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   BFH, 11.05.2007 - V B 49/06   

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https://dejure.org/2007,12828
BFH, 11.05.2007 - V B 49/06 (https://dejure.org/2007,12828)
BFH, Entscheidung vom 11.05.2007 - V B 49/06 (https://dejure.org/2007,12828)
BFH, Entscheidung vom 11. Mai 2007 - V B 49/06 (https://dejure.org/2007,12828)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 24.09.1987 - V R 50/85

    Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für den

    Auszug aus BFH, 11.05.2007 - V B 49/06
    Zur Begründung der Beschwerde trägt sie im Wesentlichen vor, das Urteil des FG weiche von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. September 1987 V R 50/85 (BFHE 153, 65, BStBl II 1988, 688) und vom 12. Dezember 1996 V R 16/96 (BFH/NV 1997, 717) ab.

    Im Urteil in BFHE 153, 65, BStBl II 1988, 688 habe der BFH entschieden, die Angaben in der Rechnung müssten, ggf. unter Heranziehung weiterer Erkenntnismittel, die Identifizierung des Leistungsgegenstandes ermöglichen.

    Die Klägerin hat hinsichtlich der von ihr behaupteten Divergenz zu den Urteilen des BFH in BFHE 153, 65, BStBl II 1988 und in BFH/NV 1997, 717 keine tragenden und abstrakten Rechtssätze aus dem FG-Urteil herausgearbeitet, die zu den tragenden Rechtssätzen der BFH-Entscheidungen im Widerspruch stehen.

  • BFH, 12.12.1996 - V R 16/96

    Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug eines Unternehmers

    Auszug aus BFH, 11.05.2007 - V B 49/06
    Zur Begründung der Beschwerde trägt sie im Wesentlichen vor, das Urteil des FG weiche von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. September 1987 V R 50/85 (BFHE 153, 65, BStBl II 1988, 688) und vom 12. Dezember 1996 V R 16/96 (BFH/NV 1997, 717) ab.

    Das Urteil des FG weiche auch von dem Urteil des BFH in BFH/NV 1997, 717 ab.

    Die Klägerin hat hinsichtlich der von ihr behaupteten Divergenz zu den Urteilen des BFH in BFHE 153, 65, BStBl II 1988 und in BFH/NV 1997, 717 keine tragenden und abstrakten Rechtssätze aus dem FG-Urteil herausgearbeitet, die zu den tragenden Rechtssätzen der BFH-Entscheidungen im Widerspruch stehen.

  • BFH, 27.06.1996 - V R 51/93

    Vorsteuerabzug bei Subunternehmern - Scheinfirma? Kennzeichnung des leistenden

    Auszug aus BFH, 11.05.2007 - V B 49/06
    Die Klägerin macht darüber hinaus Divergenz zum Urteil des BFH vom 27. Juni 1996 V R 51/93 (BFHE 181, 197, BStBl II 1996, 620) geltend.
  • BFH, 10.01.2024 - XI B 117/22

    Zurechnung der Umsätze in einem Bordell

    b) Eine zur Zulassung wegen Divergenz führende Nichtübereinstimmung im Rechtsgrundsätzlichen liegt jedoch nicht vor, wenn das FG einen Sachverhalt lediglich abweichend würdigt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11.05.2007 - V B 49/06, BFH/NV 2007, 1683, unter II.1.; vom 03.02.2021 - XI B 45/20, BFH/NV 2021, 673, Rz 14) oder wenn ein Gericht von den Rechtsgrundsätzen der BFH-Rechtsprechung ausgeht und diese lediglich unzutreffend auf den von ihm zu entscheidenden Einzelfall anwendet (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 07.02.2017 - V B 48/16, BFH/NV 2017, 629, Rz 11; vom 05.07.2018 - XI B 18/18, BFH/NV 2018, 1284, Rz 18).
  • BFH, 22.07.2014 - XI B 29/14

    Verweis einer Rechnung auf ergänzende Geschäftsunterlagen - Vorliegen einer

    Im Übrigen liegt bei einer abweichenden Würdigung verschiedener Sachverhalte in Bezug auf die Frage, ob ein Verweis in einer Rechnung auf ergänzende Unterlagen hinreichend eindeutig ist oder nicht, keine zur Zulassung wegen Divergenz führende Nichtübereinstimmung im Rechtsgrundsätzlichen vor (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. Mai 2007 V B 49/06, BFH/NV 2007, 1683, unter II.1.; vom 17. April 2008 XI B 248/07, Zeitschrift für Steuern und Recht --ZSteu-- 2008, R607, unter 2.; vom 16. Juni 2009 XI B 119/08, ZSteu 2009, R818).
  • BFH, 03.02.2021 - XI B 45/20

    Abgrenzung von Vermittlung und Eigenhandel bei mehrdeutiger Erklärung;

    Eine zur Zulassung wegen Divergenz führende Nichtübereinstimmung im Rechtsgrundsätzlichen liegt jedoch nicht vor, wenn das FG einen Sachverhalt lediglich abweichend würdigt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 11.05.2007 - V B 49/06, BFH/NV 2007, 1683, unter II.1., Rz 12) oder wenn das FG von den Rechtsgrundsätzen der BFH-Rechtsprechung ausgeht und diese lediglich unzutreffend auf den Einzelfall anwendet (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 07.02.2017 - V B 48/16, BFH/NV 2017, 629, Rz 11; vom 05.07.2018 - XI B 18/18, BFH/NV 2018, 1284, Rz 18).
  • BFH, 27.02.2018 - XI B 97/17

    Verkehrspsychologische Behandlung zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis

    Eine solche zur Zulassung wegen Divergenz führende Nichtübereinstimmung im Rechtsgrundsätzlichen liegt jedoch nicht vor, wenn das FG einen Sachverhalt lediglich abweichend würdigt (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Mai 2007 V B 49/06, BFH/NV 2007, 1683, unter II.1., Rz 12) oder wenn das FG von den Rechtsgrundsätzen der BFH-Rechtsprechung ausgeht und diese lediglich unzutreffend auf den Einzelfall anwendet (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Februar 2017 V B 48/16, BFH/NV 2017, 629, Rz 11).
  • BFH, 27.06.2008 - XI B 224/07

    Ende der Organschaft bei Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

    Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichung muss der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus der mutmaßlichen Divergenzentscheidung andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Mai 2007 V B 49/06, BFH/NV 2007, 1683).
  • BFH, 01.10.2007 - XI B 115/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der unverschuldeten Verhinderung (hier:

    Das wäre aber für die Darlegung der Divergenz erforderlich gewesen (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Mai 2007 V B 49/06, BFH/NV 2007, 1683).
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