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   BFH, 11.03.1998 - X B 146/97   

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https://dejure.org/1998,7050
BFH, 11.03.1998 - X B 146/97 (https://dejure.org/1998,7050)
BFH, Entscheidung vom 11.03.1998 - X B 146/97 (https://dejure.org/1998,7050)
BFH, Entscheidung vom 11. März 1998 - X B 146/97 (https://dejure.org/1998,7050)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache bei Erhebung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 14.12.2001 - IV B 13/00

    Systemanalytiker; ingenieurähnlicher Beruf

    Auch insoweit ist daher unter Heranziehung der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur darzulegen, ob und ggf. von welcher Seite die aufgeworfenen Rechtsfragen umstritten sind (z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. August 1996 XI B 208/95, BFH/NV 1997, 54, und vom 11. März 1998 X B 146/97, BFH/NV 1998, 1097).
  • BFH, 02.03.1999 - I B 132/98

    Prüfungsanordnung gegenüber nach ausländischem Recht gegründeter KapG;

    Die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit erfordert grundsätzlich eine Auseinandersetzung mit den zu dieser Frage in der Rechtsprechung und im Schrifttum vertretenen Auffassungen (BFH-Beschlüsse vom 11. März 1998 X B 146/97, BFH/NV 1998, 1097; in BFH/NV 1999, 65).
  • BFH, 06.06.2001 - XI B 130/99

    Zugangsvermutung - Bekanntgabe - Verwaltungsakt - Versendung - Abgabenrecht -

    Soweit der Kläger geltend macht, die Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 AO 1977 verstoße gegen das Rechtsstaatsgebot des Art. 20 des Grundgesetzes (GG), genügt diese Behauptung allein zur Begründung der grundsätzlichen Bedeutung nicht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. März 1998 X B 146/97, BFH/NV 1998, 1097, m.w.N.).
  • FG Saarland, 07.09.1998 - 1 K 206/98

    Einkommensteuer; § 10e EStG nicht für Auslandsobjekte

    Nachdem der Bundesfinanzhhof - BFH - die Nichtzulassungsbeschwerde mit ausführlich begründetem Beschluß vom 11. März 1998 X B 146/97 als unzulässig verworfen hatte, ist das anhängige Verfahren im Juli 1998 fortgesetzt worden.

    Der BFH hat dieser Auffassung in seinem Beschluß vom 11. März 1998 X B 146/97 zugestimmt und ergänzend darauf hingewiesen, daß die Förderung des § 10 e EStG sowohl für unbeschränkt als auch beschränkt Steuerpflichtige gelte und nicht davon abhängig sei, wo der Steuerpflichtige dauerhaft seinen Wohnsitz habe (zustimmend ebenfalls: Heinicke, DStR 1998, 1338).

  • FG München, 25.11.1998 - 1 K 4916/97

    Abzugsfähigkeit von Renovierungsaufwendungen für ein Haus der Kläger

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