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   BFH, 11.02.2003 - VII 5 41/02   

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https://dejure.org/2003,38453
BFH, 11.02.2003 - VII 5 41/02 (https://dejure.org/2003,38453)
BFH, Entscheidung vom 11.02.2003 - VII 5 41/02 (https://dejure.org/2003,38453)
BFH, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - VII 5 41/02 (https://dejure.org/2003,38453)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmissbräuchliches Gesuch auf Ablehnung der Richter eines Senats - Dienstliche Äußerung der betroffenen Richter - Entscheidung zusammen mit Sachentscheidung - Steuerberater als Prozessbevollmächtigter - Bestandskräftiger Widerruf der Bestellung - Befugnis zur ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 201, 483
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 2046/02
    Auszug aus BFH, 11.02.2003 - VII 5 41/02
    Hinsichtlich etwaiger Vorwürfe der Beschwerdeführerin betreffend das Verfahren VII B 43/02 wird ebenfalls auf den bereits genannten Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 4. Dezember 2002 1 BvR 2046/02 verwiesen.

    Hinsichtlich etwaiger Vorwürfe des Beschwerdeführers betreffend die Behandlung der Verfahren VII B 35, 43, 62, 63/02 wird im Übrigen auf den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 4. Dezember 2002 1 BvR 2046/02 verwiesen.

    Denn diese ist vom BVerfG durch den bereits genannten Beschluss vom 4. Dezember 2002 1 BvR 2046/02 nicht zur Entscheidung angenommen worden.

  • BFH, 19.07.1994 - VII R 107/93

    Zurückweisung einer ausländischen Steuerberatungsgesellschaft

    Auszug aus BFH, 11.02.2003 - VII 5 41/02
    Damit soll den Anforderungen des EG-Vertrages im Bereich der Dienstleistungsfreiheit (Art. 49, 50 EG) bei grenzüberschreitender Hilfeleistung in Steuersachen Rechnung getragen werden (vgl. Begründung zum 7. StBÄndG in BTDrucks 14/2667, S. 27; zum früheren Recht BFH, Urteil vom 19. Juli 1994 VII R 107/93, BFHE 175, 192 [BFH 19.07.1994 - VII R 107/93] , BStBl II 1994, 875).

    An dieser Einschätzung dürfte sich im Hinblick auf das zunehmend komplizierter gewordene deutsche Steuerrecht nichts geändert haben (vgl. auch BFH, Urteil in BFHE 175, 192 [BFH 19.07.1994 - VII R 107/93] , BStBl II 1994, 875).

  • EuGH, 04.12.1986 - 205/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BFH, 11.02.2003 - VII 5 41/02
    Dienstleistungen i. S. des Art. 50 EG sind zeitlich beschränkte Leistungen, die ohne dauerhafte Niederlassung (nach Art. 50 Abs. 3 EG: "vorübergehend" ) in dem betreffenden Mitgliedstaat erbracht werden (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Dezember 1986, Rs. 205/84, EuGHE 1986, 3755, 3801 Rdnr. 21; Niedersächsisches FG, Urteil vom 5. Dezember 2000 6 K 423/99, Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 869; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl. , § 80 AO 1977 Rz. 75 b).

    Der Dienstleister ist als Angehöriger eines anderen Mitgliedstaats in diesem Fall nicht durch die Dienstleistungsfreiheit, sondern nach den Regeln der Niederlassungsfreiheit geschützt und muss die Anforderungen an die Bestellung als Steuerberater im Mitgliedstaat seiner Niederlassung erfüllen (vgl. EuGH in EuGHE 1986, 3755, 3801 Rdnr. 22; Metzner, Anmerkung zu Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 5. Oktober 2000 6 U 97/98, Die Steuerberatung 2001, 177; Späth, Bonner Handbuch der Steuerberatung, § 3 StBerG, B 61.2); Erleichterungen bestehen insoweit nur nach § 37a Abs. 2 StBerG.

  • BFH, 27.08.1998 - VII B 8/98

    Richterablehnung; Strafanzeige gegen Richter als Befangenheitsgrund?

    Auszug aus BFH, 11.02.2003 - VII 5 41/02
    Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des oder der abgelehnten Richter zu befürchten (BFH, Beschluss vom 27. August 1998 VII B 8/98, BFH/NV 1999, 480).

    Abgesehen davon, dass diese Vorwürfe wenn nicht schon unsubstantiiert so doch, wie vom Senat bereits im Verfahren VII K 4/02 und VII S 38/02 ausgeführt, jedenfalls unberechtigt sind, sind sie auch deswegen nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit der genannten Richter zu begründen, weil allein angebliche Fehler des Gerichts in früheren Verfahren nicht auf eine Befangenheit der genannten Richter gegenüber dem Beschwerdeführer hindeuten (vgl. BFH/NV 1999, 480, ständige Rechtsprechung).

  • BFH, 01.10.2002 - VII B 43/02

    Anträge der Zeugen auf Tatbestandsberichtigung und Ergänzung des

    Auszug aus BFH, 11.02.2003 - VII 5 41/02
    Auch soweit sie durch das Verfahren VII B 43/02 als Beteiligte betroffen ist, ist der Vorwurf, die genannten Richter hätten Rechtsbeugung begangen, unhaltbar sowie grob verunglimpfend und schon deshalb unbeachtlich.

    Hinsichtlich etwaiger Vorwürfe der Beschwerdeführerin betreffend das Verfahren VII B 43/02 wird ebenfalls auf den bereits genannten Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 4. Dezember 2002 1 BvR 2046/02 verwiesen.

  • BFH, 01.08.2002 - VII B 35/02

    NZB; Widerruf der Bestellung als Steuerberater; grundsätzliche Bedeutung;

    Auszug aus BFH, 11.02.2003 - VII 5 41/02
    Der Widerrufbescheid ist bestandskräftig, weil die gegen den Bescheid gerichtete Klage durch Urteil des FG zurückgewiesen und das Urteil durch Zurückweisung der dagegen eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde durch Senatsbeschluss vom 1. August 2002 VII B 35/02 rechtskräftig geworden ist.

    Solange die Wiederaufnahmeklage keinen Erfolg hat, bleibt es bei der Rechtskraft des Senatsbeschlusses vom 1. August 2002 VII B 35/02 und damit der Bestandskraft des Widerrufbescheides (vgl. BFH, Urteil vom 30. Oktober 1967 VI K 1/67, BFHE 90, 454, BStBl II 1968, 119).

  • BFH, 16.10.1984 - IX B 49/84

    Prozeßbevollmächtigter - Bevollmächtigter - Beistand - Verhinderung auf

    Auszug aus BFH, 11.02.2003 - VII 5 41/02
    Es bleibt dahingestellt, ob der Antrag der Beschwerdeführerin auf Ablehnung der genannten Richter wegen Besorgnis der Befangenheit ebenso wie ihre Beschwerde gegen die Zurückweisung des Beschwerdeführers als ihr Prozessbevollmächtigter durch das FG als unzulässig zu verwerfen sind, weil die vom Beschwerdeführer für die Beschwerdeführerin den Rechtsanwälten erteilte Untervollmacht zur Prozessführung vor dem BFH wegen Zurückweisung des Beschwerdeführers als Prozessbevollmächtigter gemäß § 62 Abs. 2 Satz 2 FGO durch das FG unwirksam ist (vgl. dazu im Einzelnen: BFH, Beschluss vom 16. Oktober 1984 IX B 49/84, BFHE 142, 355, BStBl II 1985, 215) und deswegen der Ablehnungsantrag sowie die Beschwerde wegen Fehlens der nach § 62a FGO erforderlichen Vertretung vor dem BFH unstatthaft sind.
  • BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 807/80

    Verfassungswidrigkeit des Buchführungsprivilegs für steuerberatende Berufe

    Auszug aus BFH, 11.02.2003 - VII 5 41/02
    Das BVerfG hat in seinen Beschlüssen vom 15. Februar 1967 1 BvR 569, 589/62 (BVerfGE 21, 173, 179) und vom 27. Januar 1982 1 BvR 807/80 (BStBl II 1982, 281, 286) ausgeführt, dass die Regelungen des StBerGüber die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen im Allgemeininteresse geboten sind.
  • EuGH, 16.01.1997 - C-134/95

    USSL nº 47 di Biella / INAIL

    Auszug aus BFH, 11.02.2003 - VII 5 41/02
    Dass die Regelung in § 3 Nr. 4 StBerG nur die grenzüberschreitende Hilfeleistung in Steuersachen, d. h. die Hilfeleistung durch einen in einem anderen Mitgliedstaat als dem des Empfängers ansässigen Dienstleister meint, ergibt sich deutlich aus der Bezugnahme der Vorschrift auf Art. 50 EG und aus Art. 49 EG (vgl. ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Urteil vom 16. Januar 1997 Rs. C-134/95, EuGHE 1997, I-195, 210 Rdnr. 19, m. w. N. ).
  • FG Niedersachsen, 05.12.2000 - 6 K 423/99

    Zulässige Hilfeleistung in Steuersachen durch einen "Belastung Adviseur" nur bei

    Auszug aus BFH, 11.02.2003 - VII 5 41/02
    Dienstleistungen i. S. des Art. 50 EG sind zeitlich beschränkte Leistungen, die ohne dauerhafte Niederlassung (nach Art. 50 Abs. 3 EG: "vorübergehend" ) in dem betreffenden Mitgliedstaat erbracht werden (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Dezember 1986, Rs. 205/84, EuGHE 1986, 3755, 3801 Rdnr. 21; Niedersächsisches FG, Urteil vom 5. Dezember 2000 6 K 423/99, Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 869; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl. , § 80 AO 1977 Rz. 75 b).
  • OLG Frankfurt, 05.10.2000 - 6 U 97/98

    Irreführende Berufsbezeichnung "NL-Steuerberater in NL"

  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

  • BFH, 30.10.1967 - VI K 1/67

    Restitutionsklage - Steuergerichtliches Verfahren - Zuständigkeit - Tatsächliche

  • BFH, 13.09.1991 - IV B 147/90

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit bei Mißtrauen gegen die

  • BFH, 11.08.1992 - III S 21/92

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • BFH, 16.04.1993 - I B 155/92

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • BFH, 01.06.1994 - X B 140/92

    Ablehnung eines Richter wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BFH, 17.12.1997 - XI B 114/95

    Möglichkeit der Ablehnung aller Mitglieder eines Senats

  • BFH, 31.08.1999 - V B 53/97

    Richterablehnung

  • BFH, 10.09.1999 - XI R 31/98

    Zulassungsfreie Revision; Zurückweisung eines Bevollmächtigten

  • BFH, 16.09.1999 - VII B 231/99

    Pauschale Richterablehnung

  • BFH, 07.12.1999 - IV S 10/99

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit wegen Strafanzeige gegen den Richter

  • BFH, 08.10.1997 - I B 103/97
  • BFH, 03.02.2003 - VII K 4/02

    Pauschale Ablehnung des gesamten Spruchkörpers rechtsmissbräuchlich;

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