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BFH, 10.11.2022 - XI E 1/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
GKG § 66, FGO § 116 Abs 5 S 3, FGO § 128 Abs 2, FGO § 142, FGO § 155, ZPO § 329, FGO § 53, ZPO § 329 Abs 2 S 1
Erinnerung gegen den Kostenansatz; Streitwert einer Nichtzulassungsbeschwerde, wenn die Wiederaufnahme eines Verfahrens erstrebt wird; Einwendungen gegen die formlose Bekanntgabe des Beschlusses über die Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig - rechtsprechung-im-internet.de
§ 66 GKG, § 116 Abs 5 S 3 FGO, § 128 Abs 2 FGO, § 142 FGO, § 155 FGO
Erinnerung gegen den Kostenansatz; Streitwert einer Nichtzulassungsbeschwerde, wenn die Wiederaufnahme eines Verfahrens erstrebt wird; Einwendungen gegen die formlose Bekanntgabe des Beschlusses über die Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig
- IWW
§ 1 Abs. 2 Nr. 2, § ... 3 Abs. 1, 2, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gerichtskostengesetzes (GKG), § 21 Abs. 1 GKG, § 62 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 66 Abs. 1 GKG, § 66 GKG, §§ 53, 155 FGO, § 329 Abs. 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung, § 133a Abs. 2 Satz 3 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 3 FGO, § 128 Abs. 2 FGO, § 66 Abs. 8 GKG, § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG
- Wolters Kluwer
Streitwert eines Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens mit dem Ziel der Wiederaufnahme eines Verfahrens
- Betriebs-Berater
Erinnerung gegen den Kostenansatz; Streitwert einer Nichtzulassungsbeschwerde, wenn die Wiederaufnahme eines Verfahrens erstrebt wird
- rewis.io
Erinnerung gegen den Kostenansatz; Streitwert einer Nichtzulassungsbeschwerde, wenn die Wiederaufnahme eines Verfahrens erstrebt wird; Einwendungen gegen die formlose Bekanntgabe des Beschlusses über die Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erinnerung gegen den Kostenansatz; Streitwert einer Nichtzulassungsbeschwerde, wenn die Wiederaufnahme eines Verfahrens erstrebt wird; Einwendungen gegen die formlose Bekanntgabe des Beschlusses über die Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig
- rechtsportal.de
Streitwert eines Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens mit dem Ziel der Wiederaufnahme eines Verfahrens
- datenbank.nwb.de
Erinnerung gegen den Kostenansatz; Streitwert einer Nichtzulassungsbeschwerde, wenn die Wiederaufnahme eines Verfahrens erstrebt wird; Einwendungen gegen die formlose Bekanntgabe des Beschlusses über die Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 27.04.2022 - VIII E 3/21
Streitwert einer Nichtzulassungsbeschwerde, mit der die Entscheidung des FG in …
Auszug aus BFH, 10.11.2022 - XI E 1/22
Außerdem entspricht der Streitwert eines Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens, mit dem die Wiederaufnahme eines Verfahrens erstrebt wird, grundsätzlich dem Streitwert desjenigen Verfahrens, dessen Wiederaufnahme begehrt wird (vgl. BFH-Beschluss vom 27.04.2022 - VIII E 3/21, BFH/NV 2022, 826, Rz 12).Die Entscheidung über die Erinnerung ergeht gemäß § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG durch den Einzelrichter (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 30.09.2020 - VIII E 1/20, BFH/NV 2021, 197; in BFH/NV 2022, 826).
- BFH, 28.05.2019 - IX E 1/19
Erinnerung gegen eine Kostenrechnung des BFH
Auszug aus BFH, 10.11.2022 - XI E 1/22
a) Mit der Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 GKG gegen den Kostenansatz können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28.05.2019 - IX E 1/19, BFH/NV 2019, 843, Rz 7;… vom 19.02.2020 - IX E 6/20, BFH/NV 2020, 707, Rz 2). - BFH, 17.01.2013 - II E 19/12
Einwendung der unzulässigen Rechtsausübung gegen Gerichtskostenforderung des BFH; …
Auszug aus BFH, 10.11.2022 - XI E 1/22
Der in § 62 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) für Verfahren vor dem BFH grundsätzlich angeordnete Vertretungszwang gilt in Erinnerungsverfahren nicht (BFH-Beschluss vom 17.01.2013 - II E 19/12, BFH/NV 2013, 586, m.w.N.).
- BFH, 19.02.2020 - IX E 6/20
Erinnerung gegen eine Kostenrechnung
Auszug aus BFH, 10.11.2022 - XI E 1/22
a) Mit der Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 GKG gegen den Kostenansatz können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 28.05.2019 - IX E 1/19, BFH/NV 2019, 843, Rz 7; vom 19.02.2020 - IX E 6/20, BFH/NV 2020, 707, Rz 2). - BFH, 10.10.2007 - VI E 2/07
Vertretungszwang vor dem BFH; Erinnerung gegen den Kostenansatz; Bekanntgabe …
Auszug aus BFH, 10.11.2022 - XI E 1/22
Wenn mit einem Beschluss (wie im Streitfall) keine Frist in Lauf gesetzt wird, genügt eine formlose Mitteilung des Beschlusses (§§ 53, 155 FGO i.V.m. § 329 Abs. 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung --ZPO--; vgl. auch BFH-Beschluss vom 10.10.2007 - VI E 2/07, juris; sowie § 133a Abs. 2 Satz 3 FGO). - BFH, 30.09.2020 - VIII E 1/20
Keine Erinnerung gegen Kostenlastentscheidung
Auszug aus BFH, 10.11.2022 - XI E 1/22
Die Entscheidung über die Erinnerung ergeht gemäß § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG durch den Einzelrichter (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30.09.2020 - VIII E 1/20, BFH/NV 2021, 197;… in BFH/NV 2022, 826). - BFH, 27.10.2015 - I E 9/15
Streitwertbemessung betreffend Körperschaftsteuerguthaben
Auszug aus BFH, 10.11.2022 - XI E 1/22
Auch die Entscheidung über die Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung ist Bestandteil des Verfahrens über den Kostenansatz einschließlich des Erinnerungsverfahrens nach § 66 GKG und deswegen unselbständiger Teil der vorliegenden Entscheidung (vgl. BFH-Beschluss vom 27.10.2015 - I E 9-12/15, BFH/NV 2016, 782, Rz 7). - BFH, 15.01.2007 - V B 163/06
Nicht statthafte Beschwerde
Auszug aus BFH, 10.11.2022 - XI E 1/22
Die geltend gemachten Bekanntgabemängel haben grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit der gerichtlichen Entscheidung zur Folge, sondern führen nur dazu, dass eventuell geltende Rechtsmittelfristen nicht in Gang gesetzt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 15.01.2007 - V B 163/06, BFH/NV 2007, 756, Rz 10).
- BFH, 23.08.2023 - XI E 1/23
Zum Streitwert einer unechten Eventualklage bei einheitlichem Klagegegenstand
a) Mit der Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 GKG gegen den Kostenansatz können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder --wie hier-- gegen den Streitwert (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28.05.2019 - IX E 1/19, BFH/NV 2019, 843, Rz 7;… vom 19.02.2020 - IX E 6/20, BFH/NV 2020, 707, Rz 2;… vom 27.04.2022 - VIII E 3/21, BFH/NV 2022, 826, Rz 10; vom 10.11.2022 - XI E 1/22, BFH/NV 2023, 146, Rz 9).Auch die Entscheidung über die Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung (§ 21 GKG) ist Bestandteil des Verfahrens über den Kostenansatz einschließlich des Erinnerungsverfahrens nach § 66 GKG und deswegen unselbständiger Teil der vorliegenden Entscheidung (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 27.10.2015 - I E 9-12/15, BFH/NV 2016, 782, Rz 7; vom 10.11.2022 - XI E 1/22, BFH/NV 2023, 146, Rz 9).