Rechtsprechung
   BFH, 11.05.2005 - VI R 25/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,404
BFH, 11.05.2005 - VI R 25/04 (https://dejure.org/2005,404)
BFH, Entscheidung vom 11.05.2005 - VI R 25/04 (https://dejure.org/2005,404)
BFH, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - VI R 25/04 (https://dejure.org/2005,404)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,404) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 26; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 § 3 Nr. 26
    Keine Entfernungspauschale für Wege zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ab Betriebssitz; nebenberufliche Einkünfte aus der Tätigkeit als gerichtlich bestellte Dolmetscherin nicht nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei

  • datenbank.nwb.de

    Entfernungspauschale für Wege zu wechselnder Tätigkeitsstätte ab Betriebssitz S. 12

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Entfernungspauschale für Wege zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ab Betriebssitz ? Nebenberufliche Einkünfte aus der Tätigkeit als gerichtlich bestellte Dolmetscherin nicht nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Abzug von Verpflegungsmehraufwandund Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeiten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer regelmäßigen Arbeitsstätte; Berechnung der Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Ansetzbarkeit der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen regelmäßiger Arbeitsstätte und der ständig wechselnden ...

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeit

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Einsatzwechseltätigkeit - Finanzverwaltung folgt neuer Rechtsprechung zur Einsatzwechseltätigkeit

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 2
    Einsatzwechseltätigkeit; Entfernungspauschale; Regelmäßige Arbeitsstätte; Sammelbeförderung; Wegstrecke

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 209, 523
  • NJW 2005, 2944
  • BB 2005, 1837
  • BB 2005, 1838
  • DB 2005, 1828
  • BStBl II 2005, 791
  • NZA-RR 2006, 317 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 70/03

    Fahrtkosten und Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwand bei

    Auszug aus BFH, 11.05.2005 - VI R 25/04
    a) Der Senat hat in seiner Grundsatzentscheidung vom heutigen Tage (VI R 70/03, zur Veröffentlichung bestimmt) eingehend dargelegt, dass der Anwendungsbereich des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG sich auf die Wege (Fahrten) zwischen der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte beschränkt.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat auf die Begründung im Urteil VI R 70/03 Bezug.

  • FG Niedersachsen, 10.09.2003 - 2 K 496/02

    Geltendmachung der Entfernungspauschale bei der Ausübung einer

    Auszug aus BFH, 11.05.2005 - VI R 25/04
    Diese Rechtsauffassung habe auch das Niedersächsische FG in seinem Urteil vom 10. September 2003 2 K 496/02 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2004, 94, Az. des Bundesfinanzhofs --BFH--: VI R 64/03) vertreten.
  • BFH, 02.02.1994 - VI R 109/89

    Fahrtaufwendungen eines Arbeitnehmers mit mehrfachem täglichen Ortswechsel (z. B.

    Auszug aus BFH, 11.05.2005 - VI R 25/04
    Demgegenüber ist es nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht von Belang, in welchem zeitlichen Umfang der Arbeitnehmer an der regelmäßigen Arbeitsstätte beruflich tätig wird (so bereits Senatsurteil vom 2. Februar 1994 VI R 109/89, BFHE 173, 179, BStBl II 1994, 422).
  • BFH, 11.05.2005 - VI R 64/03

    Entfernungspauschale: Wege zwischen Betriebssitz und ständig wechselnden

    Auszug aus BFH, 11.05.2005 - VI R 25/04
    Diese Rechtsauffassung habe auch das Niedersächsische FG in seinem Urteil vom 10. September 2003 2 K 496/02 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2004, 94, Az. des Bundesfinanzhofs --BFH--: VI R 64/03) vertreten.
  • BFH, 05.08.2004 - VI R 40/03

    Beruflich veranlasste Hotelübernachtungen am Arbeitsort

    Auszug aus BFH, 11.05.2005 - VI R 25/04
    Entscheidend sowohl für die Berücksichtigung von Fahrtkosten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG als auch von Verpflegungsmehraufwendungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG (i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG) ist, ob ein Arbeitnehmer den Betriebssitz des Arbeitgebers oder sonstige ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtungen, denen er zugeordnet ist, nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, d.h. fortdauernd und immer wieder aufsucht (vgl. auch Senatsurteil vom 5. August 2004 VI R 40/03, BFHE 207, 225, BStBl II 2004, 1074, für den Heimatflughafen einer Flugbegleiterin).
  • BFH, 11.05.2005 - VI R 7/02

    Verpflegungsmehraufwendungen eines Arbeitnehmers - Berechnung der

    Auszug aus BFH, 11.05.2005 - VI R 25/04
    Kann sich der Arbeitnehmer jedoch in dieser Weise auf eine regelmäßige Arbeitsstätte einstellen, so kann die Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG als sachgerechte und folgerichtige Ausnahme vom objektiven Nettoprinzip angesehen werden (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tage VI R 7/02, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • FG Niedersachsen, 30.11.2016 - 9 K 130/16

    Einkommensteuerliche Zuordnung der betrieblichen Einrichtung des Entleihers die

    Für diesen Fall erweise sich die Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG als sachgerechte und folgerichtige Ausnahme vom objektiven Nettoprinzip (vgl. BFH-Urteile vom 17. Juni 2010 VI R 35/08, BFHE 230, 147, BStBl II 2010, 852; vom 11. Mai 2005 VI R 25/04, BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791; vom 18. Juni 2009 VI R 61/06, BFHE 222, 391, BStBl II 2010, 564; vom 18. Dezember 2008 VI R 39/07, BFHE 224, 111, BStBl II 2009, 475).
  • BFH, 09.06.2011 - VI R 55/10

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten

    In einem solchen Fall ist der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit (regelmäßige Arbeitsstätte) zu bestimmen (Fortentwicklung von BFH-Urteilen vom 11. Mai 2005 VI R 25/04, BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791, und vom 14. September 2005 VI R 93/04, BFH/NV 2006, 53).

    c) Regelmäßige Arbeitsstätte im Sinne dieser Vorschrift ist (nur) der (ortsgebundene) Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Mai 2005 VI R 25/04, BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791; VI R 15/04, BFHE 209, 515, BStBl II 2005, 788; vom 14. September 2005 VI R 93/04, BFH/NV 2006, 53) und damit der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine aufgrund des Dienstverhältnisses geschuldete Leistung zu erbringen hat (BFH-Urteile vom 7. Juni 2002 VI R 53/01, BFHE 199, 329, BStBl II 2002, 878; in BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791; in BFH/NV 2006, 53).

  • BFH, 09.02.2012 - VI R 44/10

    Fahrtkosten im Rahmen eines Vollzeitstudiums

    Für diesen Grundfall erweist sich die Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG als sachgerechte und folgerichtige Ausnahme vom objektiven Nettoprinzip (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Mai 2005 VI R 25/04, BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht