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BFH, 11.05.1982 - VIII S 25/80 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 12.07.1979 - IV R 13/79
Erledigung der Hauptsache - Erklärung durch schlüssiges Verhalten
Auszug aus BFH, 11.05.1982 - VIII S 25/80
NV: Eine Erledigungserklärung kann auch durch schlüssiges Verhalten, unter Umständen auch durch Schweigen eines Beteiligten, abgegeben werden (vgl. BFH-Urteil vom 12.7.1979 IV R 13/79). - BFH, 05.03.1979 - GrS 4/78
Erledigung der Hauptsache - Sachantrag - Klageabweisung - Verfahrenskosten
Auszug aus BFH, 11.05.1982 - VIII S 25/80
NV: Wird der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim FG oder BFH gestellt, so hat das Gericht, wenn der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, das FA die Erledigung erklärt und der Antragsteller seinen Sachantrag aufrechterhält, den Antrag mangels Rechtsschutzinteresses als unzulässig abzuweisen und die Kosten dem Antragsteller nach § 135 Abs. 1 FGO aufzuerlegen (vgl. für das Klageverfahren BFH-Beschluß vom 5.3.1979 GrS 4/78).2.
- BFH, 25.08.2004 - IX B 94/04
Kostenstreitigkeit: Beschwerde
Die Wertung des Schweigens der Klägerin hätte zudem vorausgesetzt, dass sie ihr Klageziel --zumindest im Ergebnis-- erreicht hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. Mai 1982 VIII S 25/80, nicht veröffentlicht, juris-Dok.-Nr. STRE825042260;… vom 24. Juni 1986 III R 293/84, BFH/NV 1986, 760;… vom 21. Mai 1987 IV R 101/86, BFH/NV 1988, 258;… Urteil vom 17. Oktober 1990 I R 36/88, BFH/NV 1991, 835;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 138 Rz. 13; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 138 FGO Tz. 20, jeweils m.w.N.). - BFH, 17.10.1990 - I R 36/88
Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache bei Erledigung eines …
Wenn in einem solchen Fall eine mit der Sach- und Rechtslage vertraute Person schweigt, kann dies nicht als Erledigungserklärung aufgefaßt werden (vgl. BFH-Beschluß vom 11. Mai 1982 VIII S 25/80, nicht veröffentlicht - NV -).