Rechtsprechung
BFH, 11.03.1998 - X B 146/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache bei Erhebung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 14.12.2001 - IV B 13/00
Systemanalytiker; ingenieurähnlicher Beruf
Auch insoweit ist daher unter Heranziehung der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur darzulegen, ob und ggf. von welcher Seite die aufgeworfenen Rechtsfragen umstritten sind (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. August 1996 XI B 208/95, BFH/NV 1997, 54, und vom 11. März 1998 X B 146/97, BFH/NV 1998, 1097). - BFH, 02.03.1999 - I B 132/98
Prüfungsanordnung gegenüber nach ausländischem Recht gegründeter KapG; …
Die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit erfordert grundsätzlich eine Auseinandersetzung mit den zu dieser Frage in der Rechtsprechung und im Schrifttum vertretenen Auffassungen (BFH-Beschlüsse vom 11. März 1998 X B 146/97, BFH/NV 1998, 1097;… in BFH/NV 1999, 65). - BFH, 06.06.2001 - XI B 130/99
Zugangsvermutung - Bekanntgabe - Verwaltungsakt - Versendung - Abgabenrecht - …
Soweit der Kläger geltend macht, die Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 AO 1977 verstoße gegen das Rechtsstaatsgebot des Art. 20 des Grundgesetzes (GG), genügt diese Behauptung allein zur Begründung der grundsätzlichen Bedeutung nicht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. März 1998 X B 146/97, BFH/NV 1998, 1097, m.w.N.). - FG Saarland, 07.09.1998 - 1 K 206/98
Einkommensteuer; § 10e EStG nicht für Auslandsobjekte
Nachdem der Bundesfinanzhhof - BFH - die Nichtzulassungsbeschwerde mit ausführlich begründetem Beschluß vom 11. März 1998 X B 146/97 als unzulässig verworfen hatte, ist das anhängige Verfahren im Juli 1998 fortgesetzt worden.Der BFH hat dieser Auffassung in seinem Beschluß vom 11. März 1998 X B 146/97 zugestimmt und ergänzend darauf hingewiesen, daß die Förderung des § 10 e EStG sowohl für unbeschränkt als auch beschränkt Steuerpflichtige gelte und nicht davon abhängig sei, wo der Steuerpflichtige dauerhaft seinen Wohnsitz habe (zustimmend ebenfalls: Heinicke, DStR 1998, 1338).
- FG München, 25.11.1998 - 1 K 4916/97
Abzugsfähigkeit von Renovierungsaufwendungen für ein Haus der Kläger …
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