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BFH, 10.10.1958 - III 332/57 U |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Unterwerfung eines Ausstattungsanspruches gegen Anerben eines Erbhofes unter die Vermögensabgabe
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 67, 533
- DB 1958, 1344
- BStBl III 1958, 477
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 13.02.1953 - III 27/52 U
Bewertung von Brauberechtigungen als Betriebsvermögen durch das Finanzamt - …
Auszug aus BFH, 10.10.1958 - III 332/57 U
Als sonstiges Vermögen kommen dabei gemäß § 67 BewG alle Wirtschaftsgüter, insbesondere Forderungen aller Art in Betracht, sofern sie nicht zu den drei anderen Vermögensarten gehören oder durch § 68 BewG als nicht zum sonstigen Vermögen gehörig bezeichnet worden sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs III 27/52 U vom 13. Februar 1953, Bundessteuerblatt 1953 III S. 90, Slg. Bd. 57 S. 225).
- BFH, 22.04.1966 - III 46/62 Die Vorinstanz führte hierzu aus, der Aussteueranspruch falle - entgegen der von den Abgabepflichtigen vertretenen Ansicht - nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil III 332/57 U vom 10. Oktober 1958, BFH 67, 533; BStBl 1958 III S. 477) nicht unter die Ausnahmevorschrift des § 68 Ziff. 7 BewG , sondern gehöre zum sonstigen Vermögen.
Die Vorinstanz führte hierzu aus, der Aussteueranspruch falle - entgegen der von den Abgabepflichtigen vertretenen Ansicht - nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil III 332/57 U vom 10. Oktober 1958, BFH 67, 533; BStBl 1958 III S. 477) nicht unter die Ausnahmevorschrift des § 68 Ziff. 7 BewG , sondern gehöre zum sonstigen Vermögen.