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   BFH, 11.03.2010 - VI R 7/08   

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https://dejure.org/2010,577
BFH, 11.03.2010 - VI R 7/08 (https://dejure.org/2010,577)
BFH, Entscheidung vom 11.03.2010 - VI R 7/08 (https://dejure.org/2010,577)
BFH, Entscheidung vom 11. März 2010 - VI R 7/08 (https://dejure.org/2010,577)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse - Übernahme von Kosten für eine Regenerierungskur eines Fluglotsen durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • openjur.de

    Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse; Übernahme von Kosten für eine Regenerierungskur eines Fluglotsen durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1
    Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse - Übernahme von Kosten für eine Regenerierungskur eines Fluglotsen durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • Bundesfinanzhof

    Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse - Übernahme von Kosten für eine Regenerierungskur eines Fluglotsen durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 1997
    Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse - Übernahme von Kosten für eine Regenerierungskur eines Fluglotsen durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • IWW
  • hensche.de

    Lohn, Lohnsteuer

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse - Übernahme von Kosten für eine Regenerierungskur eines Fluglotsen durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • rewis.io

    Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse - Übernahme von Kosten für eine Regenerierungskur eines Fluglotsen durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arbeitslohn: Übernahme von Kurkosten muss Arbeitnehmer versteuern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Aufteilung einer einheitlich zu beurteilenden Sachzuwendung an Arbeitnehmer in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse; Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • datenbank.nwb.de

    Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse; Übernahme von Kosten für eine Regenerierungskur eines Fluglotsen durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufteilung einer einheitlich zu beurteilenden Sachzuwendung an Arbeitnehmer in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse; Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Übernahme von Kurkosten durch Arbeitgeber ist Arbeitslohn

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein geldwerter Vorteil bei Übernahme der Kurkosten durch Arbeitgeber

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fluglotse muss regelmäßig zur Kur - Übernimmt die Arbeitgeberin die Kosten, stellt dies zu versteuernden Arbeitslohn dar

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Übernahme von Kurkosten durch Arbeitgeber

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Die Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber führt grundsätzlich zu Arbeitslohn

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kur des Arbeitnehmers + Arbeitgeber übernimmt die Kosten: Arbeitslohn

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerlich kann Kur nur einheitlich bewertet werden

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 228, 505
  • NZA 2010, 752
  • NJ 2010, 395
  • DB 2010, 1098
  • DB 2010, 16
  • BStBl II 2010, 763
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BFH, 09.05.2019 - VI R 28/17

    Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarung kein Arbeitslohn

    Dies gilt auch, wenn die Zuwendung für den Arbeitnehmer mit angenehmen Begleitumständen verbunden ist (Senatsurteile vom 21. November 2018 - VI R 10/17, BFHE 263, 196, Rz 14, und vom 11. März 2010 - VI R 7/08, BFHE 228, 505, BStBl II 2010, 763, Rz 14).
  • FG Bremen, 23.03.2011 - 1 K 150/09

    Bereitstellung von vergünstigten Mitgliedschaften für Arbeitnehmer in

    Auch unter Berücksichtigung des Urteils des BFH vom 10. März 2010 (VI R 7/08) sei eine Aufteilung von Kosten in einen betriebsfunktionalen Bereich und einen geldwerten Bereich möglich, wenn die entsprechende Zuwendung sowohl Elemente beinhalte, bei denen die betriebliche Zielsetzung des Arbeitgebers ganz im Vordergrund stehe, als auch Bestandteile umfasse, deren Zuwendung sich als geldwerter Vorteil darstelle.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes führt die Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber grundsätzlich zu Arbeitslohn der betroffenen Arbeitnehmer, während vom Arbeitgeber veranlasste unentgeltliche Vorsorgeuntersuchungen seiner leitenden Angestellten sowie Maßnahmen zur Vermeidung berufsbedingter Krankheiten im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen können (vgl. BFH-Urteile vom 11. März 2010 VI R 7/08, BFHE 228, 505, BStBl II 2010, 763).

    Die Aufteilung der Zuwendung der Klägerin an ihrer Arbeitnehmer in Arbeitslohn und in solche Zuwendungen mit betrieblichem Eigeninteresse scheidet dann aus, wenn die genannten Veranlassungsbeiträge so ineinandergreifen, dass eine Trennung nicht möglich und daher von einer einheitlich zu beurteilenden Zuwendung auszugehen ist (vgl. BFH-Urteile vom 11. März 2010 VI R 7/08, BFHE 228, 505, BStBl II 2010, 763).

  • BFH, 21.11.2018 - VI R 10/17

    "Sensibilisierungswoche' als Arbeitslohn

    Dies gilt auch, wenn die Zuwendung für den Arbeitnehmer mit angenehmen Begleitumständen verbunden ist (Senatsurteil vom 11. März 2010 VI R 7/08, BFHE 228, 505, BStBl II 2010, 763, Rz 14).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist z.B. in der Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber grundsätzlich Arbeitslohn zu sehen (Urteile vom 5. November 1993 VI R 56/93, BFH/NV 1994, 313; vom 31. Oktober 1986 VI R 73/83, BFHE 148, 61, BStBl II 1987, 142, und in BFHE 228, 505, BStBl II 2010, 763; s. aber Urteil vom 24. Januar 1975 VI R 242/71, BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340).

  • FG Schleswig-Holstein, 23.01.2012 - 5 K 64/11

    Unentgeltliche Mahlzeitengewährung an angestellte Betreuer eines Kinderheims kein

    Demgegenüber sind solche Vorteile kein Arbeitslohn, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweisen (vgl. BFH, Urteil vom 11. März 2010 VI R 7/08 m.w.N. zur Rechtsprechung).

    Je höher aus Sicht des Arbeitnehmers die Bereicherung anzusetzen ist, desto geringer zählt das aus der Sicht des Arbeitgebers vorhandene eigenbetriebliche Interesse (vgl. BFH, Urteil vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFHE 212, 574, BStBl II 2006, 691, vom 11. März 2010 VI R 7/08, BFHE 228, 505, BStBl II 2010, 763).

    Dies gilt auch, wenn die Zuwendung für den Arbeitnehmer mit angenehmen Begleitumständen verbunden ist (vgl. BFH, Urteil vom 11. März 2010 VI R 7/08, BFHE 228, 505, BStBl II 2010 763).

  • FG Baden-Württemberg, 05.05.2015 - 6 K 115/13

    Abgrenzung zwischen Betriebsveranstaltung und betrieblicher

    Arbeitslohn liegt nach ständiger Rechtsprechung des BFH unter anderem dann nicht vor, wenn die Arbeitnehmer durch Sachzuwendungen des Arbeitgebers zwar bereichert werden, der Arbeitgeber jedoch mit seinen Leistungen ganz überwiegend ein eigenbetriebliches Interesse verfolgt (zuletzt BFH-Urteile vom 16. Oktober 2013 - VI R 78/12, BFHE 243, 242, BStBl II 2015, 495, vom 11. März 2010 - VI R 7/08, BFHE 228, 505, BStBl II 2010, 763, vom 21. Januar 2010 - VI R 2/08, BFHE 228, 80, BStBl II 2010, 639, und vom 21. Januar 2010 - VI R 51/08, BFHE 228, 85, BStBl II 2010, 700).
  • FG Sachsen, 16.03.2016 - 2 K 192/16

    Vorliegen eines einkommensteuerpflichtigen Arbeitslohns bei Beiträgen des

    Die Leistungen waren auch keine notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung; für diesen Fall wäre der Vorteil kein Arbeitslohn (BFH-Urteile vom 11.3.2010 - VI R 7/08, BStBl II 2010, 763, BFHE 228, 505 und vom 19.11.2015- VI R 74/14, DStR 2016, 298).
  • FG Düsseldorf, 26.01.2017 - 9 K 3682/15

    Einkommensteuerliche Inanspruchnahme im Zusammenhang mit Arbeitnehmern gewährten

    Demgegenüber sind solche Vorteile kein Arbeitslohn, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweisen (Bundesfinanzhof -BFH- Urteil vom 11.3.2010 VI R 7/08, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2010, 763 m.w.N.).

    Dann kommt eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse in Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 11.3.2010 VI R 7/08, BStBl II 2010, 763 m.w.N.).

  • BFH, 24.09.2013 - VI R 8/11

    Zuschüsse zur freiwilligen Rentenversicherung als Arbeitslohn

    Das ist der Fall, wenn sich aus den Begleitumständen wie Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seiner besonderen Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck ergibt, dass diese Zielsetzung ganz im Vordergrund steht und ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden kann (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Mai 2001 VI R 177/99, BFHE 195, 373, BStBl II 2001, 671; vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367; vom 11. März 2010 VI R 7/08, BFHE 228, 505, BStBl II 2010, 763).
  • FG Münster, 01.10.2015 - 5 K 1994/13

    Sachzuwendung an Mitarbeiter; unentgeltliche Wertabgabe

    Eine Aufteilung in unentgeltlicher Zuwendung i.S. des § 3 Abs. 9a UStG und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse kommt vorliegend nicht in Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 11.3.2010 VI R 7/08, BStBl II 2010, 763 m.w.N.).
  • BFH, 07.05.2014 - VI R 28/13

    Regelungsgehalt einer Lohnsteueranrufungsauskunft - kein Anspruch auf bestimmten

    Im Streitfall hat die Finanzbehörde auf der Grundlage des ihr in der Anrufungsauskunft zur Prüfung vorgelegten Sachverhalts unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BFH (z.B. Senatsurteile vom 30. Mai 2001 VI R 177/99, BFHE 195, 373, BStBl II 2001, 671; vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFHE 212, 574, BStBl II 2006, 691; vom 11. März 2010 VI R 7/08, BFHE 228, 505, BStBl II 2010, 763) die Auffassung vertreten, im Streitfall liege Arbeitslohn vor, weil die Teilnahme an der Sensibilisierungswoche nicht im ganz überwiegenden Interesse der Klägerin gelegen habe.

    Diese Würdigung der Umstände des Streitfalls widerspricht weder ersichtlich dem Gesetz noch der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z.B. Senatsurteil in BFHE 228, 505, BStBl II 2010, 763).

  • FG Baden-Württemberg, 19.04.2021 - 10 K 577/21

    Zur Pauschalierung der Einkommensteuer gemäß § 37b EStG bei Sachzuwendungen von

  • FG Hamburg, 17.09.2015 - 2 K 54/15

    Unentgeltliche Mahlzeitengestellung an Mitarbeiter auf einer Offshore-Plattform

  • FG Düsseldorf, 18.04.2013 - 16 K 922/12

    Arbeitslohn durch Zuwendung einer Maßnahme der allgemeinen Gesundheitsvorsorge -

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.09.2020 - 2 K 1486/17

    Zur Frage, ob Beitragszahlungen einer Partnerschaftsgesellschaft für angestellte

  • FG Köln, 14.02.2013 - 13 K 2940/12

    Vorliegen steuerlicher Erfassung eines geldwerten Vorteils gem. § 8 EStG für die

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2021 - 1 K 65/15

    Arbeitslohn bei uneingeschränkter privater Nutzungserlaubnis eines für Zwecke der

  • FG Baden-Württemberg, 16.07.2010 - 10 K 4686/09

    Kurkosten als Werbungskosten - Abzugsfähigkeit von Kosten für eine Tonfeldstudio

  • LSG Thüringen, 26.09.2017 - L 6 R 284/13

    Sonderversorgung der Angehörigen der Zollverwaltung - ehemalige DDR -

  • FG Thüringen, 14.10.2021 - 1 K 655/17

    Versteuerung von Aufwendungen von "Gesundheitstagen" für Mitarbeiter als

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