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   BFH, 11.01.2013 - I B 96/12   

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https://dejure.org/2013,14048
BFH, 11.01.2013 - I B 96/12 (https://dejure.org/2013,14048)
BFH, Entscheidung vom 11.01.2013 - I B 96/12 (https://dejure.org/2013,14048)
BFH, Entscheidung vom 11. Januar 2013 - I B 96/12 (https://dejure.org/2013,14048)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Rüge der Verfassungswidrigkeit einer steuerrechtlichen Norm - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • openjur.de

    Rüge der Verfassungswidrigkeit einer steuerrechtlichen Norm; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116, KStG § 37 Abs 5 S 1
    Rüge der Verfassungswidrigkeit einer steuerrechtlichen Norm - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • Bundesfinanzhof

    Rüge der Verfassungswidrigkeit einer steuerrechtlichen Norm - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 116 FGO, § 37 Abs 5 S 1 KStG 2002 vom 07.12.2006
    Rüge der Verfassungswidrigkeit einer steuerrechtlichen Norm - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • rewis.io

    Rüge der Verfassungswidrigkeit einer steuerrechtlichen Norm - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; KStG § 37 Abs. 5
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 5 KStG mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Rüge der Verfassungswidrigkeit einer Norm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 5 KStG mangels grundsätzlicher Bedeutung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.01.2012 - I B 101/11

    Verfassungsmäßigkeit des Anspruchs auf Auszahlung des

    Auszug aus BFH, 11.01.2013 - I B 96/12
    a) Die Rüge, die Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens in zehn Jahresraten verstoße gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG sowie gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), ist bereits deshalb unschlüssig, weil der Senat mit Beschluss vom 24. Januar 2012 I B 101/11 (BFH/NV 2012, 1002) die Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 5 KStG n.F. --gestützt auf sein Urteil vom 8. November 2006 I R 69, 70/05 (BFHE 215, 491, BStBl II 2007, 662, betreffend "Körperschaftsteuer-Moratorium" gemäß § 37 Abs. 2a KStG 2002 i.d.F. des Gesetzes zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen vom 16. Mai 2003, BGBl I 2003, 660, BStBl I 2003, 321)-- ausdrücklich bestätigt hat und es deshalb geboten gewesen wäre, dass der Kläger sich mit den diese Entscheidungen tragenden Erwägungen im Einzelnen auseinandergesetzt hätte.

    Auch insoweit fehlt nicht nur jegliche Auseinandersetzung damit, dass der Senat mit seinem Beschluss in BFH/NV 2012, 1002 die Regelung des § 37 Abs. 5 Satz 6 KStG 2002 i.d.F. des Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens vom 20. Dezember 2008 (BGBl I 2008, 2850, BStBl I 2009, 124; vgl. zuvor Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. Juli 2008, BStBl I 2008, 741), nach der ein Körperschaftsteuerguthaben bis 1.000 EUR in einem Betrag, während in allen übrigen Fällen der Anspruch in zehn gleichen Jahresbeträgen ausbezahlt wird, als durch Gründe der Verwaltungsvereinfachung gerechtfertigt angesehen hat.

  • BFH, 29.06.2011 - II B 127/10

    Verfassungsmäßigkeit der bei Eigentumswohnungen anzusetzenden Steuermesszahl -

    Auszug aus BFH, 11.01.2013 - I B 96/12
    Hierzu gehört nicht nur die substantiierte Auseinandersetzung mit den Erwägungen des vorinstanzlichen Urteils; hat der Bundesfinanzhof (BFH) bereits über die Frage entschieden, so ist des Weiteren darzulegen, weshalb --und vor allem mit Rücksicht auf welche bisher nicht berücksichtigten Argumente-- gleichwohl eine erneute Befassung des Revisionsgerichts im Interesse der Rechtsfortbildung oder Rechtseinheit für erforderlich gehalten wird (vgl. zu allem BFH-Beschluss vom 29. Juni 2011 II B 127/10, BFH/NV 2011, 1726; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 33 f., jeweils m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 07.06.2012 - 1 K 69/12

    Auszahlung eines Körperschaftsteuerguthabens in jährlichen Raten über einen

    Auszug aus BFH, 11.01.2013 - I B 96/12
    Die Klage wurde vom Finanzgericht (FG) abgewiesen und die Revision nicht zugelassen (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 7. Juni 2012  1 K 69/12, Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht 2012, 363).
  • BFH, 11.11.2014 - I B 91/13

    Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen - Art und Umfang des Rechtsschutzes

    Hierzu gehört nicht nur die substantiierte Auseinandersetzung mit den Erwägungen des vorinstanzlichen Urteils; hat der Bundesfinanzhof bereits über die Frage entschieden, so ist des Weiteren darzulegen, weshalb --und vor allem mit Rücksicht auf welche bisher nicht berücksichtigten Argumente-- gleichwohl eine erneute Befassung des Revisionsgerichts im Interesse der Rechtsfortbildung oder Rechtseinheit für erforderlich gehalten wird (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 11. Januar 2013 I B 96/12, BFH/NV 2013, 1236; vom 2. April 2014 I B 130/13, BFH/NV 2014, 1085, jeweils m.w.N.).
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