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   BFH, 10.09.2003 - X B 132/02   

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https://dejure.org/2003,852
BFH, 10.09.2003 - X B 132/02 (https://dejure.org/2003,852)
BFH, Entscheidung vom 10.09.2003 - X B 132/02 (https://dejure.org/2003,852)
BFH, Entscheidung vom 10. September 2003 - X B 132/02 (https://dejure.org/2003,852)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § ... 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 4; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 82; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 139; ; ZPO § 139 Abs. 2; ; ZPO § 139 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 139 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 278 Abs. 3; ; ZPO § 420; ; ZPO § 422; ; AO 1977 § 97 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NZB: Hinweispflicht, Urkundenbeweis

  • datenbank.nwb.de

    Urkundenbeweis nur durch Vorlage der Originalurkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Schlüssige Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; Vorlegung einer Kopie in einem Gerichtsverfahren; Sachverhaltsaufklärungspflichten eines Finanzgerichtes; Anspruch auf rechliches Gehör vor einem ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (27)

  • BFH, 11.10.1989 - II R 147/85

    Beurteilung eines mit einem genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen

    Auszug aus BFH, 10.09.2003 - X B 132/02
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht nicht, den Beteiligten die einzelnen für seine Entscheidung maßgebenden Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (BFH-Urteile vom 22. Oktober 1986 I R 107/82, BFHE 148, 507, BStBl II 1987, 293; vom 28. Februar 1989 VIII R 303/84, BFHE 157, 51, BStBl II 1989, 711; vom 11. Oktober 1989 II R 147/85, BFHE 158, 462, BStBl II 1990, 188; BVerfG-Beschluss vom 3. Juni 2003 2 BvR 112/03, Deutsche Steuer-Zeitung 2003, 623).
  • BFH, 22.10.1986 - I R 107/82

    Haftungsanspruch - Nichtabgeführte Kapitalertragsteuer - Geltendmachung -

    Auszug aus BFH, 10.09.2003 - X B 132/02
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht nicht, den Beteiligten die einzelnen für seine Entscheidung maßgebenden Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (BFH-Urteile vom 22. Oktober 1986 I R 107/82, BFHE 148, 507, BStBl II 1987, 293; vom 28. Februar 1989 VIII R 303/84, BFHE 157, 51, BStBl II 1989, 711; vom 11. Oktober 1989 II R 147/85, BFHE 158, 462, BStBl II 1990, 188; BVerfG-Beschluss vom 3. Juni 2003 2 BvR 112/03, Deutsche Steuer-Zeitung 2003, 623).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BFH, 10.09.2003 - X B 132/02
    Es kommt jedoch im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter --selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen-- nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BVerfG-Beschluss vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188, unter II. 1., mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BFH, 18.05.2011 - X B 124/10

    Keine Bindung an das Schätzungsergebnis eines anderen Senats - förmliche

    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (BFH-Beschlüsse vom 10. September 2003 X B 132/02, BFH/NV 2004, 495, unter 1., und vom 14. November 2005 II B 51/05, BFH/NV 2006, 305, unter II.1.).
  • BFH, 25.07.2006 - IV B 116/04

    NZB: Sachverständigengutachten, Sachaufklärungspflicht

    Dem fachkundig vertretenen Kläger hätte es sich jedoch spätestens nach Erhalt der Einspruchsentscheidungen vom 18. März und 22. April 2003 aufdrängen müssen, dass die bereits im Einspruchsverfahren vorgelegten Verträge und Bescheinigungen nicht geeignet sein könnten, den Schluss darauf zuzulassen, er habe sich Kenntnisse angeeignet, die ihrer Breite und Tiefe nach denjenigen eines Ingenieurs entsprechen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. September 2003 X B 132/02, BFH/NV 2004, 495, unter 5. der Gründe, und vom 3. März 2006 IV B 127/04, BFH/NV 2006, 1133, unter 4. der Gründe).

    So weit reicht die Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO nach ständiger Rechtsprechung des BFH indes nicht (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 495, unter 5.c der Gründe, m.w.N.).

  • BFH, 10.10.2007 - IV B 130/06

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Verzicht auf die Einholung eines

    Das FG ist auch nicht verpflichtet, seine vorläufige Beweiswürdigung oder das Ergebnis einer Gesamtwürdigung zahlreicher Einzelumstände offen zu legen (vgl. BFH-Beschluss vom 10. September 2003 X B 132/02, BFH/NV 2004, 495; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 76 Rz 56, m.w.N.).
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