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   BFH, 11.01.1990 - V R 189/84   

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https://dejure.org/1990,3240
BFH, 11.01.1990 - V R 189/84 (https://dejure.org/1990,3240)
BFH, Entscheidung vom 11.01.1990 - V R 189/84 (https://dejure.org/1990,3240)
BFH, Entscheidung vom 11. Januar 1990 - V R 189/84 (https://dejure.org/1990,3240)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1980 § 23; UStDV 1980 § 69

  • Wolters Kluwer

    Normadressat - Verordnungsgeber - Vorsteuerabzug - Durchschnittssätze - Wesentliche Abweichung - Berechnungsgrundlage - Umsatz - Geschäftsveräußerung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen bei Geschäftsveräußerung - Vorsteuern aus dem Besteuerungszeitraum nicht erforderlich - Zur Auslegung des § 23 Abs. 2 UStG i. V. mit §§ 69 f. UStDV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UStDV (1980) § 69; UStG (1980) § 23

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Allgemeine Durchschnittssätze
    Voraussetzungen für die Anwendung der allgemeinen Durchschnittsätze nach § 23 UStG
    Umsätze in einem zulässigen Berufs- bzw. Gewerbezweig lt. Anlage zu §§ 69, 70 UStDV
    Umsatz i.S.d. § 69 Abs. 2 UStDV
    Die einzelnen Berufs- oder Gewerbezweige der Anlage
    Freie Berufe
    Hochschullehrer

Papierfundstellen

  • BFHE 160, 69
  • BB 1990, 774
  • BB 1990, 905
  • DB 1990, 1269
  • BStBl II 1990, 405
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.02.1987 - V R 1/79

    1. Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug richtet sich nach der tatsächlichen und

    Auszug aus BFH, 11.01.1990 - V R 189/84
    Daß Vorsteuerbeträge abziehbar sind und in den betreffenden Besteuerungszeitraum fallen, setzt voraus, daß für den einzelnen Vorbezug die entsprechenden Tatbestandsmerkmale im Besteuerungszeitraum (betr. § 15 Abs. 1 UStG 1980) bzw. vor Ablauf des Besteuerungszeitraumes oder mit Wirkung für die Zeit vor dessen Ablauf verwirklicht sind (betr. § 15 Abs. 1 und 3 UStG 1980) - vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. Februar 1987 V R 1/79, unter II 1a bis c, BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521 -.
  • BFH, 11.08.1994 - XI R 99/92

    Steuerfreie Umsätze eines nicht selbständigen Hochschullehrers aus einer

    Andernfalls könnte der Zweck der Vorschrift, das Besteuerungsverfahren zu vereinfachen, nicht verwirklicht werden (BFH-Urteil vom 11. Januar 1990 V R 189/84, BFHE 160, 69, BStBl II 1990, 405).
  • FG München, 10.07.2002 - 3 K 521/02

    Pauschale Ermittlung der Vorsteuern bei Fremdenheimen und Pensionen; Umsatzsteuer

    d) § 23 Abs. 2 UStG , der vorsieht, dass die Durchschnittsätze zu einer Steuer führen müssen, die nicht wesentlich von dem Betrage abweicht, der sich nach dem UStG ohne Anwendung der Durchschnittsätze ergeben würde, wendet sich nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 11. Januar 1990 V R 189/84, BFHE 160, 69, BStBl II 1990, 450) ausschließlich an den Verordnungsgeber.
  • FG München, 02.05.1996 - 14 K 1456/94

    Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen

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  • FG Hamburg, 01.03.2023 - 5 K 93/22

    Umsatzsteuer: Unanfechtbarkeit im Sinne des § 23 Abs. 3 Satz 1 UStG

    Die Vorschrift legt für den Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen kein im Einzelfall zu beachtendes Tatbestandsmerkmal des Inhalts fest, dass keine wesentliche Abweichung von dem Betrag eintreten dürfe, der sich ohne Anwendung der Durchschnittssätze ergeben würde (BFH, Urteil vom 11. Januar 1990, V R 189/84, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFHE- 160, 69, BStBl II 1990, 405).
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