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   BFH, 10.11.2006 - VII B 342/05   

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https://dejure.org/2006,17792
BFH, 10.11.2006 - VII B 342/05 (https://dejure.org/2006,17792)
BFH, Entscheidung vom 10.11.2006 - VII B 342/05 (https://dejure.org/2006,17792)
BFH, Entscheidung vom 10. November 2006 - VII B 342/05 (https://dejure.org/2006,17792)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entstehung der Zollschuld; Zollwert eingeführter Ware; grundsätzliche Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Zollwert eingeführter Waren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.03.2000 - V B 23/00

    Vorsteuerabzug; umsatzlos gebliebener Unternehmer

    Auszug aus BFH, 10.11.2006 - VII B 342/05
    Dazu ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage formuliert und substantiiert auf ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingeht, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Juni 1995 II B 5/95, BFH/NV 1996, 141, m.w.N.; vom 14. März 2000 V B 23/00, BFH/NV 2000, 1148; Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2002 VII B 178/02, BFH/NV 2003, 214).
  • BFH, 29.04.2002 - IV B 29/01

    Gewerbliche Tätigkeit einer Laborarztpraxis

    Auszug aus BFH, 10.11.2006 - VII B 342/05
    Dabei muss es sich um eine Frage handeln, die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. April 2002 IV B 29/01, BFHE 198, 316, BStBl II 2002, 581, m.w.N.).
  • BFH, 22.10.2002 - VII B 178/02

    Grundsätzliche Bedeutung; Tarifierung

    Auszug aus BFH, 10.11.2006 - VII B 342/05
    Dazu ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage formuliert und substantiiert auf ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingeht, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Juni 1995 II B 5/95, BFH/NV 1996, 141, m.w.N.; vom 14. März 2000 V B 23/00, BFH/NV 2000, 1148; Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2002 VII B 178/02, BFH/NV 2003, 214).
  • BFH, 14.06.1995 - II B 5/95

    Rüge des Verstoßes gegen die gesetzlichen Mindestanforderungen in der

    Auszug aus BFH, 10.11.2006 - VII B 342/05
    Dazu ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage formuliert und substantiiert auf ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingeht, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Juni 1995 II B 5/95, BFH/NV 1996, 141, m.w.N.; vom 14. März 2000 V B 23/00, BFH/NV 2000, 1148; Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2002 VII B 178/02, BFH/NV 2003, 214).
  • BFH, 17.05.2022 - VII R 2/19

    Zollwertermittlung - Grenzüberschreitende Geschäfte zwischen verbundenen

    (1) Richtet sich die Bestimmung des Zollwerts nach Art. 29 ZK, so ist der maßgebliche Transaktionswert regelmäßig der für die Waren im Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis (Art. 144 Abs. 1 ZKDVO; s.a. Senatsbeschluss vom 10.11.2006 - VII B 342/05, BFH/NV 2007, 291; Wäger in HHSp [Stand: 180. Lfg.], Art. 29 ZK Rz 5).
  • FG Hamburg, 05.05.2014 - 4 K 114/13

    Zollrecht: Entstehung von Einfuhrabgaben bei der Einreise auf dem Luftweg -

    Es kann auch nicht auf den Goldpreis zum Zeitpunkt des ersten Verbringens in das Zollgebiet 1996 abgestellt werden, da es auf den Wert zum Zeitpunkt der streitigen Zollschuldentstehung - hier die Überführung in den freien Verkehr am 07.05.2013 - ankommt (BFH, Beschluss vom 10.11.2006, VII B 342/05; vgl. auch Krüger in Dorsch, Art. 29 ZK Rn. 43).
  • FG Hessen, 26.07.2022 - 7 V 85/22

    Einfuhrabgaben bei kurzem Aufenthalt im öffentlichen Bereich eines Flughafens im

    Demzufolge sind etwaige rechtliche Interessen des Arbeitgebers an der Einfuhr der Ware ebenso ohne Bedeutung (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 5. April 2000, IV 744/97, juris), wie zivilrechtliche Eigentumsverhältnisse (vgl. BFH, Beschluss vom 10. November 2006, VII B 342/05, BFH/NV 2007, 29).
  • FG Hessen, 09.02.2022 - 7 K 1411/20
    Zum einen kann nicht auf den Goldpreis zum Zeitpunkt des ersten Verbringens in das Zollgebiet 2001 abgestellt werden, da es auf den Wert zum Zeitpunkt der streitigen Zollschuldentstehung - hier der Zeitpunkt der Pflichtverletzung in Form der unterlassenen Gestellung am 19. April 2019 - ankommt (vgl. BFH, Beschluss vom 10.November 2006, VII B 342/05, BFH/NV 2007, 291).
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