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   BFH, 11.04.2017 - IX R 4/16   

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https://dejure.org/2017,29356
BFH, 11.04.2017 - IX R 4/16 (https://dejure.org/2017,29356)
BFH, Entscheidung vom 11.04.2017 - IX R 4/16 (https://dejure.org/2017,29356)
BFH, Entscheidung vom 11. April 2017 - IX R 4/16 (https://dejure.org/2017,29356)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Nachträgliche Anschaffungskosten einer Beteiligung i. S. des § 17 EStG - Verzicht auf die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens - Erforderlichkeit einer wirtschaftlichen Belastung - Bilanzierungsfähiger Vermögensvorteil als Merkmal einer verdeckten Einlage

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 17, HGB § 255, KredWG § 18, FGO § 68, FGO § 100, FGO § 121, EStG VZ 2009
    Nachträgliche Anschaffungskosten einer Beteiligung i.S. des § 17 EStG - Verzicht auf die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens - Erforderlichkeit einer wirtschaftlichen Belastung - Bilanzierungsfähiger Vermögensvorteil als Merkmal einer verdeckten Einlage

  • Bundesfinanzhof

    Nachträgliche Anschaffungskosten einer Beteiligung i.S. des § 17 EStG - Verzicht auf die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens - Erforderlichkeit einer wirtschaftlichen Belastung - Bilanzierungsfähiger Vermögensvorteil als Merkmal einer verdeckten Einlage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 EStG 2009, § 255 HGB, § 18 KredWG, § 68 FGO, § 100 FGO
    Nachträgliche Anschaffungskosten einer Beteiligung i.S. des § 17 EStG - Verzicht auf die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens - Erforderlichkeit einer wirtschaftlichen Belastung - Bilanzierungsfähiger Vermögensvorteil als Merkmal einer verdeckten Einlage

  • IWW

    § 17 des Einkommensteuergesetzes, § ... 17 Abs. 1 EStG, § 17 EStG, § 39 der Abgabenordnung, §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 68 Satz 1 FGO, § 68 FGO, §§ 121, 100 FGO, § 255 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB), § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 32a Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, § 18 Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen, § 118 Abs. 2 FGO, § 18 KWG, § 121 Satz 1 FGO, § 135 Abs. 1, § 136 Abs. 1 Satz 3 FGO

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Verzichts auf die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens als nachträgliche Anschaffungskosten einer Beteiligung

  • rewis.io

    Nachträgliche Anschaffungskosten einer Beteiligung i.S. des § 17 EStG - Verzicht auf die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens - Erforderlichkeit einer wirtschaftlichen Belastung - Bilanzierungsfähiger Vermögensvorteil als Merkmal einer verdeckten Einlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des Verzichts auf die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens als nachträgliche Anschaffungskosten einer Beteiligung

  • rechtsportal.de

    EStG § 17 Abs. 1
    Berücksichtigung des Verzichts auf die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens als nachträgliche Anschaffungskosten einer Beteiligung

  • datenbank.nwb.de

    Nachträgliche Anschaffungskosten einer Beteiligung i.S. des § 17 EStG - Verzicht auf die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens - Erforderlichkeit einer wirtschaftlichen Belastung - Bilanzierungsfähiger Vermögensvorteil als Merkmal einer verdeckten Einlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachträgliche Anschaffungskosten einer GmbH-Beteiligung

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 17 Abs 2, AO § 39
    Wesentliche Beteiligung, Gesellschafter, Darlehen, Wirtschaftliche Belastung, Nachträgliche Anschaffungskosten

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 15.10.1997 - I R 80/96
    Auszug aus BFH, 11.04.2017 - IX R 4/16
    aa) Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn ein Gesellschafter oder eine ihm nahestehende Person der Kapitalgesellschaft einen einlagefähigen Vermögensvorteil gegenleistungslos oder verbilligt zuwendet und dies durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, d.h., wenn ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns der Gesellschaft den Vermögensvorteil nicht eingeräumt hätte (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1990 VIII R 17/85, BFHE 163, 352, BStBl II 1991, 512; vom 15. Oktober 1997 I R 80/96, BFH/NV 1998, 624).

    Die verdeckten Einlagen sind von den betrieblich veranlassten Vorgängen zu unterscheiden (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 1998, 624).

  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

    Auszug aus BFH, 11.04.2017 - IX R 4/16
    Ein einlagefähiger Vermögensvorteil ist nicht gegeben, wenn der Gesellschaft lediglich Nutzungsvorteile gewährt werden (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348; BFH-Urteil vom 10. April 1990 VIII R 289/84, BFHE 160, 497, BStBl II 1990, 741).

    Unbeschadet dessen, dass das FG über den betrieblich veranlassten Leistungsaustausch zwischen der B- und der C-GmbH hinaus unter Zugrundelegung des Fremdvergleichsmaßstabs keinen der B-GmbH zugewendeten Vermögensvorteil festgestellt hat, können die dargestellten Vertriebsdienstleistungen nicht Gegenstand einer Einlage bei der den Vorteil empfangenden Gesellschaft sein (vgl. Beschluss des Großen Senats in BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348).

  • FG Düsseldorf, 20.01.2016 - 7 K 1699/14

    Geltendmachung von Gesellschafterdarlehen und verdeckten Einlagen als

    Auszug aus BFH, 11.04.2017 - IX R 4/16
    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 20. Januar 2016 7 K 1699/14 E aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) gab der gegen den Einkommensteuerbescheid vom 7. Oktober 2011 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12. Mai 2014 gerichteten Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1776 veröffentlichten Urteil insoweit statt, als der Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG auf 161.478,27 EUR herabgesetzt wurde.

  • BFH, 10.03.2016 - IV R 41/13

    Rückwirkende Bildung einer Rücklage nach § 6c EStG bei Erhöhung der Gegenleistung

    Auszug aus BFH, 11.04.2017 - IX R 4/16
    Das FA hat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung mit Datum vom 15. Mai 2014 einen geänderten Einkommensteuerbescheid 2009 erlassen, der gemäß § 68 Satz 1 FGO zum Gegenstand des Verfahrens geworden ist (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Mai 2015 IV R 27/12, BFHE 249, 544, BStBl II 2015, 837; vom 10. März 2016 IV R 41/13, BFHE 253, 337, BStBl II 2016, 984).

    Im Hinblick auf den Normzweck des § 68 FGO, das Verfahren aus prozessökonomischen Gründen fortzusetzen, reicht nach ständiger Rechtsprechung des BFH die Richtigstellung in der Rechtsmittelentscheidung aus (s. BFH-Urteil in BFHE 253, 337, BStBl II 2016, 984, m.w.N.).

  • BFH, 09.06.2010 - IX R 52/09

    Nachträgliche Anschaffungskosten - Halbabzugsgebot - Zur geschäftlichen

    Auszug aus BFH, 11.04.2017 - IX R 4/16
    Daraus ergibt sich, dass der Kläger lediglich zur Umgehung der Beschränkungen des § 18 KWG zwischengeschaltet war, ohne durch den Ausfall der Gesellschafterdarlehen selbst wirtschaftlich belastet zu sein (s.a. BFH-Urteil vom 9. Juni 2010 IX R 52/09, BFHE 230, 326, BStBl II 2010, 1102: Steuerpflichtiger muss die Kosten "selbst persönlich getragen" haben).
  • BFH, 22.11.1983 - VIII R 133/82
    Auszug aus BFH, 11.04.2017 - IX R 4/16
    Als verdeckte Einlagen sind nur Wirtschaftsgüter geeignet, die das Vermögen der Kapitalgesellschaft vermehrt haben, sei es durch den Ansatz oder die Erhöhung eines Aktivpostens, sei es durch den Wegfall oder die Verminderung eines Passivpostens (vgl. BFH-Urteile vom 22. November 1983 VIII R 133/82, BFHE 140, 69; vom 6. November 2003 IV R 10/01, BFHE 204, 438, BStBl II 2004, 416).
  • BFH, 10.04.1990 - VIII R 289/84

    1. Keine Anerkennung eines Ehegatten-Arbeits-/Mietverhältnisses bei Überweisung

    Auszug aus BFH, 11.04.2017 - IX R 4/16
    Ein einlagefähiger Vermögensvorteil ist nicht gegeben, wenn der Gesellschaft lediglich Nutzungsvorteile gewährt werden (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348; BFH-Urteil vom 10. April 1990 VIII R 289/84, BFHE 160, 497, BStBl II 1990, 741).
  • BFH, 18.12.1990 - VIII R 17/85

    Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH im Wege der verdeckten Einlage

    Auszug aus BFH, 11.04.2017 - IX R 4/16
    aa) Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn ein Gesellschafter oder eine ihm nahestehende Person der Kapitalgesellschaft einen einlagefähigen Vermögensvorteil gegenleistungslos oder verbilligt zuwendet und dies durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, d.h., wenn ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns der Gesellschaft den Vermögensvorteil nicht eingeräumt hätte (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1990 VIII R 17/85, BFHE 163, 352, BStBl II 1991, 512; vom 15. Oktober 1997 I R 80/96, BFH/NV 1998, 624).
  • BFH, 06.11.2003 - IV R 10/01

    Teilwertabschreibung im Falle einer Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 11.04.2017 - IX R 4/16
    Als verdeckte Einlagen sind nur Wirtschaftsgüter geeignet, die das Vermögen der Kapitalgesellschaft vermehrt haben, sei es durch den Ansatz oder die Erhöhung eines Aktivpostens, sei es durch den Wegfall oder die Verminderung eines Passivpostens (vgl. BFH-Urteile vom 22. November 1983 VIII R 133/82, BFHE 140, 69; vom 6. November 2003 IV R 10/01, BFHE 204, 438, BStBl II 2004, 416).
  • BFH, 16.06.2015 - IX R 30/14

    Realisierung eines Veräußerungsverlusts - Änderung eines Steuerbescheids nach §

    Auszug aus BFH, 11.04.2017 - IX R 4/16
    Zu in diesem Sinne funktionalem Eigenkapital werden Finanzierungshilfen oder Finanzierungsmaßnahmen, wenn der Gesellschafter der Gesellschaft in der Krise der Gesellschaft ein Darlehen gewährt (§ 32a Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung a.F.) und diese Finanzierungsmaßnahme eigenkapitalersetzenden Charakter hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 22. Juli 2008 IX R 79/06, BFHE 222, 464, BStBl II 2009, 227, unter II.1.b aa; vom 7. Dezember 2010 IX R 16/10, BFH/NV 2011, 778; vom 16. Juni 2015 IX R 30/14, BFHE 250, 305, BStBl II 2017, 94).
  • BFH, 28.05.2015 - IV R 27/12

    Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG für Veräußerungsgewinne nach Umwandlung

  • BFH, 07.12.2010 - IX R 16/10

    Finanzierungshilfen eines Gesellschafters zu Gunsten seiner GmbH und seiner

  • BFH, 22.07.2008 - IX R 79/06

    Realisierung eines Veräußerungsverlustes durch Ausfall eines Darlehens bei

  • BFH, 08.04.1998 - VIII R 21/94

    Bürgschaftsverbindlichkeiten bei wesentlicher Beteiligung

  • BFH, 13.03.2018 - IX R 35/16

    Zur steuerlichen Berücksichtigung eines im Rahmen der Veräußerung von

    Veräußerungspreis i.S. der genannten Vorschrift ist der Wert der Gegenleistung, die der Veräußerer durch Abschluss des dinglichen Veräußerungsgeschäfts am maßgebenden Stichtag erlangt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. April 2017 IX R 4/16, BFH/NV 2017, 1309; vom 13. Oktober 2015 IX R 43/14, BFHE 251, 326, BStBl II 2016, 212, m.w.N.).
  • BFH, 04.02.2020 - IX R 18/19

    Ermittlung der Anschaffungskosten bei Veräußerung eines Teils von zu

    Veräußerungspreis i.S. der genannten Vorschrift ist der Wert der Gegenleistung, die der Veräußerer durch Abschluss des dinglichen Veräußerungsgeschäfts am maßgebenden Stichtag erlangt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13.03.2018 - IX R 35/16, BFH/NV 2018, 936; vom 11.04.2017 - IX R 4/16, BFH/NV 2017, 1309; vom 13.10.2015 - IX R 43/14, BFHE 251, 326, BStBl II 2016, 212, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 04.10.2018 - 11 K 1921/16

    Berechtigung zum Erlass eines Einkommensteuerbescheids nach Eröffnung des

    Soweit man den Kläger wegen der Zweckbindung dieser Darlehen als bloße Zahlstelle ansieht, erscheint die für Anschaffungskosten erforderliche wirtschaftliche Belastung zweifelhaft (vgl. BFH Urteil vom 11.4.2017 IX R 4/16, BFH/NV 2018, 721).
  • BFH, 11.01.2019 - IX B 126/17

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Annahme eines Finanzplandarlehens

    Feststellungen, warum der Kläger in die Finanzierung zwischengeschaltet war und weshalb von der A-Bank das KfW-geförderte Darlehen nicht unmittelbar an die D-GmbH gewährt worden war (vgl. zur Einschaltung eines Gesellschafters als bloße "Zahlstelle" BFH-Urteil vom 11. April 2017 IX R 4/16, BFH/NV 2017, 1309), hat das FG nicht getroffen.
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