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   BFH, 11.03.2008 - VII B 214/06   

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https://dejure.org/2008,9712
BFH, 11.03.2008 - VII B 214/06 (https://dejure.org/2008,9712)
BFH, Entscheidung vom 11.03.2008 - VII B 214/06 (https://dejure.org/2008,9712)
BFH, Entscheidung vom 11. März 2008 - VII B 214/06 (https://dejure.org/2008,9712)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Haftung eines GmbH-Geschäftsführers bei Insolvenz der GmbH; Sperrwirkung von § 93 InsO; Frage nach dem Umfang und der Zumutbarkeit gerichtlicher Sachaufklärung nicht grundsätzlich klärbar; erwarteter Kapitalzufluss; Mitwirkungspflicht des Haftungsschuldners; ...

  • Judicialis

    AO § 34; ; AO § 69; ; InsO § 92; ; InsO § 92 Satz 1; ; InsO § 93; ; FGO § 76; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 1; ; HGB § 128; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Geschäftsführers bei Insolvenz der GmbH

  • datenbank.nwb.de

    Haftung eines GmbH-Geschäftsführers bei Insolvenz der GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 29.10.1998 - X B 132/98

    NZB; fehlerhafte Beweiswürdigung; Verstoß gegen Denkgesetze

    Auszug aus BFH, 11.03.2008 - VII B 214/06
    Eine fehlerhafte Würdigung von Beweisen oder eine fehlerhafte Bewertung und Gewichtung von Indizien stellen jedoch keine Verfahrensfehler, sondern allenfalls einen materiell-rechtlichen Mangel dar, der nicht zur Zulassung der Revision führt (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs vom 29. Oktober 1998 X B 132/98, BFH/NV 1999, 510, und vom 24. August 2001 XI B 152/00, BFH/NV 2002, 199).
  • BFH, 24.08.2001 - XI B 152/00

    Zulässigkeit der Beschwerde - Unzulässige Beschwerde - Beschwerdeschrift -

    Auszug aus BFH, 11.03.2008 - VII B 214/06
    Eine fehlerhafte Würdigung von Beweisen oder eine fehlerhafte Bewertung und Gewichtung von Indizien stellen jedoch keine Verfahrensfehler, sondern allenfalls einen materiell-rechtlichen Mangel dar, der nicht zur Zulassung der Revision führt (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs vom 29. Oktober 1998 X B 132/98, BFH/NV 1999, 510, und vom 24. August 2001 XI B 152/00, BFH/NV 2002, 199).
  • BFH, 02.11.2001 - VII B 155/01

    KG: Geschäftsführerhaftung und Sperrwirkung nach § 93 InsO

    Auszug aus BFH, 11.03.2008 - VII B 214/06
    Wie der Senat unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte von § 93 InsO bereits entschieden hat, erstreckt sich die Sperrwirkung von § 93 InsO nur auf die Haftung des Gesellschafters gemäß § 128 des Handelsgesetzbuchs und nicht auf etwaig bestehende außergesellschaftsrechtliche Individualhaftungsansprüche, sodass eine haftungsrechtliche Inanspruchnahme nach § 69 AO auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich ist (Senatsbeschluss vom 2. November 2001 VII B 155/01, BFHE 197, 1, BStBl II 2002, 73).
  • BFH, 24.03.2004 - VII B 317/03

    Geschäftsführerhaftung

    Auszug aus BFH, 11.03.2008 - VII B 214/06
    Allein das Vertrauen darauf, die Steuerrückstände durch Realisierung von Außenständen ausgleichen zu können, reicht für einen Haftungsausschluss nicht aus (Senatsentscheidungen vom 24. März 2004 VII B 317/03, BFH/NV 2004, 1069, und vom 20. Januar 1998 VII R 80/97, BFH/NV 1998, 814).
  • BFH, 20.01.1998 - VII R 80/97

    Haftung des Vereinsvorsitzenden für Lohnsteuer

    Auszug aus BFH, 11.03.2008 - VII B 214/06
    Allein das Vertrauen darauf, die Steuerrückstände durch Realisierung von Außenständen ausgleichen zu können, reicht für einen Haftungsausschluss nicht aus (Senatsentscheidungen vom 24. März 2004 VII B 317/03, BFH/NV 2004, 1069, und vom 20. Januar 1998 VII R 80/97, BFH/NV 1998, 814).
  • FG Schleswig-Holstein, 01.12.2005 - 2 K 174/04

    Steuerzahlung als insolvenzrechtlich anfechtbare Handlung

    Auszug aus BFH, 11.03.2008 - VII B 214/06
    Gefordert wird eine Handlung, z.B. eine Pflichtverletzung gegenüber allen Gläubigern durch Beschädigung oder Verschleuderung von Massegegenständen oder pflichtwidrige Anerkennung von Absonderungs- und Aussonderungsrechten, die zu einem Gesamtschaden an der Masse geführt hat (vgl. Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 1. Dezember 2005 2 K 174/04, Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 321; Eickmann in Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, 4. Aufl., § 92 Rz 7).
  • BFH, 14.10.1998 - VII B 102/98

    Konkurs; Auskunftspflicht

    Auszug aus BFH, 11.03.2008 - VII B 214/06
    Entgegen der Auffassung des FG kann sich ein GmbH-Geschäftsführer zwar grundsätzlich darauf berufen, an der Vorlage von Unterlagen, aus denen die Verbindlichkeiten der von ihm vertretenen GmbH hervorgehen, gehindert zu sein, weil sich diese beim Insolvenzverwalter befinden (Senatsentscheidungen vom 15. Oktober 1996 VII B 119/96, BFH/NV 1997, 514, und vom 14. Oktober 1998 VII B 102/98, BFH/NV 1999, 447); jedoch gilt dieser Grundsatz nicht uneingeschränkt.
  • BGH, 04.07.2002 - IX ZR 265/01

    Inanspruchnahme des persönlich haftenden Gesellschafters für Steuerschulden in

    Auszug aus BFH, 11.03.2008 - VII B 214/06
    Im Interesse der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger schließen diese insolvenzrechtlichen Vorschriften aus, dass sich einzelne Gläubiger durch einen schnelleren Zugriff Sondervorteile verschaffen (BGH-Urteil vom 4. Juli 2002 IX ZR 265/01, BGHZ 151, 245, BStBl II 2002, 786).
  • BFH, 15.10.1996 - VII B 119/96
    Auszug aus BFH, 11.03.2008 - VII B 214/06
    Entgegen der Auffassung des FG kann sich ein GmbH-Geschäftsführer zwar grundsätzlich darauf berufen, an der Vorlage von Unterlagen, aus denen die Verbindlichkeiten der von ihm vertretenen GmbH hervorgehen, gehindert zu sein, weil sich diese beim Insolvenzverwalter befinden (Senatsentscheidungen vom 15. Oktober 1996 VII B 119/96, BFH/NV 1997, 514, und vom 14. Oktober 1998 VII B 102/98, BFH/NV 1999, 447); jedoch gilt dieser Grundsatz nicht uneingeschränkt.
  • BFH, 17.09.2019 - VII R 5/18

    Tabelleneintrag im Insolvenzverfahren gemäß § 178 Abs. 3 InsO auch im

    Behauptet ein (ehemaliger) Geschäftsführer, die während der Zeit, in der er (mangels schriftlicher Aufgabenverteilung verantwortlicher) Geschäftsführer war, abgegebenen Lohnsteueranmeldungen seien unzutreffend gewesen, die Löhne seien nicht oder nicht vollständig ausgezahlt worden, so liegt die Aufklärung dieses Widerspruchs in seiner Verantwortungssphäre, denn er behauptet mit der nicht vollständigen Auszahlung der angemeldeten Löhne und Gehälter eine für ihn haftungsmindernde Tatsache (Senatsurteil vom 12.07.1988 - VII R 3/85, BFH/NV 1989, 7; Senatsbeschluss vom 11.03.2008 - VII B 214/06, BFH/NV 2008, 1291).
  • BFH, 15.11.2012 - VII B 105/12

    Nichtanwendung des § 93 InsO (Einziehungsbefugnis des Insolvenzverwalters) auf

    Für eine Neubewertung des gesetzgeberischen Willens besteht angesichts des klaren Ausnahmecharakters des § 93 InsO keine Veranlassung: Der Gesetzgeber wollte nicht regeln, dass und welche Haftungsansprüche gegen die Gesellschafter aus der Einziehungsbefugnis des Insolvenzverwalters ausgenommen sind, sondern die anderweitig nicht bestehende treuhänderische Befugnis des Insolvenzverwalters schaffen, die Forderungen der Gesellschaftsgläubiger gegen die Gesellschaft gebündelt einzuziehen, um einen Wettlauf der Gläubiger bei der Inanspruchnahme der persönlich haftenden Gesellschafter zu verhindern, den Haftungsanspruch der Gläubiger der Masse zuzuführen und auf diese Weise den Grundsatz der gleichmäßigen Befriedigung der Insolvenzgläubiger auf die Gesellschafterhaftung auszudehnen (Senatsbeschluss vom 11. März 2008 VII B 214/06, BFH/NV 2008, 129; BGH-Urteil vom 9. Oktober 2008 IX ZR 138/06, BGHZ 178, 171).
  • BFH, 13.12.2018 - V R 65/16

    Zu den materiellen Merkmalen des Vorsteuerabzugs

    Der Kläger hat aber keinen ordnungsgemäßen Beweisantrag gestellt, denn zur ordnungsgemäßen Benennung eines zu vernehmenden Zeugen gehört die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift (BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 2013 X B 71/12, BFH/NV 2013, 579; vom 3. Mai 2010 VIII B 72/09, BFH/NV 2010, 1474; vom 11. März 2008 VII B 214/06, BFH/NV 2008, 1291; vom 26. Februar 2004 VII B 174/03, n.v.; vom 4. Juni 1996 I B 202/94, BFH/NV 1996, 914).
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