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   BFH, 10.11.1967 - III 98/64   

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https://dejure.org/1967,1455
BFH, 10.11.1967 - III 98/64 (https://dejure.org/1967,1455)
BFH, Entscheidung vom 10.11.1967 - III 98/64 (https://dejure.org/1967,1455)
BFH, Entscheidung vom 10. November 1967 - III 98/64 (https://dejure.org/1967,1455)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 91, 56
  • BStBl II 1968, 170
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62

    Bayerische Bereitschaftspolizei

    Auszug aus BFH, 10.11.1967 - III 98/64
    Ein Verstoß gegen den Gleich heitssatz wegen einer differenzierenden gesetzlichen Regelung kommt nur in Betracht, wenn eine willkürlich ungleiche Behandlung im wesentlichen gleicher Sachverhalte gegeben ist (BVerfGE 11, 283 [287]; BVerfGE 17, 319 [330]).
  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BFH, 10.11.1967 - III 98/64
    Bei dem weitgespannten Rahmen, der dem Gesetzgeber für seine Gestaltungsfreiheit eingeräumt ist, kann nicht angenommen werden, daß die Regelung des § 76 BewG a. F. gegen das Willkürverbot verstößt (siehe hierzu auch BVerfGE 2, 266 [281] und BVerfGE 4, 144 [155]).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

    Auszug aus BFH, 10.11.1967 - III 98/64
    Eine willkürliche Behandlung liegt aber nur vor, wenn ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht ersichtlich ist (BVerfGE 1, 14 [52]; BVerfGE 9, 334 [337]; BVerfGE 12, 341 [348]).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BFH, 10.11.1967 - III 98/64
    Eine willkürliche Behandlung liegt aber nur vor, wenn ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht ersichtlich ist (BVerfGE 1, 14 [52]; BVerfGE 9, 334 [337]; BVerfGE 12, 341 [348]).
  • BVerfG, 25.07.1960 - 1 BvL 5/59

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ofändbarkeit der Angestelltenrente

    Auszug aus BFH, 10.11.1967 - III 98/64
    Ein Verstoß gegen den Gleich heitssatz wegen einer differenzierenden gesetzlichen Regelung kommt nur in Betracht, wenn eine willkürlich ungleiche Behandlung im wesentlichen gleicher Sachverhalte gegeben ist (BVerfGE 11, 283 [287]; BVerfGE 17, 319 [330]).
  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus BFH, 10.11.1967 - III 98/64
    Bei dem weitgespannten Rahmen, der dem Gesetzgeber für seine Gestaltungsfreiheit eingeräumt ist, kann nicht angenommen werden, daß die Regelung des § 76 BewG a. F. gegen das Willkürverbot verstößt (siehe hierzu auch BVerfGE 2, 266 [281] und BVerfGE 4, 144 [155]).
  • BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60

    Spinnweber-Zusatzsteuer

    Auszug aus BFH, 10.11.1967 - III 98/64
    Eine willkürliche Behandlung liegt aber nur vor, wenn ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht ersichtlich ist (BVerfGE 1, 14 [52]; BVerfGE 9, 334 [337]; BVerfGE 12, 341 [348]).
  • RG, 21.05.1930 - V 136/29

    Sind die Vorschriften über den öffentlichen Glauben des Grundbuchs anwendbar,

    Auszug aus BFH, 10.11.1967 - III 98/64
    Es trifft allerdings zu, daß ohne diese Vorschrift das Gesamtgut der fortgesetzten Gütergemeinschaft nach § 11 Nr. 5 StAnpG allen an der fortgesetzten Gütergemeinschaft beteiligten Gesamthandseigentümern (vgl. RGZ 129, 119) entsprechend ihrem Anteilsverhältnis zuzurechnen wäre.
  • BFH, 04.06.1973 - IV R 177/69

    Vereinbarkeit mit GG - Fortgesetzte Gütergemeinschaft

    Der BFH habe im Urteil vom 10. November 1967 III 98/64 (BFHE 91, 56, BStBl II 1968, 170) entschieden, daß § 76 BewG a. F., nach dem das Gesamtgut der fortgesetzten Gütergemeinschaft dem unbeschränkt steuerpflichtigen überlebenden Ehegatten zuzurechnen sei, nicht gegen das Grundgesetz verstoße.

    Zur Begründung führen sie aus, es sei richtig, daß nach dem BFH-Urteil III 98/64 § 76 BewG a. F. nicht gegen das Grundgesetz verstoße.

    Auf die Verfassungsbeschwerde der Kläger gegen das die Vermögensteuer der Erblasserin betreffende BFH-Urteil III 98/64 hat das BVerfG durch Beschluß vom 16. Dezember 1970 1 BvR 210/68, (BVerfGE 30, 59, BStBl II 1971, 381) entschieden, es verstoße nicht gegen Art. 3 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG, daß bei der Vermögensteuerveranlagung das ganze Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft dem Vermögen des unbeschränkt steuerpflichtigen überlebenden Ehegatten zugerechnet werde (§ 76 BewG 1934).

  • BFH, 08.01.1975 - I R 142/72

    Pensionszusage an einen Arbeitnehmer einer Personengesellschaft, der

    Aus dieser gesetzlichen Unterstellung ist der Schluß zu ziehen, daß steuerrechtlich das Gesamtgut und die Gesamtgutverbindlichkeiten dem überlebenden Ehegatten zuzurechnen sind (vgl. § 76 des Bewertungsgesetzes in der vor dem Bewertungsgesetz 1965 geltenden Fassung -- BewG -- und BFH-Urteil vom 10. November 1967 III 98/64, BFHE 91, 56 BStBl II 1968, 170; sowie Zehendner, BB 1972, 217).
  • BVerfG, 16.12.1970 - 1 BvR 210/68

    Vermögensteuerliche Behandlung fortgesetzter Gütergemeinschaft nach § 76 BewG

    Berufung und Revision, mit denen geltend gemacht wurde, das FA habe das Gesamtgut der fortgesetzten Gütergemeinschaft in verfassungswidriger Weise der Mutter der Beschwerdeführer zugerechnet, wurden als unbegründet zurückgewiesen (vgl. BFH, BStBl 1968 II S. 170).
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