Rechtsprechung
BFH, 11.04.2013 - III R 11/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Prozesszinsen nach Klagerücknahme bei schuldhaft verspätetem Vorbringen - "Erledigung des Rechtsstreits" i. S. des § 236 Abs. 2 Nr. 1 AO - Anwendungsbereich von § 236 Abs. 3 AO
- IWW
- openjur.de
Prozesszinsen nach Klagerücknahme bei schuldhaft verspätetem Vorbringen; "Erledigung des Rechtsstreits" i.S. des § 236 Abs. 2 Nr. 1 AO; Anwendungsbereich von § 236 Abs. 3 AO
- Bundesfinanzhof
AO § 236 Abs 1, AO § 236 Abs 2 Nr 1, AO § 236 Abs 3, FGO § 72, FGO § 137 S 1, FGO § 138 Abs 2
Prozesszinsen nach Klagerücknahme bei schuldhaft verspätetem Vorbringen - "Erledigung des Rechtsstreits" i.S. des § 236 Abs. 2 Nr. 1 AO - Anwendungsbereich von § 236 Abs. 3 AO - Bundesfinanzhof
Prozesszinsen nach Klagerücknahme bei schuldhaft verspätetem Vorbringen - "Erledigung des Rechtsstreits" i.S. des § 236 Abs. 2 Nr. 1 AO - Anwendungsbereich von § 236 Abs. 3 AO
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 236 Abs 1 AO, § 236 Abs 2 Nr 1 AO, § 236 Abs 3 AO, § 72 FGO, § 137 S 1 FGO
Prozesszinsen nach Klagerücknahme bei schuldhaft verspätetem Vorbringen - "Erledigung des Rechtsstreits" i.S. des § 236 Abs. 2 Nr. 1 AO - Anwendungsbereich von § 236 Abs. 3 AO - cpm-steuerberater.de
Prozesszinsen nach Klagerücknahme bei schuldhaft verspätetem Vorbringen – “Erledigung des Rechtsstreits” i.S. des § 236 Abs. 2 Nr. 1 AO – Anwendungsbereich von § 236 Abs. 3 AO
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prozesszinsen nach Klagerücknahme bei schuldhaft verspätetem Vorbringen; Begriff der Erledigung des Rechtsstreits im Sinne von § 236 Abs. 2 Nr. 1 AO
- datenbank.nwb.de
Prozesszinsen nach Klagerücknahme bei schuldhaft verspätetem Vorbringen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Prozesszinsen nach Klagerücknahme
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anspruch auf Festsetzung von Prozesszinsen nach einer Klagerücknahme bei schuldhaft verspätetem Vorbringen; Begriffsbestimmung der Erledigung des Rechtsstreits i.S.v. § 236 Abs. 2 Nr. 1 AO
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Prozesszinsen nach Klagerücknahme
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 26.01.2012 - 2 K 440/11
- BFH, 11.04.2013 - III R 11/12
Papierfundstellen
- BFHE 241, 124
- DB 2013, 1949
- BStBl II 2013, 665
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 06.02.2014 - VI R 61/12
Nachweis der Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen für einen …
Vielmehr muss die auf den Wortlaut abstellende Auslegung zu einem sinnwidrigen, zu einem der wirtschaftlichen Vernunft widersprechenden Ergebnis oder zu einem so unsinnigen Ergebnis führen, dass es vom Gesetzgeber nicht gewollt sein kann (BFH-Urteil vom 11. April 2013 III R 11/12, BFHE 241, 124, BStBl II 2013, 665, m.w.N.). - FG Köln, 10.06.2015 - 9 K 2384/09
Steuerliche Zurechnung der Forderung aus einem Treuhandverhältnis zum Erwerb der …
Im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gewaltenteilung ist eine teleologische Extension allerdings nur dann gerechtfertigt, wenn die auf den Wortlaut abstellende Auslegung zu einem sinnwidrigen, einem der wirtschaftlichen Vernunft widersprechenden oder einem so unsinnigen Ergebnis führen würde, wie es vom Gesetzgeber schlichtweg nicht gewollt sein kann (BFH-Urteile vom 11. April 2013 III R 11/12, BFHE 241, 124, BStBl II 2013, 665, m.w.N.; vom 6. Februar 2014 VI R 61/12, BFHE 244, 395, BStBl II 2014, 458). - FG Hamburg, 22.02.2019 - 4 K 53/18
Anspruch auf Prozesszinsen nach § 236 AO - Keine unzulässige teleologische …
Vielmehr muss die auf den Wortlaut abstellende Auslegung zu einem sinnwidrigen Ergebnis, zu einem der wirtschaftlichen Vernunft widersprechenden Ergebnis oder zu einem so unsinnigen Ergebnis führen, dass es vom Gesetzgeber nicht gewollt sein kann (vgl. BFH, Urteil vom 11.04.2013, III R 11/12, BFHE 241, 124; BFH, Urteil vom 19.07.2018, IV R 39/10, BFHE 262, 149): Eine teleologische Reduktion kommt dagegen grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der weite Wortlaut der Vorschrift Folge einer bewussten rechtspolitischen Entscheidung des Gesetzgebers ist (BFH, Urteil vom 17.10.2001, III R 3/01, BFHE 197, 85).