Rechtsprechung
BFH, 11.01.1990 - V R 156/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Änderung der Verhältnisse durch Veräußerung vor Ablauf des maßgeblichen Berichtigungszeitraums im Sinne eines Vorsteuerabzugs
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Insolvenzen und Steuern
- Organschaft
- Die umsatzsteuerliche Organschaft
- Zeitliche Voraussetzungen
- Rechtsfolgen der Organschaft
Wird zitiert von ... (9)
- BFH, 03.04.2003 - V R 63/01
Eingliederung einer Bauträgergesellschaft in ein Architekturbüro?
Gleiches gilt für den Vorsteuerabzug auf Grund von Leistungsbezügen der Organgesellschaft (vgl. BFH-Urteil vom 17. Januar 2002 V R 37/00, BFHE 197, 357, BStBl II 2002, 373, zu II. 2. b aa); Leistungen zwischen Organträger und Organgesellschaft (Innenleistungen) sind nicht steuerbar (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 UStG; vgl. BFH-Urteil vom 11. Januar 1990 V R 156/84, BFH/NV 1990, 741, zu II. 1. c). - BFH, 19.05.2005 - V R 31/03
Zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft - Gegenstand des Klageverfahrens
Entfällt die finanzielle Eingliederung, so endet die Organschaft (vgl. BFH-Urteil vom 11. Januar 1990 V R 156/84, BFH/NV 1990, 741, unter II.1.c). - BFH, 15.06.1999 - VII R 3/97
Umsatzsteuer im Konkursverfahren
Die zur Ausführung einer Lieferung nach § 3 Abs. 1 UStG erforderliche Verschaffung der Verfügungsmacht verlangt die Übertragung (zumindest) wirtschaftlichen Eigentums (vgl. u.a. Urteil in BFHE 182, 444, BStBl II 1997, 585), das der Käufer erlangt, wenn ihm im Verhältnis der Vertragsparteien eine im Außenverhältnis z.B. durch Auflassungsvormerkung (§ 883 Abs. 2 Satz 1 BGB) oder durch Verschaffung des mittelbaren Besitzes (§ 869 BGB) abgesicherte eigentümerähnliche Stellung verschafft worden ist (BFH-Urteil vom 11. Januar 1990 V R 156/84, BFH/NV 1990, 741).
- FG Sachsen-Anhalt, 21.06.2007 - 3 K 1528/05
Persönliche Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts …
Ein Unternehmer kann dem Abnehmer die Verfügungsmacht über ein bebautes Grundstück schon vor Eigentumsübergang nach §§ 873, 925 BGB verschaffen, wenn er ihm im Verhältnis der Vertragsparteien eine eigentümerähnliche Stellung verschafft, die im Außenverhältnis abgesichert ist wie z.B. durch Auflassungsvormerkung oder durch Verschaffung des mittelbaren Besitzes (BFH-Urteil vom 11. Januar 1990 V R 156/84, BFH/NV 1990, 741). - FG Sachsen-Anhalt, 22.04.2010 - 3 V 173/10
(Aussetzung der Vollziehung: Verlustübernahme bei Organschaft
Gleiches gilt für den Vorsteuerabzug auf Grund von Leistungsbezügen der Organgesellschaft (vgl. BFH-Urteil vom 17. Januar 2002 V R 37/00, BFHE 197, 357, BStBl II 2002, 373, zu II. 2. b aa); Leistungen zwischen Organträger und Organgesellschaft (Innenleistungen) sind nicht steuerbar (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 UStG; vgl. BFH-Urteil vom 11. Januar 1990 V R 156/84, BFH/NV 1990, 741, zu II. 1. c). - FG Sachsen-Anhalt, 21.06.2007 - 3 K 1529/05
Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids wegen der Inanspruchnahme eines gesetzlich …
Ein Unternehmer kann dem Abnehmer die Verfügungsmacht über ein bebautes Grundstück schon vor Eigentumsübergang nach §§ 873, 925 BGB verschaffen, wenn er ihm im Verhältnis der Vertragsparteien eine eigentümerähnliche Stellung verschafft, die im Außenverhältnis abgesichert ist wie z.B. durch Auflassungsvormerkung oder durch Verschaffung des mittelbaren Besitzes (BFH-Urteil vom 11. Januar 1990 V R 156/84, BFH/NV 1990, 741). - FG Baden-Württemberg, 10.07.1998 - 9 K 258/90
Vertretungsbefugnis bei einer in Liquidation befindlichen Schein-KG; Keine …
Dies folgt auch daraus, daß der Tatbestand des § 15a Abs. 4 UStG 1973 außer durch Veräußerung auch durch Eigenverbrauch erfüllt werden kann und daß diese Vorgänge als Umsätze bezeichnet werden (§ 1 Abs. 1 UStG 1973; BFH-Urteil vom 11. Januar 1990 V R 156/84, BFH/NV 1990, 741 zu 2.a). - FG Münster, 17.01.2008 - 5 K 451/06
Anforderungen an die Beendigung eines umsatzsteuerlichen …
Für die Beurteilung der Frage, ob eine Organschaft vorliegt, sind allein die Verhältnisse im Streitzeitraum maßgebend; ob sie in der Vergangenheit vorlagen, ist unerheblich (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. April 1998 V B 108/97, BFH/NV 1998, 1272, unter II.1.b; vom 25. April 2002 V B 128/01, BFH/NV 1990, 741, unter II.2.a). - FG Baden-Württemberg, 06.12.1995 - 9 K 405/91
Aufrechnung gegen den Umsatzsteuererstattungsanspruch; Bestandteile des …
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