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   BFH, 11.02.2003 - XI B 4/02   

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https://dejure.org/2003,4291
BFH, 11.02.2003 - XI B 4/02 (https://dejure.org/2003,4291)
BFH, Entscheidung vom 11.02.2003 - XI B 4/02 (https://dejure.org/2003,4291)
BFH, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - XI B 4/02 (https://dejure.org/2003,4291)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 96 Abs. 2 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    NZB: Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei sog. Überraschungsentsch.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.06.2000 - XI B 93/99

    Erfüllungsleistung als Entschädigung?

    Auszug aus BFH, 11.02.2003 - XI B 4/02
    Der BFH hat entschieden, dass bereits erdiente Ansprüche nicht Teil der Entschädigung sind (dazu BFH-Urteil vom 20. März 1987 VI R 61/84, BFH/NV 1987, 498; Beschluss vom 15. Juni 2000 XI B 93/99, BFH/NV 2001, 26).
  • BFH, 20.03.1987 - VI R 61/84

    Anforderungen an das Vorliegen außergewöhnlicher Einkünfte - Voraussetzungen für

    Auszug aus BFH, 11.02.2003 - XI B 4/02
    Der BFH hat entschieden, dass bereits erdiente Ansprüche nicht Teil der Entschädigung sind (dazu BFH-Urteil vom 20. März 1987 VI R 61/84, BFH/NV 1987, 498; Beschluss vom 15. Juni 2000 XI B 93/99, BFH/NV 2001, 26).
  • BFH, 02.04.2002 - X B 56/01

    Verfahrensmängel bei NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung

    Auszug aus BFH, 11.02.2003 - XI B 4/02
    Auf nahe liegende rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte braucht es zumindest dann nicht ausdrücklich hinzuweisen, wenn die Beteiligten fachkundig vertreten sind (zu Vorstehendem vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947, m.w.N.).
  • BFH, 07.12.2006 - IX B 50/06

    Wahlrechtsausübung nach § 82b EStDV

    Auf naheliegende tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte braucht es zumindest dann nicht hinzuweisen, wenn die Beteiligten fachkundig vertreten sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947; vom 11. Februar 2003 XI B 4/02, BFH/NV 2003, 802).
  • BFH, 11.07.2006 - VIII R 67/04

    Besteuerung von sog. Finanzinnovationen: Kein Abzug eines Kapitalverlustes aus

    Eine solche liegt vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. September 2002 I B 107/01, BFH/NV 2003, 68; vom 11. Februar 2003 XI B 4/02, BFH/NV 2003, 802, m.w.N.; BFH-Urteil vom 7. August 2002 I R 45/01, BFH/NV 2003, 173; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 119 FGO Rz. 210).
  • BFH, 04.05.2011 - XI R 4/09

    Mit Servicegebühren in einem Betrag eingezogene Spieleinsätze keine durchlaufende

    (1) Entgegen der Auffassung der Klägerin liegt kein Verstoß gegen § 96 Abs. 2 FGO in Form einer Überraschungsentscheidung vor (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 11. Februar 2003 XI B 4/02, BFH/NV 2003, 802, m.w.N.; vom 1. April 2009 X B 90/08, BFH/NV 2009, 1135, m.w.N.).
  • BFH, 15.09.2006 - IX B 209/05

    Drei-Objekt-Grenze beim gewerblichen Grundstückshandel; Gewährung rechtlichen

    Auf nahe liegende tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte braucht es zumindest dann nicht hinzuweisen, wenn die Beteiligten fachkundig vertreten sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947; vom 11. Februar 2003 XI B 4/02, BFH/NV 2003, 802).
  • BFH, 18.12.2007 - XI B 178/06

    Pauschale Bewertung der Privatnutzung eines Betriebs-Pkw - Keine grundsätzliche

    Auf nahe liegende rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte braucht es zumindest dann nicht ausdrücklich hinzuweisen, wenn die Beteiligten fachkundig vertreten sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947; vom 11. Februar 2003 XI B 4/02, BFH/NV 2003, 802, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 01.04.2009 - X B 90/08

    Rüge überlanger Verfahrensdauer - Unmöglichkeit der Sachaufklärung - Kein

    Auf naheliegende rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte braucht es zumindest dann nicht ausdrücklich hinweisen, wenn die Beteiligten fachkundig vertreten sind (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947; vom 11. Februar 2003 XI B 4/02, BFH/NV 2003, 802, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 30.09.2005 - VIII B 150/04

    Atypisch stille Gesellschaft; Mitunternehmerschaft

    Eine Überraschungsentscheidung liegt nur vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit dem auch ein kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188; BFH-Beschlüsse vom 3. September 2002 I B 107/01, BFH/NV 2003, 68; vom 11. Februar 2003 XI B 4/02, BFH/NV 2003, 802, m.w.N.).
  • BFH, 16.10.2008 - III B 126/08

    Aufhebung oder Änderung bestandskräftiger Kindergeldbescheide nach dem

    Auf nahe liegende rechtliche Gesichtspunkte oder durch die Rechtsprechung bereits geklärte Rechtsfragen braucht das FG jedenfalls dann nicht hinzuweisen, wenn die Beteiligten --wie hier-- fachkundig vertreten sind (z.B. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2003 XI B 4/02, BFH/NV 2003, 802, m.w.N.).
  • BFH, 10.09.2013 - XI B 114/12

    Unzulässige Überraschungsentscheidung bei nicht erörterter Schätzungsmethode

    a) Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Februar 2003 XI B 4/02, BFH/NV 2003, 802; vom 20. November 2008 XI B 222/07, BFH/NV 2009, 404; vom 12. Dezember 2012 XI B 70/11, BFH/NV 2013, 705, Rz 28).
  • BFH, 12.06.2012 - II R 39/11

    Steuerbefreiung für ausschließlich zur Straßenreinigung verwendete Fahrzeuge -

    Auf naheliegende tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte braucht das Gericht zumindest dann nicht hinzuweisen, wenn ein Beteiligter --wie hier-- fachkundig vertreten ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947; vom 11. Februar 2003 XI B 4/02, BFH/NV 2003, 802).
  • BFH, 06.08.2004 - II B 69/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BFH, 20.11.2008 - XI B 222/07

    Vorliegen einer verfahrensfehlerhaften Überraschungsentscheidung -

  • BFH, 19.11.2008 - XI B 213/07

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht und des Rechts auf Akteneinsicht -

  • BFH, 17.07.2008 - IX B 234/07

    Verletzung des rechtlichen Gehörs und der richterlichen Hinweispflicht - Rüge der

  • BFH, 01.04.2008 - XI B 223/07

    Längere Verfahrensdauer wegen eines beim EuGH anhängigen Musterverfahrens -

  • BFH, 24.01.2006 - VIII B 37/05

    GewStG : etwaige Verfassungswidrigkeit, keine verfassungswidrige

  • BFH, 10.05.2005 - IV B 114/03

    Rückstellung für Mehrsteuern aufgrund einer Betriebsprüfung; Gewinnverteilung bei

  • BFH, 30.11.2005 - VIII B 279/04

    Sachaufklärungsrüge; Auflösungsgewinn

  • BFH, 06.05.2004 - I B 143/03

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; schlüssige Darlegung der

  • BFH, 09.11.2005 - VIII B 9/05

    Beweiswürdigung durch das FG

  • BFH, 13.06.2005 - I B 8/05

    Divergenz; grundsätzliche Bedeutung; Überraschungsentscheidung

  • BFH, 27.01.2004 - III B 60/03

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Umfang der richterlichen Hinweispflicht

  • BFH, 25.09.2003 - V B 77/03

    Gesamtbild der Verhältnisse maßgebend für die Nachhaltigkeit i. S. des § 2 UStG;

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