, 11.12.2018 - 2 K 524/18

    Unterliegen die Ausgangsumsätze der Klägerin als Beförderung von Personen im

  • FG München, 14.03.2019 - 14 K 860/16

    Zurverfügungstellung von Wärme - unentgeltliche Wertabgabe

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