Rechtsprechung
BFH, 11.02.2021 - VIII B 30/20 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 155, ZPO § 295, EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 2 S 1, GewStG § 2 Abs 1, GewStG VZ 2013, EStG VZ 2013
Unterbliebene Einholung eines Sachverständigengutachtens bei Streit um die künstlerische Tätigkeit des Beschwerdeführers - rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 155 FGO, § 295 ZPO, § 18 Abs 1 Nr 1 EStG 2009
Unterbliebene Einholung eines Sachverständigengutachtens bei Streit um die künstlerische Tätigkeit des Beschwerdeführers
- IWW
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betr. die Einordnung einer Tätigkeit als künstlerisch im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG mangels Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Voraussetzungen der Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht im Verfahren der ...
- rewis.io
Unterbliebene Einholung eines Sachverständigengutachtens bei Streit um die künstlerische Tätigkeit des Beschwerdeführers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterbliebene Einholung eines Sachverständigengutachtens bei Streit um die künstlerische Tätigkeit des Beschwerdeführers
- rechtsportal.de
Unterbliebene Einholung eines Sachverständigengutachtens bei Streit um die künstlerische Tätigkeit des Beschwerdeführers
- datenbank.nwb.de
Unterbliebene Einholung eines Sachverständigengutachtens bei Streit um die künstlerische Tätigkeit des Beschwerdeführers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Streit um die künstlerische Tätigkeit - und das nicht eingeholte Sachverständigengutachten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Einholung eines Sachverständigengutachtens bei Streit um künstlerische Tätigkeit
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 16.01.2020 - 2 K 859/16
- BFH, 11.02.2021 - VIII B 30/20
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 01.06.2006 - IV B 200/04
Entscheidung über das Vorliegen einer künstlerischen Tätigkeit erfordert im …
Auszug aus BFH, 11.02.2021 - VIII B 30/20
Holt das Gericht in Grenz- und Übergangsfällen kein Sachverständigengutachten ein, muss dies für die Verfahrensbeteiligten erkennbar sein; die besondere Sachkunde des Gerichts muss dann in den Urteilsgründen nachprüfbar dargelegt werden (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 01.06.2006 - IV B 200/04, BFHE 214, 168, BStBl II 2006, 709, unter II.3.b; Senatsurteil vom 14.12.1976 - VIII R 76/75, BFHE 121, 410, BStBl II 1977, 474).Jedenfalls kann die rechtskundig vertretene Klägerin einen etwaigen Verstoß des FG gegen die Sachaufklärungspflicht nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO gemäß § 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO nicht mehr rügen (s. zur Anwendung dieser Grundsätze im vorliegenden Kontext BFH-Beschluss in BFHE 214, 168, BStBl II 2006, 709, unter II.3.a).
- BFH, 28.09.2006 - IV B 18/05
Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Nichteinholung eines …
Auszug aus BFH, 11.02.2021 - VIII B 30/20
Dem ist zwar darin zuzustimmen, dass sich die Frage, ob die eigene Sachkunde des FG ausreicht oder die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich ist, erst stellt, wenn begutachtungsfähige Arbeitsergebnisse vorgelegt werden (…BFH-Beschluss vom 28.06.2006 - XI R 78/03, BFH/NV 2006, 2062 [Rz 2]), jedoch ist ein Gutachten anderseits schon dann einzuholen, wenn nur für einen Teilabschnitt des Klagezeitraums eine künstlerische Tätigkeit in einer Weise dargelegt wird, die die Begutachtung durch einen Sachverständigen ermöglicht (BFH-Beschluss vom 28.09.2006 - IV B 18/05, BFH/NV 2007, 89). - BFH, 04.11.2004 - IV R 63/02
Restauratorentätigkeit als wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit i.S. …
Auszug aus BFH, 11.02.2021 - VIII B 30/20
a) Eine künstlerische Tätigkeit übt ein Steuerpflichtiger nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) --neben weiteren Voraussetzungen-- nur dann aus, wenn er eine schöpferische Leistung mit einer gewissen Gestaltungshöhe vollbringt, d.h. eine Leistung, in der seine individuelle Anschauungsweise und seine besondere Gestaltungskraft zum Ausdruck kommen (…BFH-Urteile vom 23.09.1998 - XI R 71/97, BFH/NV 1999, 460; vom 04.11.2004 - IV R 63/02, BFHE 209, 116, BStBl II 2005, 362;… ebenso das vom FG zitierte BFH-Urteil vom 15.10.1998 - IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465, zum Einsatz von Schauspielern im Rahmen der Werbung; Senatsurteil vom 16.09.2014 - VIII R 5/12, BFHE 247, 214, BStBl II 2015, 217).
- BFH, 18.07.2007 - VIII B 204/06
NZB: Restaurator: freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit
Auszug aus BFH, 11.02.2021 - VIII B 30/20
Zwar kann ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO und damit ein Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO vorliegen (s. unter 1.a), wenn das Finanzgericht (FG) bei der Prüfung einer künstlerischen Tätigkeit i.S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens verzichtet, sofern ihm die erforderliche eigene Sachkunde fehlt (Senatsbeschluss vom 18.07.2007 - VIII B 204/06, BFH/NV 2007, 2264, unter 2.a). - BFH, 28.06.2006 - XI R 78/03
Stuntman: Abgrenzung gewerbliche-künstlerische Tätigkeit
Auszug aus BFH, 11.02.2021 - VIII B 30/20
Dem ist zwar darin zuzustimmen, dass sich die Frage, ob die eigene Sachkunde des FG ausreicht oder die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich ist, erst stellt, wenn begutachtungsfähige Arbeitsergebnisse vorgelegt werden (BFH-Beschluss vom 28.06.2006 - XI R 78/03, BFH/NV 2006, 2062 [Rz 2]), jedoch ist ein Gutachten anderseits schon dann einzuholen, wenn nur für einen Teilabschnitt des Klagezeitraums eine künstlerische Tätigkeit in einer Weise dargelegt wird, die die Begutachtung durch einen Sachverständigen ermöglicht (…BFH-Beschluss vom 28.09.2006 - IV B 18/05, BFH/NV 2007, 89). - BFH, 14.12.1976 - VIII R 76/75
Für die Abgrenzung der künstlerischen gegenüber der gewerblichen Tätigkeit sind …
Auszug aus BFH, 11.02.2021 - VIII B 30/20
Holt das Gericht in Grenz- und Übergangsfällen kein Sachverständigengutachten ein, muss dies für die Verfahrensbeteiligten erkennbar sein; die besondere Sachkunde des Gerichts muss dann in den Urteilsgründen nachprüfbar dargelegt werden (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 01.06.2006 - IV B 200/04, BFHE 214, 168, BStBl II 2006, 709, unter II.3.b; Senatsurteil vom 14.12.1976 - VIII R 76/75, BFHE 121, 410, BStBl II 1977, 474). - BFH, 16.09.2014 - VIII R 5/12
Gewerbliche Tätigkeit einer Moderatorin von Verkaufssendungen
Auszug aus BFH, 11.02.2021 - VIII B 30/20
a) Eine künstlerische Tätigkeit übt ein Steuerpflichtiger nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) --neben weiteren Voraussetzungen-- nur dann aus, wenn er eine schöpferische Leistung mit einer gewissen Gestaltungshöhe vollbringt, d.h. eine Leistung, in der seine individuelle Anschauungsweise und seine besondere Gestaltungskraft zum Ausdruck kommen (…BFH-Urteile vom 23.09.1998 - XI R 71/97, BFH/NV 1999, 460; vom 04.11.2004 - IV R 63/02, BFHE 209, 116, BStBl II 2005, 362;… ebenso das vom FG zitierte BFH-Urteil vom 15.10.1998 - IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465, zum Einsatz von Schauspielern im Rahmen der Werbung; Senatsurteil vom 16.09.2014 - VIII R 5/12, BFHE 247, 214, BStBl II 2015, 217). - BFH, 15.10.1998 - IV R 1/97
GewSt-pflichtige Einnahmen eines Filmschauspielers; Herstellung von …
Auszug aus BFH, 11.02.2021 - VIII B 30/20
a) Eine künstlerische Tätigkeit übt ein Steuerpflichtiger nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) --neben weiteren Voraussetzungen-- nur dann aus, wenn er eine schöpferische Leistung mit einer gewissen Gestaltungshöhe vollbringt, d.h. eine Leistung, in der seine individuelle Anschauungsweise und seine besondere Gestaltungskraft zum Ausdruck kommen (…BFH-Urteile vom 23.09.1998 - XI R 71/97, BFH/NV 1999, 460; vom 04.11.2004 - IV R 63/02, BFHE 209, 116, BStBl II 2005, 362; ebenso das vom FG zitierte BFH-Urteil vom 15.10.1998 - IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465, zum Einsatz von Schauspielern im Rahmen der Werbung; Senatsurteil vom 16.09.2014 - VIII R 5/12, BFHE 247, 214, BStBl II 2015, 217). - BFH, 14.08.1980 - IV R 9/77
Einkünfte aus dem Verkauf von Bilder - Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit - …
Auszug aus BFH, 11.02.2021 - VIII B 30/20
Bei dieser kann auf die Feststellung der ausreichenden künstlerischen Gestaltungshöhe verzichtet werden, wenn den Werken nach der allgemeinen Verkehrsauffassung das Prädikat des Künstlerischen nicht abgesprochen werden kann und die Arbeiten ausschließlich auf das Hervorbringen einer ästhetischen Wirkung gerichtet sind (BFH-Beschluss vom 14.08.1980 - IV R 9/77, BFHE 131, 365, BStBl II 1981, 21; Schmidt/Wacker, EStG, 39. Aufl., § 18 Rz 66). - BFH, 23.09.1998 - XI R 71/97
"Künstlerische Tätigkeit" i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG
Auszug aus BFH, 11.02.2021 - VIII B 30/20
a) Eine künstlerische Tätigkeit übt ein Steuerpflichtiger nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) --neben weiteren Voraussetzungen-- nur dann aus, wenn er eine schöpferische Leistung mit einer gewissen Gestaltungshöhe vollbringt, d.h. eine Leistung, in der seine individuelle Anschauungsweise und seine besondere Gestaltungskraft zum Ausdruck kommen (BFH-Urteile vom 23.09.1998 - XI R 71/97, BFH/NV 1999, 460; vom 04.11.2004 - IV R 63/02, BFHE 209, 116, BStBl II 2005, 362;… ebenso das vom FG zitierte BFH-Urteil vom 15.10.1998 - IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465, zum Einsatz von Schauspielern im Rahmen der Werbung; Senatsurteil vom 16.09.2014 - VIII R 5/12, BFHE 247, 214, BStBl II 2015, 217).
- FG Düsseldorf, 12.08.2021 - 11 K 2430/18
Einstufung der Tätigkeit eines Diskjockey als künstlerische oder gewerbliche …
aa) Bei der zweckfreien Kunst kann auf die Feststellung einer ausreichenden künstlerischen Gestaltungshöhe verzichtet werden, wenn den Werken nach der allgemeinen Verkehrsauffassung das Prädikat des Künstlerischen nicht abgesprochen werden kann und die Arbeiten ausschließlich auf das Hervorbringen einer ästhetischen Wirkung gerichtet sind (BFH-Beschlüsse vom 14.08.1980 IV R 9/77, BFHE 131, 365, BStBl II 1981, 21, und vom 11.02.2021 VIII B 30/20, BFH/NV 2021, 789, Rz 4). - BFH, 16.05.2023 - VIII B 98/22
Zum Verlust des Rügerechts bei Verfahrensfehlern
b) Ausweislich des Sitzungsprotokolls hat der Kläger in der mündlichen Verhandlung einen Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens in Form einer Wissensprüfung gestellt und so zum Ausdruck gebracht, die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens durch das FG sei verfahrensfehlerhaft (BFH-Beschlüsse vom 11.02.2021 - VIII B 30/20, BFH/NV 2021, 789, Rz 6; vom 01.06.2006 - IV B 200/04, BFHE 214, 168, BStBl II 2006, 709, unter II.2.a [Rz 19]). - FG Düsseldorf, 21.03.2023 - 10 K 306/17
Einkommensteuer: Abgrenzung von Einkünften aus künstlerischer Tätigkeit und …
aa) Bei der zweckfreien Kunst kann auf die Feststellung einer ausreichenden künstlerischen Gestaltungshöhe verzichtet werden, wenn den Werken nach der allgemeinen Verkehrsauffassung das Prädikat des Künstlerischen nicht abgesprochen werden kann und die Arbeiten ausschließlich auf das Hervorbringen einer ästhetischen Wirkung gerichtet sind (vgl. BFH- Beschluss vom 11.2.2021 VIII B 30/20, BFH/NV 2021, 789 m.w.N.).