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   BFH, 11.05.2007 - IX E 12/07   

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https://dejure.org/2007,23950
BFH, 11.05.2007 - IX E 12/07 (https://dejure.org/2007,23950)
BFH, Entscheidung vom 11.05.2007 - IX E 12/07 (https://dejure.org/2007,23950)
BFH, Entscheidung vom 11. Mai 2007 - IX E 12/07 (https://dejure.org/2007,23950)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 52 Abs. 1 S. 1
    Gewinnfeststellungsbescheid; Streitwert

  • datenbank.nwb.de

    Streitwert im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.01.2001 - IV S 10/00

    Streitwert - Antrag auf Änderung der Festsetzung - Änderung von Amts wegen -

    Auszug aus BFH, 11.05.2007 - IX E 12/07
    Denn bei der Klägerin --einem geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft, wobei dahingestellt bleibt, ob sie als Verlustzuweisungsgesellschaft einzuordnen ist oder nicht-- kann davon ausgegangen werden, dass die Gesellschafter (Mindestbeteiligungssumme von 100 000 DM) jedenfalls unter Hinweis auf Verlustzuweisungen geworben wurden (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 10. November 2005 VIII E 5/05, BFH/NV 2006, 576; vom 22. Januar 2001 IV S 10/00, BFH/NV 2001, 806).
  • BFH, 10.11.2005 - VIII E 5/05

    Streitwert - Gewinnfeststellung

    Auszug aus BFH, 11.05.2007 - IX E 12/07
    Denn bei der Klägerin --einem geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft, wobei dahingestellt bleibt, ob sie als Verlustzuweisungsgesellschaft einzuordnen ist oder nicht-- kann davon ausgegangen werden, dass die Gesellschafter (Mindestbeteiligungssumme von 100 000 DM) jedenfalls unter Hinweis auf Verlustzuweisungen geworben wurden (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 10. November 2005 VIII E 5/05, BFH/NV 2006, 576; vom 22. Januar 2001 IV S 10/00, BFH/NV 2001, 806).
  • BFH, 27.10.2023 - I E 4/23

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; Streitwert in einem "Goldfinger-Fall"

    Diese Obergrenze findet insbesondere dann Anwendung, wenn "Verluste bzw. Verlustanteile bei Abschreibungsgesellschaften oder Bauherrengemeinschaften" Gegenstand des Rechtsstreits sind (z.B. Streitwertkatalog der Finanzgerichtsbarkeit, ebenda, dort Buchst. e - mit Hinweis u.a. auf den BFH-Beschluss vom 11.05.2007 - IX E 12/07, BFH/NV 2007, 1528; s.a. die weiteren Nachweise bei Brandis in Tipke/Kruse, Vor § 135 FGO Rz 203).
  • FG Saarland, 02.05.2013 - 1 K 1442/10

    Streitwertfestsetzung im Verfahren wegen gesonderter und einheitlicher

    So kann etwa bei der Beteiligung an einer Verlustzuweisungsgesellschaft der Streitwert mit 50% des streitigen Betrages bemessen werden (z.B. BFH vom 11. Mai 2007 IX E 12/07, BFH/NV 2007, 1528; vom 10. Oktober 2006 VIII B 177/05, BStBl II 2007, 54).
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