Rechtsprechung
   BFH, 10.11.2015 - VII R 43/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,43910
BFH, 10.11.2015 - VII R 43/14 (https://dejure.org/2015,43910)
BFH, Entscheidung vom 10.11.2015 - VII R 43/14 (https://dejure.org/2015,43910)
BFH, Entscheidung vom 10. November 2015 - VII R 43/14 (https://dejure.org/2015,43910)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,43910) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Keine Schließung und Löschung einer Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins bei Verlegung ihres Sitzes

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    StBerG § 23 Abs 4 Nr 1, StBerG § 23 Abs 6, StBerG § 28 Abs 2, StBerG § 28 Abs 3, StBerG § 159, StBerG § 164a Abs 1 S 1, LStHVDV § 4a, LStHVDV § 5 Nr 5, LStHVDV § 7, AO § 80 Abs 5, AO § 118
    Keine Schließung und Löschung einer Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins bei Verlegung ihres Sitzes

  • Bundesfinanzhof

    Keine Schließung und Löschung einer Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins bei Verlegung ihres Sitzes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 4 Nr 1 StBerG, § 23 Abs 6 StBerG, § 28 Abs 2 StBerG, § 28 Abs 3 StBerG, § 159 StBerG
    Keine Schließung und Löschung einer Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins bei Verlegung ihres Sitzes

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Keine Schließung und Löschung einer Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins bei Verlegung ihres Sitzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 23
    Pflicht des Finanzamts zur Aufnahme einer neuen Anschrift in das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine

  • datenbank.nwb.de

    Sitzverlegung einer Beratungsstelle führt nicht zur Schließung und Löschung der Beratungsstelle

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lohnsteuerhilfeverein - und der Umzug der Beratungsstelle

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2014 - 12 K 14345/12

    Löschung der Eintragung als Lohnsteuerhilfeverein

    Auszug aus BFH, 10.11.2015 - VII R 43/14
    Die Revision des Finanzamts gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. September 2014  12 K 14345/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) hob die angefochtenen Verwaltungsentscheidungen durch das in Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 2173 abgedruckte Urteil insoweit auf, als das FA an der Löschung der Beratungsstelle in der Y-Straße festgehalten hat, und verpflichtete das FA für die Beratungsstelle des Klägers sowie deren Leiter L die geänderte Anschrift X-Straße in das Verzeichnis einzutragen.

  • FG München, 06.02.2002 - 4 K 2635/01

    Widerruf der Bestellung eines Lohnsteuerhilfevereins bei Fehlen einer

    Auszug aus BFH, 10.11.2015 - VII R 43/14
    Dies setzt voraus, dass Räumlichkeiten unterhalten werden, die von Mitgliedern bzw. potentiellen Mitgliedern aufgesucht werden können, um sich in Lohnsteuerangelegenheiten beraten zu lassen (Urteil des FG München vom 6. Februar 2002  4 K 2635/01, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 08.12.2006 - VII B 243/05

    Schließung einer Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins: Klagebefugnis des

    Auszug aus BFH, 10.11.2015 - VII R 43/14
    In seinen Auswirkungen stellt sich die Verwaltungsentscheidung des FA wie eine von der Aufsichtsbehörde verfügte Schließung der Beratungsstelle dar, gegen die Anfechtungsklage erhoben werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2006 VII B 243/05, BFHE 216, 18, BStBl II 2008, 436).
  • BFH, 14.06.1988 - VII R 143/84

    Lohnsteuerhilfeverein - Aufsicht - Oberfinanzdirektion - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BFH, 10.11.2015 - VII R 43/14
    Wie der erkennende Senat entschieden hat, ist die Ausübung der Aufsicht nicht von der Voraussetzung abhängig, dass der Betroffene einen Anlass dazu gegeben hat; vielmehr stehen die Aufsichtsmaßnahmen --die nach § 28 i.V.m. § 159 StBerG mit Zwangsmitteln nach der AO durchgesetzt werden können-- im pflichtgemäßen Ermessen der Aufsichtsbehörde (Senatsurteil vom 14. Juni 1988 VII R 143/84, BFHE 153, 277, BStBl II 1988, 684).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht