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   BFH, 10.11.2022 - XI E 1/22   

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https://dejure.org/2022,35360
BFH, 10.11.2022 - XI E 1/22 (https://dejure.org/2022,35360)
BFH, Entscheidung vom 10.11.2022 - XI E 1/22 (https://dejure.org/2022,35360)
BFH, Entscheidung vom 10. November 2022 - XI E 1/22 (https://dejure.org/2022,35360)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    GKG § 66, FGO § 116 Abs 5 S 3, FGO § 128 Abs 2, FGO § 142, FGO § 155, ZPO § 329, FGO § 53, ZPO § 329 Abs 2 S 1
    Erinnerung gegen den Kostenansatz; Streitwert einer Nichtzulassungsbeschwerde, wenn die Wiederaufnahme eines Verfahrens erstrebt wird; Einwendungen gegen die formlose Bekanntgabe des Beschlusses über die Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 GKG, § 116 Abs 5 S 3 FGO, § 128 Abs 2 FGO, § 142 FGO, § 155 FGO
    Erinnerung gegen den Kostenansatz; Streitwert einer Nichtzulassungsbeschwerde, wenn die Wiederaufnahme eines Verfahrens erstrebt wird; Einwendungen gegen die formlose Bekanntgabe des Beschlusses über die Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig

  • IWW

    § 1 Abs. 2 Nr. 2, § ... 3 Abs. 1, 2, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gerichtskostengesetzes (GKG), § 21 Abs. 1 GKG, § 62 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 66 Abs. 1 GKG, § 66 GKG, §§ 53, 155 FGO, § 329 Abs. 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung, § 133a Abs. 2 Satz 3 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 3 FGO, § 128 Abs. 2 FGO, § 66 Abs. 8 GKG, § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG

  • Wolters Kluwer

    Streitwert eines Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens mit dem Ziel der Wiederaufnahme eines Verfahrens

  • Betriebs-Berater

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; Streitwert einer Nichtzulassungsbeschwerde, wenn die Wiederaufnahme eines Verfahrens erstrebt wird

  • rewis.io

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; Streitwert einer Nichtzulassungsbeschwerde, wenn die Wiederaufnahme eines Verfahrens erstrebt wird; Einwendungen gegen die formlose Bekanntgabe des Beschlusses über die Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; Streitwert einer Nichtzulassungsbeschwerde, wenn die Wiederaufnahme eines Verfahrens erstrebt wird; Einwendungen gegen die formlose Bekanntgabe des Beschlusses über die Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig

  • rechtsportal.de

    Streitwert eines Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens mit dem Ziel der Wiederaufnahme eines Verfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; Streitwert einer Nichtzulassungsbeschwerde, wenn die Wiederaufnahme eines Verfahrens erstrebt wird; Einwendungen gegen die formlose Bekanntgabe des Beschlusses über die Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 27.04.2022 - VIII E 3/21

    Streitwert einer Nichtzulassungsbeschwerde, mit der die Entscheidung des FG in

    Auszug aus BFH, 10.11.2022 - XI E 1/22
    Außerdem entspricht der Streitwert eines Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens, mit dem die Wiederaufnahme eines Verfahrens erstrebt wird, grundsätzlich dem Streitwert desjenigen Verfahrens, dessen Wiederaufnahme begehrt wird (vgl. BFH-Beschluss vom 27.04.2022 - VIII E 3/21, BFH/NV 2022, 826, Rz 12).

    Die Entscheidung über die Erinnerung ergeht gemäß § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG durch den Einzelrichter (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30.09.2020 - VIII E 1/20, BFH/NV 2021, 197; in BFH/NV 2022, 826).

  • BFH, 28.05.2019 - IX E 1/19

    Erinnerung gegen eine Kostenrechnung des BFH

    Auszug aus BFH, 10.11.2022 - XI E 1/22
    a) Mit der Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 GKG gegen den Kostenansatz können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28.05.2019 - IX E 1/19, BFH/NV 2019, 843, Rz 7; vom 19.02.2020 - IX E 6/20, BFH/NV 2020, 707, Rz 2).
  • BFH, 17.01.2013 - II E 19/12

    Einwendung der unzulässigen Rechtsausübung gegen Gerichtskostenforderung des BFH;

    Auszug aus BFH, 10.11.2022 - XI E 1/22
    Der in § 62 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) für Verfahren vor dem BFH grundsätzlich angeordnete Vertretungszwang gilt in Erinnerungsverfahren nicht (BFH-Beschluss vom 17.01.2013 - II E 19/12, BFH/NV 2013, 586, m.w.N.).
  • BFH, 19.02.2020 - IX E 6/20

    Erinnerung gegen eine Kostenrechnung

    Auszug aus BFH, 10.11.2022 - XI E 1/22
    a) Mit der Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 GKG gegen den Kostenansatz können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28.05.2019 - IX E 1/19, BFH/NV 2019, 843, Rz 7; vom 19.02.2020 - IX E 6/20, BFH/NV 2020, 707, Rz 2).
  • BFH, 10.10.2007 - VI E 2/07

    Vertretungszwang vor dem BFH; Erinnerung gegen den Kostenansatz; Bekanntgabe

    Auszug aus BFH, 10.11.2022 - XI E 1/22
    Wenn mit einem Beschluss (wie im Streitfall) keine Frist in Lauf gesetzt wird, genügt eine formlose Mitteilung des Beschlusses (§§ 53155 FGO i.V.m. § 329 Abs. 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung --ZPO--; vgl. auch BFH-Beschluss vom 10.10.2007 - VI E 2/07, juris; sowie § 133a Abs. 2 Satz 3 FGO).
  • BFH, 30.09.2020 - VIII E 1/20

    Keine Erinnerung gegen Kostenlastentscheidung

    Auszug aus BFH, 10.11.2022 - XI E 1/22
    Die Entscheidung über die Erinnerung ergeht gemäß § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG durch den Einzelrichter (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30.09.2020 - VIII E 1/20, BFH/NV 2021, 197; in BFH/NV 2022, 826).
  • BFH, 27.10.2015 - I E 9/15

    Streitwertbemessung betreffend Körperschaftsteuerguthaben

    Auszug aus BFH, 10.11.2022 - XI E 1/22
    Auch die Entscheidung über die Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung ist Bestandteil des Verfahrens über den Kostenansatz einschließlich des Erinnerungsverfahrens nach § 66 GKG und deswegen unselbständiger Teil der vorliegenden Entscheidung (vgl. BFH-Beschluss vom 27.10.2015 - I E 9-12/15, BFH/NV 2016, 782, Rz 7).
  • BFH, 15.01.2007 - V B 163/06

    Nicht statthafte Beschwerde

    Auszug aus BFH, 10.11.2022 - XI E 1/22
    Die geltend gemachten Bekanntgabemängel haben grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit der gerichtlichen Entscheidung zur Folge, sondern führen nur dazu, dass eventuell geltende Rechtsmittelfristen nicht in Gang gesetzt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 15.01.2007 - V B 163/06, BFH/NV 2007, 756, Rz 10).
  • BFH, 23.08.2023 - XI E 1/23

    Zum Streitwert einer unechten Eventualklage bei einheitlichem Klagegegenstand

    a) Mit der Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 GKG gegen den Kostenansatz können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder --wie hier-- gegen den Streitwert (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28.05.2019 - IX E 1/19, BFH/NV 2019, 843, Rz 7; vom 19.02.2020 - IX E 6/20, BFH/NV 2020, 707, Rz 2; vom 27.04.2022 - VIII E 3/21, BFH/NV 2022, 826, Rz 10; vom 10.11.2022 - XI E 1/22, BFH/NV 2023, 146, Rz 9).

    Auch die Entscheidung über die Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung (§ 21 GKG) ist Bestandteil des Verfahrens über den Kostenansatz einschließlich des Erinnerungsverfahrens nach § 66 GKG und deswegen unselbständiger Teil der vorliegenden Entscheidung (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27.10.2015 - I E 9-12/15, BFH/NV 2016, 782, Rz 7; vom 10.11.2022 - XI E 1/22, BFH/NV 2023, 146, Rz 9).

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