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   BFH, 11.03.2013 - I B 95/12   

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https://dejure.org/2013,16528
BFH, 11.03.2013 - I B 95/12 (https://dejure.org/2013,16528)
BFH, Entscheidung vom 11.03.2013 - I B 95/12 (https://dejure.org/2013,16528)
BFH, Entscheidung vom 11. März 2013 - I B 95/12 (https://dejure.org/2013,16528)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Rüge des Verstoßes gegen die Gewährung eines fairen Verfahrens

  • openjur.de

    Rüge des Verstoßes gegen die Gewährung eines fairen Verfahrens

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Rüge des Verstoßes gegen die Gewährung eines fairen Verfahrens

  • Bundesfinanzhof

    Rüge des Verstoßes gegen die Gewährung eines fairen Verfahrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Rüge des Verstoßes gegen die Gewährung eines fairen Verfahrens

  • rewis.io

    Rüge des Verstoßes gegen die Gewährung eines fairen Verfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 96 Abs. 2
    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • datenbank.nwb.de

    Prozessfürsorgepflicht des § 76 Abs. 2 FGO begründet keine Hinweispflicht des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.10.1992 - IV R 123/92

    Wirkungen einer Zurücknahme der Klage hinsichtliche dem Einheitswert von

    Auszug aus BFH, 11.03.2013 - I B 95/12
    Aufgrund der Klagerücknahme (betreffend Umsatzsteuer 2007) hat der Senat nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung (vgl. Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 143 Rz 7) über die Kosten des gesamten Verfahrens (Klageverfahren und Beschwerdeverfahren) zu entscheiden (§ 143 FGO; BFH-Beschlüsse vom 10. Juni 2005 V B 103/04, juris; BFH-Beschluss vom 14. Oktober 1992 IV R 123/92, BFH/NV 1993, 488).
  • BFH, 25.08.2000 - VII B 30/00

    Grundsatz der anteiligen Tilgung; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 11.03.2013 - I B 95/12
    Der Vortrag lässt nicht nur außer Acht, dass die Prozessfürsorgepflicht des § 76 Abs. 2 FGO, die in erster Linie der Gewährleistung eines fairen Verfahrens, der Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör sowie der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen dient (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. November 2007 VIII B 25/07, BFH/NV 2008, 241), auch bei Rechtsunkundigen keine umfassende Hinweispflicht begründet (z.B. BFH-Beschluss vom 20. Juli 2011 X B 36/11, BFH/NV 2011, 2079; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 76 Rz 54, m.w.N.) und der Beschwerdeführer --selbst bei Vorliegen eines Verstoßes gegen die aus § 76 Abs. 2 FGO einzelfallbezogen abzuleitenden Pflichten (vgl. zur Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung z.B. BFH-Beschluss vom 25. August 2000 VII B 30/00, BFH/NV 2001, 294)-- die Entscheidungserheblichkeit des gerügten Verfahrensmangels für das vorinstanzliche Urteil darzulegen hat (BFH-Beschlüsse vom 1. April 2008 X B 224/07, BFH/NV 2008, 1187; vom 1. April 2008 X B 135/07, juris).
  • BFH, 10.06.2005 - V B 103/04

    Mitentscheidung über die Kosten im Beschluss

    Auszug aus BFH, 11.03.2013 - I B 95/12
    Aufgrund der Klagerücknahme (betreffend Umsatzsteuer 2007) hat der Senat nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung (vgl. Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 143 Rz 7) über die Kosten des gesamten Verfahrens (Klageverfahren und Beschwerdeverfahren) zu entscheiden (§ 143 FGO; BFH-Beschlüsse vom 10. Juni 2005 V B 103/04, juris; BFH-Beschluss vom 14. Oktober 1992 IV R 123/92, BFH/NV 1993, 488).
  • BFH, 06.11.2007 - VIII B 25/07

    Verfahrensverstöße - Nichterhebung von Beweisen - Hinweispflicht des Gerichts -

    Auszug aus BFH, 11.03.2013 - I B 95/12
    Der Vortrag lässt nicht nur außer Acht, dass die Prozessfürsorgepflicht des § 76 Abs. 2 FGO, die in erster Linie der Gewährleistung eines fairen Verfahrens, der Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör sowie der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen dient (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. November 2007 VIII B 25/07, BFH/NV 2008, 241), auch bei Rechtsunkundigen keine umfassende Hinweispflicht begründet (z.B. BFH-Beschluss vom 20. Juli 2011 X B 36/11, BFH/NV 2011, 2079; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 76 Rz 54, m.w.N.) und der Beschwerdeführer --selbst bei Vorliegen eines Verstoßes gegen die aus § 76 Abs. 2 FGO einzelfallbezogen abzuleitenden Pflichten (vgl. zur Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung z.B. BFH-Beschluss vom 25. August 2000 VII B 30/00, BFH/NV 2001, 294)-- die Entscheidungserheblichkeit des gerügten Verfahrensmangels für das vorinstanzliche Urteil darzulegen hat (BFH-Beschlüsse vom 1. April 2008 X B 224/07, BFH/NV 2008, 1187; vom 1. April 2008 X B 135/07, juris).
  • BFH, 01.04.2008 - X B 135/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen

    Auszug aus BFH, 11.03.2013 - I B 95/12
    Der Vortrag lässt nicht nur außer Acht, dass die Prozessfürsorgepflicht des § 76 Abs. 2 FGO, die in erster Linie der Gewährleistung eines fairen Verfahrens, der Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör sowie der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen dient (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. November 2007 VIII B 25/07, BFH/NV 2008, 241), auch bei Rechtsunkundigen keine umfassende Hinweispflicht begründet (z.B. BFH-Beschluss vom 20. Juli 2011 X B 36/11, BFH/NV 2011, 2079; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 76 Rz 54, m.w.N.) und der Beschwerdeführer --selbst bei Vorliegen eines Verstoßes gegen die aus § 76 Abs. 2 FGO einzelfallbezogen abzuleitenden Pflichten (vgl. zur Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung z.B. BFH-Beschluss vom 25. August 2000 VII B 30/00, BFH/NV 2001, 294)-- die Entscheidungserheblichkeit des gerügten Verfahrensmangels für das vorinstanzliche Urteil darzulegen hat (BFH-Beschlüsse vom 1. April 2008 X B 224/07, BFH/NV 2008, 1187; vom 1. April 2008 X B 135/07, juris).
  • BFH, 01.04.2008 - X B 224/07

    Ordnungsgemäße Darlegung von Verfahrensmängeln: Verletzung der richterlichen

    Auszug aus BFH, 11.03.2013 - I B 95/12
    Der Vortrag lässt nicht nur außer Acht, dass die Prozessfürsorgepflicht des § 76 Abs. 2 FGO, die in erster Linie der Gewährleistung eines fairen Verfahrens, der Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör sowie der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen dient (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. November 2007 VIII B 25/07, BFH/NV 2008, 241), auch bei Rechtsunkundigen keine umfassende Hinweispflicht begründet (z.B. BFH-Beschluss vom 20. Juli 2011 X B 36/11, BFH/NV 2011, 2079; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 76 Rz 54, m.w.N.) und der Beschwerdeführer --selbst bei Vorliegen eines Verstoßes gegen die aus § 76 Abs. 2 FGO einzelfallbezogen abzuleitenden Pflichten (vgl. zur Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung z.B. BFH-Beschluss vom 25. August 2000 VII B 30/00, BFH/NV 2001, 294)-- die Entscheidungserheblichkeit des gerügten Verfahrensmangels für das vorinstanzliche Urteil darzulegen hat (BFH-Beschlüsse vom 1. April 2008 X B 224/07, BFH/NV 2008, 1187; vom 1. April 2008 X B 135/07, juris).
  • BFH, 20.07.2011 - X B 36/11

    Gewährleistung eines fairen Verfahrens - Hinweispflicht des FG - Begründung der

    Auszug aus BFH, 11.03.2013 - I B 95/12
    Der Vortrag lässt nicht nur außer Acht, dass die Prozessfürsorgepflicht des § 76 Abs. 2 FGO, die in erster Linie der Gewährleistung eines fairen Verfahrens, der Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör sowie der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen dient (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. November 2007 VIII B 25/07, BFH/NV 2008, 241), auch bei Rechtsunkundigen keine umfassende Hinweispflicht begründet (z.B. BFH-Beschluss vom 20. Juli 2011 X B 36/11, BFH/NV 2011, 2079; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 76 Rz 54, m.w.N.) und der Beschwerdeführer --selbst bei Vorliegen eines Verstoßes gegen die aus § 76 Abs. 2 FGO einzelfallbezogen abzuleitenden Pflichten (vgl. zur Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung z.B. BFH-Beschluss vom 25. August 2000 VII B 30/00, BFH/NV 2001, 294)-- die Entscheidungserheblichkeit des gerügten Verfahrensmangels für das vorinstanzliche Urteil darzulegen hat (BFH-Beschlüsse vom 1. April 2008 X B 224/07, BFH/NV 2008, 1187; vom 1. April 2008 X B 135/07, juris).
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