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   BFH, 11.05.2005 - IV B 140/03   

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https://dejure.org/2005,11702
BFH, 11.05.2005 - IV B 140/03 (https://dejure.org/2005,11702)
BFH, Entscheidung vom 11.05.2005 - IV B 140/03 (https://dejure.org/2005,11702)
BFH, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - IV B 140/03 (https://dejure.org/2005,11702)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Beweiskraft des Protokolls bezüglich der Besetzung des Gerichts - Beweiskraft eines berichtigten Protokolls bei unterbliebener Berichtigung der programmgesteuerten Fassung - Anforderungen an Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage - Voraussetzungen für ...

  • Judicialis

    FGO § 94; ; FGO § 105 ... Abs. 2 Nr. 5; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 119 Nr. 1; ; FGO § 119 Nr. 6; ; EStG § 4 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Begründungsanforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde zur steuerlichen Anerkennung eines Arbeitsvertrags unter Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 17.07.2013 - X R 31/12

    Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen - Unschädliche Erwähnung überholter

    Dies gilt auch für den weiteren von der Vorinstanz und dem FA angeführten BFH-Beschluss vom 11. Mai 2005 IV B 140/03 (juris, unter 2.b), in dem die Tatsacheninstanz die tatsächliche Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung durch die Angehörigen-Arbeitnehmer ebenfalls nicht hatte feststellen können.
  • BFH, 21.10.2014 - VIII R 21/12

    Keine vGA durch Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur

    b) Ob Leistungen einer Kapitalgesellschaft an Angehörige eines Gesellschafters im Rahmen eines zwischen Gesellschaft und Angehörigen bestehenden Arbeitsverhältnisses gewinnmindernd als Betriebsausgabe der Gesellschaft oder als vGA zugunsten dieses Gesellschafters zu erfassen sind, ist nach der Rechtsprechung zur Vermeidung steuerlichen Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere danach zu beurteilen, ob der jeweilige Vertrag mit den Angehörigen sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (BFH-Beschluss vom 11. Mai 2005 IV B 140/03, juris, unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919; BFH-Beschluss vom 17. Mai 2001 IV B 71/00, BFH/NV 2001, 1390).
  • BFH, 21.10.2014 - VIII R 32/12

    Verdeckte Gewinnausschüttung infolge der Übernahme der Kaufpreiszahlung für ein

    b) Ob Leistungen einer Kapitalgesellschaft an Gesellschafter oder dessen Angehörige als Aufwendungen im Rahmen eines zwischen Gesellschaft und Angehörigen bestehenden Vertragsverhältnisses oder als vGA zugunsten dieses Gesellschafters zu erfassen sind, ist nach der Rechtsprechung zur Vermeidung steuerlichen Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere danach zu beurteilen, ob der jeweilige Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (BFH-Beschluss vom 11. Mai 2005 IV B 140/03, juris unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919; BFH-Beschluss vom 17. Mai 2001 IV B 71/00, BFH/NV 2001, 1390).
  • BFH, 21.10.2014 - VIII R 31/12

    Folgeänderungen nach § 32a KStG - nachträglich bekannt gewordene Tatsache -

    bb) Ob Leistungen einer Kapitalgesellschaft an Gesellschafter oder dessen Angehörige als Aufwendungen im Rahmen eines zwischen Gesellschaft und Angehörigen bestehenden Vertragsverhältnisses oder als vGA zugunsten dieses Gesellschafters zu erfassen sind, ist nach der Rechtsprechung zur Vermeidung steuerlichen Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere danach zu beurteilen, ob der jeweilige Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (BFH-Beschluss vom 11. Mai 2005 IV B 140/03, juris unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919; BFH-Beschluss vom 17. Mai 2001 IV B 71/00, BFH/NV 2001, 1390).
  • VG Augsburg, 14.04.2016 - Au 2 K 15.1400

    Verdienstausfallentschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz - Scheinvertrag

    Wie im Einkommenssteuerrecht (vgl. dazu BFH, B. v. 11.5.2005 - IV B 140/03 - juris; U. v. 21.1.1999 - IV R 15/98 - juris; U. v. 18.6.1997 - III R 81/96 - juris; U. v. 9.12.1993 - IV R 14/92 - juris) besteht nämlich auch hier angesichts des bei nahen Angehörigen vielfach fehlenden Interessengegensatzes die Gefahr des Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten.
  • VG Freiburg, 22.01.2006 - 2 K 1826/05

    Unterhaltsvorschuss bei nicht anerkennenswertem Arbeitsverhältnis unter

    Wie im Einkommenssteuerrecht (dazu vgl. BFH, Beschl. v. 11.5.2005 - IV B 140/03 - in juris; Urt. v. 21.1.1999 - IV R 15/98 - in juris; Urt. v. 18.6.1997 - III R 81/96 - in juris; Urt. v. 9.12.1993 - IV R 14/92 - in juris; Nieders.
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