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   BFH, 11.01.2011 - VI B 60/10   

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https://dejure.org/2011,3911
BFH, 11.01.2011 - VI B 60/10 (https://dejure.org/2011,3911)
BFH, Entscheidung vom 11.01.2011 - VI B 60/10 (https://dejure.org/2011,3911)
BFH, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - VI B 60/10 (https://dejure.org/2011,3911)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Trennungsbedingte Umgangskosten sind keine außergewöhnliche Belastung - Besetzungsrüge

  • openjur.de

    Trennungsbedingte Umgangskosten sind keine außergewöhnliche Belastung; Besetzungsrüge

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 33, FGO § 6 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Trennungsbedingte Umgangskosten sind keine außergewöhnliche Belastung - Besetzungsrüge

  • Bundesfinanzhof

    Trennungsbedingte Umgangskosten sind keine außergewöhnliche Belastung - Besetzungsrüge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 EStG 2002, § 6 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Trennungsbedingte Umgangskosten sind keine außergewöhnliche Belastung - Besetzungsrüge

  • IWW
  • rewis.io

    Trennungsbedingte Umgangskosten sind keine außergewöhnliche Belastung - Besetzungsrüge

  • ra.de
  • rewis.io

    Trennungsbedingte Umgangskosten sind keine außergewöhnliche Belastung - Besetzungsrüge

  • rewis.io

    Trennungsbedingte Umgangskosten sind keine außergewöhnliche Belastung - Besetzungsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33
    Abziehbarkeit von Aufwendungen eines Elternteils für Besuche des von ihm getrennt lebenden Kindes als außergewöhnliche Belastung; Außergewöhnlichkeit der Aufwendungen für einen Familienrechtsstreit; Zuordnung des Umgangsrechts zum "Kernbereich menschlichen Lebens"

  • rechtsportal.de

    EStG § 33
    Abziehbarkeit von Aufwendungen eines Elternteils für Besuche des von ihm getrennt lebenden Kindes als außergewöhnliche Belastung; Außergewöhnlichkeit der Aufwendungen für einen Familienrechtsstreit; Zuordnung des Umgangsrechts zum "Kernbereich menschlichen Lebens"

  • datenbank.nwb.de

    Trennungsbedingte Umgangskosten keine außergewöhnliche Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 641
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.01.2012 - 4 K 1270/09

    Vollumfänglicher Werbungskostenabzug von Aufwendungen für einen Telearbeitsplatz

    Der BFH hat mit Beschluss vom 11. Januar 2011 VI B 60/10 (BFH/NV 2011/876) klargestellt, dass es für die Frage der steuerlichen Berücksichtigung von Umgangsaufwendungen nicht darauf ankommt, ob der zum Barunterhalt verpflichtete Elternteil nicht sorgeberechtigt oder mitsorgeberechtigt ist.
  • BFH, 15.05.2012 - VI B 111/11

    Trennungsbedingte Umgangskosten des barunterhaltspflichtigen Elternteils sind

    Dieser Rechtsprechung hat sich der VI. Senat des BFH angeschlossen (z.B. Urteil in BFH/NV 2009, 1111, und Beschluss vom 11. Januar 2011 VI B 60/10, BFH/NV 2011, 876).
  • BFH, 20.11.2013 - X K 2/12

    Keine Entschädigung bei Rechtsprechungsänderung

    Der VI. Senat hat noch in einem Beschluss über eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vom 11. Januar 2011 VI B 60/10 (BFH/NV 2011, 876) auf diese Rechtsprechung Bezug genommen, ohne sie in Frage zu stellen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 06.01.2017 - 2 K 2360/14

    Eltern können Reisekosten zu einem im Ausland lebenden Kind nicht steuerlich

    Sie werden durch den Grundfreibetrag (vgl. § 32a Abs. 1 EStG) berücksichtigt; familienbedingte Aufwendungen sind durch die Regelungen des Familienleistungsausgleichs abgegolten (vgl. BFH, Beschluss vom 11. Januar 2011, VI B 60/10, BFH/NV 2011, 876).

    Räumliche Trennungen sind aber auch darüber hinaus nicht untypisch, wenn etwa Kinder - wie im Streitfall - eine Schule im Ausland besuchen oder auswärtig für einen Beruf ausgebildet werden (vgl. BFH, Beschluss vom 11. Januar 2011, a.a.O.).

  • BFH, 01.09.2016 - VI B 26/16

    Übertragung eines Rechtsstreits auf den Einzelrichter - Vorliegen einer Divergenz

    Dies ist eine Entscheidung aber nur dann, wenn sie mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Januar 2003 VI B 75/02, BFH/NV 2003, 926; vom 21. Dezember 2004 II B 13/04, BFH/NV 2005, 897; vom 10. März 2005 VI B 166/04, BFH/NV 2005, 1089; vom 11. Januar 2011 VI B 60/10, BFH/NV 2011, 876; vom 12. Dezember 2013 III B 55/12, BFH/NV 2014, 575).
  • BFH, 02.09.2022 - VI B 5/22

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Zurückweisung präkludierten

    Dies ist eine Entscheidung aber nur dann, wenn sie mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (s. BFH-Beschlüsse vom 28.01.2003 - VI B 75/02, BFH/NV 2003, 926; vom 21.12.2004 - II B 13/04, BFH/NV 2005, 897; vom 10.03.2005 - VI B 166/04, BFH/NV 2005, 1089; vom 11.01.2011 - VI B 60/10, Rz 13, und vom 12.12.2013 - III B 55/12, Rz 21).
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.09.2011 - 5 K 2011/10

    Besuchsfahrten zum auswärts wohnenden Kind führen nicht zu außergewöhnlichen

    In seinem Beschluss vom 11. Januar 2011 führt der BFH schließlich aus (BFH-Beschluss vom 11. Januar 2011, VI B 60/10, BFH/NV 2011, 876), dass Umgangskosten nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.
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