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   BFH, 11.01.2013 - V S 27/12 (PKH)   

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BFH, 11.01.2013 - V S 27/12 (PKH) (https://dejure.org/2013,9115)
BFH, Entscheidung vom 11.01.2013 - V S 27/12 (PKH) (https://dejure.org/2013,9115)
BFH, Entscheidung vom 11. Januar 2013 - V S 27/12 (PKH) (https://dejure.org/2013,9115)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Anspruch auf Hinzuziehung eines Dolmetschers - Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Besetzungsrüge - Befangenheit eines Richters - Anwendbarkeit von § 145 FGO im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren

  • openjur.de

    Anspruch auf Hinzuziehung eines Dolmetschers; Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Besetzungsrüge; Befangenheit eines Richters; Anwendbarkeit von § 145 FGO im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 101 Abs 1, FGO § 52 Abs 1, FGO § 62 Abs 4, FGO § 70, FGO § 115, FGO § 116, FGO § 119, FGO § 128 Abs 2, FGO § 142, FGO § 145, ZPO § 114, ZPO § 121, GVG § 17a, GVG § 185
    Anspruch auf Hinzuziehung eines Dolmetschers - Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Besetzungsrüge - Befangenheit eines Richters - Anwendbarkeit von § 145 FGO im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren

  • Bundesfinanzhof

    Anspruch auf Hinzuziehung eines Dolmetschers - Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Besetzungsrüge - Befangenheit eines Richters - Anwendbarkeit von § 145 FGO im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 GG, § 52 Abs 1 FGO, § 62 Abs 4 FGO, § 70 FGO, § 115 FGO
    Anspruch auf Hinzuziehung eines Dolmetschers - Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Besetzungsrüge - Befangenheit eines Richters - Anwendbarkeit von § 145 FGO im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren

  • rewis.io

    Anspruch auf Hinzuziehung eines Dolmetschers - Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Besetzungsrüge - Befangenheit eines Richters - Anwendbarkeit von § 145 FGO im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde betreffend u.a. die Hinzuziehung eines Dolmetschers

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf Hinzuziehung eines Dolmetschers in der mündlichen Verhandlung; Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Besetzungsmangel i.S. des § 119 Nr. 1 FGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde betreffend u.a. die Hinzuziehung eines Dolmetschers

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 11.08.2010 - III S 19/10

    Voraussetzungen für die Auszahlung des Kindergeldes an ein volljähriges

    Auszug aus BFH, 11.01.2013 - V S 27/12
    Auch eine Abzweigung des Kindergeldes nach § 74 Abs. 1 Sätze 1 und 3 des Einkommensteuergesetzes habe jedoch zur Folge, dass das Kindergeld für A auf die Grundsicherung für A anzurechnen sei (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. August 2010 III S 19/10 (PKH), BFH/NV 2010, 2064, und BSG-Urteil vom 8. Februar 2007 B 9b SO 5/06 R, BSGE 98, 121).

    Der Mitwirkung eines Dolmetschers bedarf es folglich nicht, wenn ein Beteiligter die deutsche Sprache zwar nicht beherrscht, sie aber in einem die Verständigung mit ihm in der mündlichen Verhandlung ermöglichenden Maße spricht und versteht (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 2064; vom 29. Februar 2000 V B 18/99, BFH/NV 2000, 983; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. September 1990  1 CB 6/90, Neue Juristische Wochenschrift 1990, 3102).

    Über die Zuziehung eines Dolmetschers entscheidet das FG nach pflichtgemäßem Ermessen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 2064, m.w.N.).

  • BFH, 19.01.2012 - VI B 98/11

    Finanzrechtsweg: Verweisung, Rechtsgültigkeit des § 33 FGO - Vertretungszwang:

    Auszug aus BFH, 11.01.2013 - V S 27/12
    Diese Regelung gilt auch für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2012 VI B 98/11, BFH/NV 2012, 759; vom 11. November 2002 VI B 83/02, BFH/NV 2003, 331, m.w.N.).

    Sind Zulassungsgründe in Bezug auf die Hauptsache jedoch --wie vorliegend-- nicht erkennbar, können auch Einwendungen gegen die Kostenentscheidung einer Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 759).

  • BFH, 20.12.2004 - VI S 7/03

    Grenzen der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BFH, 11.01.2013 - V S 27/12
    Auch sachlich fehlerhafte Verweisungsbeschlüsse binden das angewiesene Gericht und erlauben grundsätzlich keine weitere Überprüfung (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2004 VI S 7/03, BFHE 209, 1, BStBl II 2005, 573; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13. November 2001 X ARZ 266/01, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2002, 713).

    Einem Verweisungsbeschluss kommt ausnahmsweise nur dann keine Bindungswirkung zu, wenn er offensichtlich unhaltbar und sich in willkürlicher Weise von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes --GG--) entfernt (BFH-Beschlüsse vom 27. September 2009 X S 42/08, BFH/NV 2009, 780; vom 19. Mai 2008 V B 29/07, BFH/NV 2008, 1501, und in BFHE 209, 1, BStBl II 2005, 573).

  • BFH, 26.01.2012 - V S 29/11

    Sachliche Unzuständigkeit des FG kein Verfahrensfehler

    Auszug aus BFH, 11.01.2013 - V S 27/12
    Der vom Antragsteller persönlich gestellte Antrag auf PKH für eine noch zu erhebende Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Sächsischen FG vom 8. August 2012  1 K 1544/10 (Kg) ist zulässig, weil für den Antrag ungeachtet der Regelung des § 62 Abs. 4 FGO kein Vertretungszwang besteht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 2012 X S 27/11 (PKH), BFH/NV 2012, 758; vom 26. Januar 2012 V S 29/11 (PKH), BFH/NV 2012, 763).

    Einem Beteiligten, der wegen Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, ein Rechtsmittel, das dem Vertretungszwang unterliegt, innerhalb der Rechtsmittelfrist wirksam zu erheben, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 FGO gewährt werden, wenn er innerhalb dieser Frist alle Voraussetzungen für die Bewilligung der PKH zur Einlegung des Rechtsmittels schafft, d.h. mit seinem Antrag die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der gebotenen Form (§ 117 ZPO) beim Rechtsmittelgericht einreicht (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 763, m.w.N.) und zumindest in laienhafter Weise Anhaltspunkte für einen Zulassungsgrund darlegt (BFH-Beschluss vom 4. August 2009 V S 16/09 (PKH), Zeitschrift für Steuern & Recht 2009, R-1088, m.w.N.).

  • BFH, 11.05.2010 - X B 192/08

    Übergehen eines Befangenheitsantrags als Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 11.01.2013 - V S 27/12
    Ein Besetzungsmangel i.S. des § 119 Nr. 1 FGO liegt nur vor, wenn an der Entscheidung ein zwar erfolglos wegen Befangenheit abgelehnter Richter mitgewirkt hat, die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs aber willkürlich war (BFH-Beschlüsse vom 25. Mai 2012 VIII B 155/11, BFH/NV 2012, 1610; vom 11. Mai 2010 X B 192, 193/08, BFH/NV 2010, 1645; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 119 Rz 9, m.w.N.).
  • BFH, 11.11.2002 - VI B 83/02

    NZB: Anfechtung einer Kostenentscheidung

    Auszug aus BFH, 11.01.2013 - V S 27/12
    Diese Regelung gilt auch für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2012 VI B 98/11, BFH/NV 2012, 759; vom 11. November 2002 VI B 83/02, BFH/NV 2003, 331, m.w.N.).
  • BFH, 13.11.2008 - XI B 20/08

    Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - Entscheidung bei mehreren

    Auszug aus BFH, 11.01.2013 - V S 27/12
    Eine vermeintlich oder tatsächlich rechtsfehlerhafte Entscheidung rechtfertigt für sich genommen die Besorgnis der Befangenheit nicht (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 2007  2 BvR 1730/06, nicht amtlich veröffentlicht, unter VI.1.e der Gründe; BFH-Beschluss vom 13. November 2008 XI B 20/08, BFH/NV 2009, 945).
  • BFH, 13.01.2010 - I B 83/09

    Mitwirkung von Richtern an der Gerichtsentscheidung, wenn mehrere mündliche

    Auszug aus BFH, 11.01.2013 - V S 27/12
    Behauptete Rechtsfehler eines Richters können daher nur dann die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass der Beteiligte bei objektiver und vernünftiger Betrachtung davon ausgehen darf, dass Verfahrensfehler auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Juni 2012 VII B 221/11, BFH/NV 2012, 1805; vom 13. Januar 2010 I B 83/09, BFH/NV 2010, 913, m.w.N.).
  • BFH, 03.02.2011 - V B 132/09

    Abgrenzung Verfahrensfehler - materiellrechtlichter Fehler bei Schätzungen

    Auszug aus BFH, 11.01.2013 - V S 27/12
    Soweit sich der Antragsteller inhaltlich gegen die Entscheidung des FG wendet, rügt er keinen Verfahrensmangel, sondern lediglich materielle Fehler in der Rechtsanwendung, die eine Zulassung der Revision nicht rechtfertigen können (z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Oktober 2010 IX B 11/12, juris; vom 3. Februar 2011 V B 132/09, BFH/NV 2011, 760).
  • BFH, 07.10.2011 - VII S 6/11

    Vortragsvorbereitung begründet keinen Anspruch auf Terminsverlegung - Fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 11.01.2013 - V S 27/12
    Im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde kann eine Ablehnung des PKH-Antrags jedoch als Verfahrensfehler berücksichtigt werden, wenn das FG den Antrag zu Unrecht abgelehnt hat und dadurch den Antragsteller um die Möglichkeit gebracht hat, sich durch einen Prozessbevollmächtigten sachkundig vertreten zu lassen (BFH-Beschluss vom 7. Oktober 2011 VII S 6/11 (PKH), BFH/NV 2012, 242, m.w.N.).
  • BFH, 25.05.2012 - VIII B 155/11

    Befangenheitsantrag, Aussetzung

  • BFH, 20.06.2012 - VII B 221/11

    Anforderungen an eine Rechtsmittelbelehrung

  • BFH, 02.10.2012 - IX B 11/12

    Fehlerhafte Rechtsanwendung; Beweiserhebung

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 1730/06

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung

  • BGH, 13.11.2001 - X ARZ 266/01

    Bestimmung des zuständigen Gerichts in einem Kompetenzkonflikt zwischen Arbeits-

  • BFH, 29.02.2000 - V B 18/99

    Mündliche Verhandlung; Mitwirkung eines Dolmetschers

  • BFH, 19.05.2008 - V B 29/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und

  • BFH, 27.01.2009 - X S 42/08

    Überprüfung eines Verweisungsbeschlusses - Begründung und Wechsel der örtlichen

  • BFH, 04.08.2009 - V S 16/09

    Darlegungsanforderungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine

  • BFH, 18.01.2012 - X S 27/11

    PKH-Antrag eines nicht postulationsfähigen Antragstellers; Wiedereinsetzung in

  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 5/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -Einkommenseinsatz

  • BVerwG, 11.09.1990 - 1 CB 6.90

    Mitwirkung eines Dolmetschers in der mündlichen Verhandlung

  • BFH, 12.03.2013 - X S 12/13

    Keine Verkürzung der Sechs-Monats-Frist des § 198 Abs. 5 Satz 1 GVG - Fristbeginn

    Er meint, das Verfahren V S 27/12 (PKH) beim V. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) habe zu lange gedauert.

    Dieser Antrag wurde unter V S 27/12 (PKH) aufgenommen.

    Er erhob Verfassungsbeschwerde gegen die Untätigkeit des BFH in der Sache V S 27/12 (PKH), Verzögerungsrüge und Entschädigungsklage.

    Am 11. Januar 2013 lehnte der V. Senat des BFH in dem Verfahren V S 27/12 (PKH) die Bewilligung von PKH für das Beschwerdeverfahren gegen das Urteil des FG ab.

    Die Klage auf Entschädigung wegen der Dauer des Verfahrens V S 27/12 (PKH) hat keine Aussicht auf Erfolg.

    aaa) Soweit der Antragsteller einwendet, der V. Senat habe über den PKH-Antrag in dem Verfahren V S 27/12 (PKH) schneller entscheiden müssen, weil Fristen für die Beschwerde oder Beschwerdebegründung einzuhalten gewesen wären, hat dies nichts mit der gebotenen Frist zwischen Verzögerungsrüge und Klageerhebung zu tun.

    Dass der V. Senat in dem Verfahren V S 27/12 (PKH) nicht innerhalb von zehn Tagen oder bis zum 8. Oktober 2012 entschieden hatte, führte nicht zu einem Rechtsverlust.

  • BFH, 20.04.2016 - II R 50/14

    Ansprüche des Arbeitnehmers bei Einbehaltung von Sozialversicherungsbeiträgen -

    Dies gilt nur dann nicht, wenn er offensichtlich unhaltbar ist und sich in willkürlicher Weise von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes) entfernt (BFH-Beschluss vom 11. Januar 2013 V S 27/12 (PKH), BFH/NV 2013, 945, Rz 28).
  • BFH, 12.06.2013 - X K 2/13

    Abhängigmachung der Zustellung einer Entschädigungsklage von Zahlung der

    Der Kläger hat am 2. Februar 2013 eine Entschädigungsklage gemäß §§ 198 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) wegen der Dauer des beim V. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) geführten Verfahrens V S 27/12 (PKH) erhoben.

    Der Senat weist zur Klarstellung darauf hin, dass damit nicht die Feststellung verbunden ist, das Verfahren V S 27/12 (PKH) sei tatsächlich "überlang" gewesen, sondern lediglich die Feststellung, welchen Inhalt das Begehren des Klägers hat.

  • BFH, 25.03.2013 - X E 1/13

    Erinnerung

    Der Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Kostenschuldner) wehrte sich gegen die Dauer eines Verfahrens betreffend Prozesskostenhilfe (PKH) beim V. Senat des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Az. V S 27/12 (PKH)).

    Die Einwände des Kostenschuldners hinsichtlich des Verfahrens V S 27/12 (PKH) sind deshalb unerheblich.

  • VerfGH Sachsen, 24.01.2013 - 104-IV-12
    Mit seiner am 23. Dezember 2012 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde beanstandet der Beschwerdeführer eine Untätigkeit des Bundesfinanzhofs in einem dortigen Prozesskostenhilfeverfahren (V S 27/12 [PKH]).
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