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   BFH, 10.09.1957 - I 1/57 U   

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https://dejure.org/1957,2551
BFH, 10.09.1957 - I 1/57 U (https://dejure.org/1957,2551)
BFH, Entscheidung vom 10.09.1957 - I 1/57 U (https://dejure.org/1957,2551)
BFH, Entscheidung vom 10. September 1957 - I 1/57 U (https://dejure.org/1957,2551)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung der Unternehmensaufspaltung für Sonderabschreibungen - Ausschlaggebender Zeitpunkt für die Unternehmeridentität und Unternehmensidentität bei Sonderabschreibungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 65, 427
  • DB 1957, 1064
  • BStBl III 1957, 396
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.08.1952 - I 38/52 U

    Voraussetzungen für den Übergang der Bewertungsfreiheit auf eine neu gegründete

    Auszug aus BFH, 10.09.1957 - I 1/57 U
    Bei Aufspaltung eines Unternehmens in eine Personengesellschaft und eine Kapitalgesellschaft muß die zur Inanspruchnahme der Bewertungsfreiheit des § 7a EStG 1949 notwendige Gleichheit des Unternehmers und des Unternehmens (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs I 38/52 U vom 26. August 1952, Slg. Bd. 56 S. 681, BStBl 1952 III S. 261) am Schluß des Wirtschaftsjahrs vorliegen, in dem die Kapitalgesellschaft die Sonderabschreibung vornimmt.

    Zusammenfassung: Bei Aufspaltung eines Unternehmens in eine Personengesellschaft und eine Kapitalgesellschaft muß die zur Inanspruchnahme der Bewertungsfreiheit des § 7 a EStG 1949 notwendige Gleichheit des Unternehmers und des Unternehmens (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs I 38/52 U vom 26. August 1952, Slg. Bd. 56 S. 681, BStBl 1952 III S. 261) am Schluß des Wirtschaftsjahrs vorliegen, in dem die Kapitalgesellschaft die Sonderabschreibung vornimmt.

    Bei Betriebsspaltungen ist diese Gleichheit zwischen der verpachtenden Personengesellschaft und der den Betrieb führenden Kapitalgesellschaft u.a. davon abhängig, daß die beteiligten Personen die gleichen bleiben (Urteil des Bundesfinanzhofs I 38/52 U vom 26. August 1952, Slg. Bd. 56 S. 681, Bundessteuerblatt - BStBl - 1952 III S. 261).

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