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BFH, 10.11.1983 - IV R 229/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 24.10.1979 - VII R 95/78
Gemeinsame Verhandlung - Zusammenlegung mehrerer Verfahren
Auszug aus BFH, 10.11.1983 - IV R 229/83
NV: Das FG hat zwei Streitsachen nicht zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden, wenn es in seinem Verbindungsbeschluß ausdrücklich feststellt, daß es sich nur um eine Verbindung zur gemeinsamen Verhandlung handelt, die nicht zu einer Verbindung der beiden Streitsachen führen soll (Anschluß an BGH-Urteil vom 30.10.1956 I ZR 82/55 zur Prozeßverbindung i.S. der §§ 134, 147 ZPO; vgl. BFH-Beschluß vom 24.10.1979 VII R 95/78).2. - BGH, 30.10.1956 - I ZR 82/55
Rechtsmittel
Auszug aus BFH, 10.11.1983 - IV R 229/83
NV: Das FG hat zwei Streitsachen nicht zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden, wenn es in seinem Verbindungsbeschluß ausdrücklich feststellt, daß es sich nur um eine Verbindung zur gemeinsamen Verhandlung handelt, die nicht zu einer Verbindung der beiden Streitsachen führen soll (Anschluß an BGH-Urteil vom 30.10.1956 I ZR 82/55 zur Prozeßverbindung i.S. der §§ 134, 147 ZPO; vgl. BFH-Beschluß vom 24.10.1979 VII R 95/78).2. - BGH, 18.01.1977 - VI ZR 82/76
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Falschauskunft - Zulässigkeit der …
Auszug aus BFH, 10.11.1983 - IV R 229/83
NV: Zwei Streitsachen können in der Revisionsinstanz nur dann zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden werden, wenn in jedem dieser Verfahren die Revision zulässig ist (vgl. BGH-Urteil vom 18.1.1977 VI ZR 82/76).
- FG Niedersachsen, 16.12.2005 - 1 KO 24/05
Errechnung der Verhandlungsgebühr nach der Verbindung mehrerer Verfahren
Wie der BFH in ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. Beschluss vom 24. Oktober 1979 VII R 95/78, BFHE 129, 11, BStBl. 1980, 105; vom 10. November 1983 IV R 229/83, nicht amtlich veröffentlicht) erkannt hat, bewirkt der Beschluss, mehrere Verfahren zu gemeinsamer Verhandlung miteinander zu verbinden, eine Verfahrensvereinfachung.