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   BFH, 10.12.2020 - V R 4/19   

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https://dejure.org/2020,49926
BFH, 10.12.2020 - V R 4/19 (https://dejure.org/2020,49926)
BFH, Entscheidung vom 10.12.2020 - V R 4/19 (https://dejure.org/2020,49926)
BFH, Entscheidung vom 10. Dezember 2020 - V R 4/19 (https://dejure.org/2020,49926)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 4 Nr 8 Buchst d, EWGRL 388/77 Art 13 Teil B Buchst d Nr 3
    Outsourcing bei umsatzsteuerfreien Finanzdienstleistungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 8 Buchst d UStG 2005, Art 13 Teil B Buchst d Nr 3 EWGRL 388/77
    Outsourcing bei umsatzsteuerfreien Finanzdienstleistungen

  • IWW

    § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), § ... 4 Nr. 8 Buchst. d UStG, § 168 der Abgabenordnung (AO), § 365 Abs. 3 AO, § 68 der Finanzgerichtsordnung (FGO), Richtlinie 77/388/EWG, § 3 Abs. 11 UStG, § 126a FGO, Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 3 der Richtlinie 77/388/EWG, Art. 6 Abs. 4 der Richtlinie 77/388/EWG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Erlösen eines Finanzdienstleisters im Zusammenhang mit der Abwicklung von Kreditkartenzahlungen

  • rewis.io

    Outsourcing bei umsatzsteuerfreien Finanzdienstleistungen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Outsourcing bei umsatzsteuerfreien Finanzdienstleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Erlösen eines Finanzdienstleisters im Zusammenhang mit der Abwicklung von Kreditkartenzahlungen

  • datenbank.nwb.de

    Outsourcing bei umsatzsteuerfreien Finanzdienstleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kreditkarten - und das Outsourcing bei umsatzsteuerfreien Finanzdienstleistungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Outsourcing bei umsatzsteuerfreien Finanzdienstleistungen

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 25 Abs 1 S 5, UStG § 25 Abs 4, UStG § 4 Nr 8 Buchst d, UStG § 15 Abs 1 Nr 1, UStG § 12 Abs 1
    Margenbesteuerung, Reiseleistung, Vorsteuerabzug, Kreditkarte, Steuerfreiheit

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 25 Abs 1 S 5 ; UStG § 25 Abs 4 ; UStG § 4 Nr 8 Buchst d ; UStG § 15 Abs 1 Nr 1 ; UStG § 12 Abs 1

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 03.10.2019 - C-42/18

    Cardpoint - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer -

    Auszug aus BFH, 10.12.2020 - V R 4/19
    Zudem sei nach dem EuGH-Urteil Cardpoint vom 03.10.2019 - C-42/18 (EU:C:2019:822, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2019, 1018) die Autorisierung entscheidend für die Frage der Steuerfreiheit.

    Das Kriterium für die Unterscheidung eines Umsatzes, der bewirkt, dass Gelder übertragen sowie rechtliche und finanzielle Änderungen herbeigeführt werden, und damit unter die Steuerbefreiung aufgrund dieser Bestimmung fällt, von einem Umsatz, der keine solchen Wirkungen hat und daher nicht unter die Befreiung fällt, besteht darin, ob durch den betreffenden Umsatz tatsächlich oder potenziell das Eigentum an den in Rede stehenden Geldern übertragen wird oder ob er die spezifischen und wesentlichen Funktionen einer solchen Übertragung erfüllt (EuGH-Urteil Cardpoint, EU:C:2019:822, HFR 2019, 1018, Rz 21 f., m.w.N.).

    Damit entspricht der Streitfall nicht dem des EuGH-Urteils Cardpoint (EU:C:2019:822, HFR 2019, 1018), bei dem der EuGH in Rz 26 für die Steuerfreiheit auf die Genehmigung für die Bargeldabhebung, die Belastung des Bankkontos des Nutzers des Automaten mit dem entsprechenden Betrag und die unmittelbare Geldzahlung an den Nutzer abgestellt hat.

  • EuGH, 12.11.2020 - C-734/19

    ITH Comercial Timisoara

    Auszug aus BFH, 10.12.2020 - V R 4/19
    b) Hierzu hat der EuGH in seinem Urteil ITH Comercial Timisoara vom 12.11.2020 - C-734/19 (EU:C:2020:919, Deutsches Steuerrecht 2020, 2666, Rz 51) entschieden, dass für die Anwendung dieser Regelung zwei Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
  • FG Köln, 04.01.2019 - 3 K 1250/13

    Umsatzsteuer: Landgebundende Zubringerleistungen bei grenzüberschreitender

    Auszug aus BFH, 10.12.2020 - V R 4/19
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 04.01.2019 - 3 K 1250/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 12.06.2008 - V R 32/06

    Umsatzsteuer: "Outsourcing" bei Banken

    Auszug aus BFH, 10.12.2020 - V R 4/19
    b) Offenlassen kann der erkennende Senat, ob er der Würdigung des FG folgen könnte, dass die Autorisation keine Bestandteile einer steuerfreien Leistungserbringung aufweist, da nach der Senatsrechtsprechung das Betreiben eines automatisierten Überweisungssystems, das die Prüfung und Freigabe einzelner Überweisungsaufträge ermöglicht und die Kundenweisung dadurch umsetzt, dass der Überweisungsbetrag vom Konto des Bankkunden abgebucht und der Bank des Begünstigten gutgeschrieben wird, als Leistung im Überweisungsverkehr steuerfrei sein kann, ohne dass dem entgegensteht, dass das Rechenzentrum hierbei aufgrund der inhaltlichen Vorgaben der Bank für die Ausführung der Kundenweisung keine dispositiven Entscheidungen zu treffen hat (Senatsurteil vom 12.06.2008 - V R 32/06, BStBl II 2008, 777, Leitsatz 2).
  • BFH, 18.11.2021 - V R 38/19

    "Vermietung" von virtuellem Land in einem Online-Spiel

    Zum anderen muss zwischen den Dienstleistungen, die der Kommissionär erbringt, auf der einen sowie den Dienstleistungen, die der Kommittent tätigt, auf der anderen Seite "Gleichartigkeit" bestehen (vgl. BFH-Beschluss vom 10.12.2020 - V R 4/19, BFH/NV 2021, 662, Rz 24; EuGH-Urteil ITH Comercial Timisoara vom 12.11.2020 - C-734/19, EU:C:2020:919, HFR 2021, 228, Rz 51).
  • BFH, 26.01.2022 - XI R 19/19

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung eines bei Überlassung von elektronischen

    (3) Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH müssen Dienstleistungen, um als "Umsätze im Zahlungsverkehr" i.S. des Art. 135 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL bzw. Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 3 der Richtlinie 77/388/EWG eingestuft zu werden, ein im Großen und Ganzen eigenständiges Ganzes sein, das die spezifischen und wesentlichen Funktionen einer Zahlung erfüllt und damit bewirkt, dass Gelder übertragen sowie rechtliche und finanzielle Änderungen herbeigeführt werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10.12.2020 - V R 4/19, BFH/NV 2021, 662, Rz 15, m.w.N.).

    Das Kriterium für die Unterscheidung eines Umsatzes, der bewirkt, dass Gelder übertragen sowie rechtliche und finanzielle Änderungen herbeigeführt werden, und damit unter die Steuerbefreiung aufgrund dieser Bestimmung fällt, von einem Umsatz, der keine solchen Wirkungen hat und daher nicht unter die Befreiung fällt, besteht darin, ob durch den betreffenden Umsatz tatsächlich oder potenziell das Eigentum an den in Rede stehenden Geldern übertragen wird oder ob er die spezifischen und wesentlichen Funktionen einer solchen Übertragung erfüllt (vgl. z.B. EuGH-Urteile Bookit, EU:C:2016:355, Rz 41; DPAS, EU:C:2018:592, Rz 38; Cardpoint, EU:C:2019:822, Rz 22; BFH-Beschluss in BFH/NV 2021, 662, Rz 15).

  • FG Düsseldorf, 26.04.2021 - 5 K 382/19

    Voraussetzungen für eine Herabsetzung der Umsatzsteuer

    Nichts anderes ergibt sich schließlich aus dem vom FA angeführten BFH-Urteil vom 10.12.2020 V R 4/19 (abrufbar in juris).
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